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   BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04   

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https://dejure.org/2004,5529
BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,5529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel - Kostenverteilung für Aufzugsanlage in Mehrhausanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilung für eine Instandsetzungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses; Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels für eine Instandsetzungsmaßnahme; Umlage von Aufzugskosten in einer Mehrhausanlage, wenn nur ein Teil des Hauses über einen Aufzug ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 14
  • ZMR 2005, 639
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    In diesem Fall ist der Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG niedriger festzusetzen, als dies nach § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG geboten wäre (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

    Dies entspricht etwa dem fünffachen Wert des Eigeninteresses der Antragstellerin, ohne dass eine allgemeine Begrenzung des Geschäftswerts auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eine verbindliche Grenze bildet (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    An einer selbständigen Auslegung beider Beschlüsse ist der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert (BGHZ 139, 288/292 f.; siehe auch Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21 m.w.N.).

    Auszulegen sind derartige Eigentümerbeschlüsse anhand ihres objektiven Erklärungswerts, d.h. nach Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01

    Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    (5) Schließlich beinhalten die beiden Beschlüsse auch keine dauerhafte oder gar nur vorläufige Änderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels (BGHZ 145, 158; Weitnauer/Gottschalg § 16 Rn. 19; Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 56), wofür eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 1 WEG notwendig wäre und ein Mehrheitsbeschluss demgemäß nicht ausreicht.
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Denn auch bei unterstellt vereinbarungswidriger Verteilung der Aufzugsanierungskosten läge darin allenfalls ein Anwendungsfehler, nicht aber eine auf Dauer gerichtete Regelung, die den geltenden Kostenverteilungsschlüssel abändern soll (BayObLG NJW-RR 2004, 228; OLG Köln OLG-Report 2002, 335; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 19 m.w.N.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 144/145).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Für das Wohnungseigentumsrecht ist die Unterscheidung zwischen Betriebs- und sonstigen Kosten der Anlage nicht erheblich, weil die Wohnungseigentümer ohnehin sämtliche Kosten zu tragen haben (§ 16 Abs. 2 WEG; vgl. KG WuM 1996, 171/172).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 75/04
    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Zur Auslegung des Eigentümerbeschlusses können auch die Regelungen der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung ergänzend herangezogen werden (BayObLG Beschluss vom 28.7.2004, 2Z BR 075/04).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mittragen müsste, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; WuM 1992, 155).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
    Es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mittragen müsste, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; WuM 1992, 155).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03

    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
  • OLG Köln, 08.02.2002 - 16 Wx 6/02

    Wohnungsrecht: Von der Kostentragungsregelung in der Teilungserklärung

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Allerdings nimmt das Berufungsgericht zumindest der Sache nach zutreffend an, dass der angefochtene Beschluss hinreichend bestimmt ist, durchführbare Regelungen enthält und auch keine inneren Widersprüche aufweist (zu diesen Anforderungen etwa Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 298; BayObLG, ZWE 2005, 230, 231; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 54, 162 f.).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 15 m.w.N.).

    Dementsprechend erscheint etwa die anteilsmäßige Belastung der Wohnungseigentümer, deren Wohnungen in Häusern ohne Aufzug gelegen sind, mit den Aufzugskosten nicht unbillig, eben weil es zahlreiche Gemeinschaftseinrichtungen gibt, an denen sich jeder Wohnungseigentümer beteiligen muss, ohne dass er einen Nutzen davon hat (vgl. BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 16).

  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

    Wenn ein Beschluss auf ein Ereignis oder einen Gegenstand Bezug nimmt, kann es genügen, dass wenigstens diese mit hinreichender Bestimmtheit feststellbar sind (BayObLG ZMR 2005, 639 (640); WuM 1993, 707); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 144).

    Fehlt es einem Beschluss auch nach einer Auslegung indes an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit oder ist er widersprüchlich (" perplex "), ist er nichtig (OLG Hamburg ZMR 2008, 225 (226); OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1467 (1470); BayObLG ZMR 2005, 639 (640); LG Hamburg ZWE 2011, 284 (285); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 145).

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Nimmt ein Eigentümerbeschluss auf Gegenstand Bezug, so reicht es aus, dass dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG WuM 1993, 707; FGPrax 2005, 14).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

    Letzteres ist zwar etwa dann gegeben, wenn es einem Beschluss der Wohnungseigentümer an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn und keine durchführbare Regelung ermitteln lässt (vgl. etwa BayObLG, FGPrax 2005, 14, 15).
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Derartige Bezugnahmen auf einen außerhalb des Protokolls liegenden Gegenstand reichen aus, wenn, wie hier (siehe Anlage B6), dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG ZWE 2005, 230; Jennißen/Elzer, WEG, Vor §§ 23-25 Rz. 145).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).

    Der Senat hat den Beschluss vom 6.6.2000 selbständig auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

  • LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16

    Inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.05.2014 - 72 C 85/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Klagefrist;

  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
  • AG Berlin-Wedding, 02.09.2019 - 10 C 300/19

    Was ist ein "Dachrohling"?

  • LG Stuttgart, 25.08.2017 - 19 S 30/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 72 C 44/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Hinreichende Bestimmtheit

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