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   BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04   

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https://dejure.org/2005,2823
BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04 (https://dejure.org/2005,2823)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2Z BR 222/04 (https://dejure.org/2005,2823)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04 (https://dejure.org/2005,2823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133; 242
    Übernahme schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten beim Wohnungseigentumskaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 242; ; WEG § 43; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 § 10 Abs. 2; BGB § 133 § 242
    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des Sondernachfolgers in Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Negativbeschlusses: Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Negativbeschlusses; Eintritt eines Sondernachfolgers in schuldrechtlich wirkende Sondernutzungsrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2005, 789
  • FGPrax 2005, 106
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
    Zwar fehlt es regelmäßig am Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Negativbeschlusses, wenn dieser für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfaltet (BGH NZM 2002, 995/997).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
    Sie kann sogar durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG NZM 1998, 524).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
    Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Beschluss begründet werden, da der Wohnungseigentümerversammlung hierzu die absolute Beschlusskompetenz fehlt (BGHZ 145, 158 = NJW 200, 3500 = NZM 2000, 1184).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
    Ein auf einer solchen Vereinbarung ohne Eintragung in das Grundbuch begründetes (schuldrechtliches) Sondernutzungsrecht erlischt aber, wenn ein neuer Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft eintritt, der der bisherigen schuldrechtlichen Vereinbarung nicht beitritt (OLG Köln NZM 2001, 1135 = ZMR 2002, 73).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
    Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

    Eine nicht in das Grundbuch eingetragene, die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung, die eine nur für alle Wohnungseigentümer einheitlich zu beurteilende Regelung zum Gegenstand hat, ist nicht ohne dessen Zustimmung gegenüber einem Sondernachfolger wirksam, der in die Gemeinschaft eintritt und zu dessen Ungunsten die Vereinbarung wirken würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01, NZM 2003, 321; Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345 Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68).

    Die Rechtsprechung hat auch eine kaufvertragliche Regelung, nach der der Käufer mit dem Tage des Besitzübergangs in alle auch nur schuldrechtlich wirkenden hierdurch begründeten Rechte und Pflichten eintritt, dahin ausgelegt, dass damit keine pauschale Übernahme solcher schuldrechtlichen Verpflichtungen gewollt war, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkungen gegen den Sondernachfolger entfalten können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Dabei kann auch dahin stehen, ob für die Anfechtung der unter TOP 14 gefassten Negativbeschlüsse überhaupt ein Rechtsschutzinteresse besteht; daran fehlt es nämlich, wenn diese für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfalten (BGH NZM 2002, 995; BayObLG FGPrax 2005, 106).

    Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161; FGPrax 2005, 106).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 3 Wx 77/08

    Unwirksamkeit eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses bzgl. der planmäßigen

    Fehlt ein solcher, so ist zu prüfen, ob der Anfechtungsantrag einen entsprechenden Leistungs- oder Feststellungsantrag konkludent enthält (BayObLG FGPrax 2005, 106 f; Staudinger- Bub WEG 2005 § 23 Rdz. 149).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07

    Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ungültigerklärung ist hier jedenfalls deshalb zu bejahen, weil die Antragsteller gleichzeitig in Form eines Verpflichtungsantrags die Vornahme der abgelehnten Handlung begehrt haben (BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 69; Wenzel ZWE 2000, 382/386 m.w.N.; a.A. Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. § 43 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06

    Zur Bestandskraft einer unrichtigen Heizkostenabrechnung nach unterlassener

    Es fehlt nicht an dem für die Anfechtung des Negativbeschlusses erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis der Beteiligten zu 1. Es wird zwar die Auffassung vertreten, für die Anfechtung eines Negativbeschlusses werde ein Rechtsschutzinteresse häufig fehlen, weil der Negativbeschluss den Antragsteller regelmäßig deshalb nicht in seinen Rechten beeinträchtige, da er einen erneuten Beschluss über denselben Gegenstand nicht hindert (BGH NJW 2002, 3704 m.N.; BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG München ZMR 2006, 474).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Die pauschale Übernahme schuldrechtlicher Regelungen erfasst zwar nicht ohne weiteres Vereinbarungen, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkung gegen den Sondernachfolger entfalten können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 106, 107).
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 117/06
    Anders ist die Lage aber insbesondere dann, wenn - wie hier - neben der Anfechtung des Negativbeschlusses die entsprechende positive Feststellung begehrt wird (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 106-107 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 3 Wx 77/08

    Eigentumswohnung: Niemand kann zu Gartenarbeiten verpflichtet werden

    Fehlt ein solcher, so ist zu prüfen, ob der Anfechtungsantrag einen entsprechenden Leistungs- oder Feststellungsantrag konkludent enthält (BayObLG FGPrax 2005, 106 f; Staudinger- Bub WEG 2005 § 23 Rdz. 149).
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