Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.03.2005

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   OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05   

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https://dejure.org/2005,2470
OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
OLG München, Entscheidung vom 30.03.2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
OLG München, Entscheidung vom 30. März 2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Einsatz von Zwangsmaßnahmen

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger Behandlung im Rahmen genehmigter Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung einer an einer chronisch-paranoiden Schizophrenie mit stabilem Wahnsystem leidenden Person; Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Fixierung der Extremitäten bei gleichzeitig genehmigter Zwangsmedikation ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1530
  • MDR 2005, 873
  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1196
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Der Entscheidung des BGH (FamRZ 2001, 149), wonach diese Vorschrift keine Rechtsgrundlage für eine ambulante Zwangsbehandlung biete, ist insoweit keine abweichende Beurteilung zu entnehmen.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH (Z 145, 297 = FamRZ 2001, 149) zur Unzulässigkeit einer ambulanten Zwangsmedikation entgegen (so aber OLG Jena RuP 2003, 29 m. zust. Anm. Marschner).

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 16.2.2005 Az. 33 Wx 6/05).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    aa) Denn über die Unterbringung hinaus wird dem Betroffenen durch die Fixierung der Extremitäten zur Zwangsmedikation regelmäßig die Freiheit zur körperlichen Bewegungsfreiheit genommen, welche grundgesetzlich geschützt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 209 = FamRZ 1994, 721; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 Rn. 73; Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. C § 1906 Rn. 49).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Dies widersprich jedoch den Ausführungen des BGH, der in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Einsatz von Zwangsmitteln zu einer vom Unterbringungszweck umfassten Behandlung nicht für generell ausgeschlossen hält (vgl. hierzu auch OLG Schleswig BtPrax 2002, 126 und BtPrax 2003, 223und Dodegge, Betreuungsrecht G Rn. 29 in Fn. 97).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche.
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).

    Zwar schließt allein der Umstand, dass bei der Betroffenen bereits eine Chronifizierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, die Notwendigkeit einer Behandlung nicht aus, da auch bei chronischen Krankheitsbildern eine weitere Verschlimmerung eintreten und zu irreversiblen Schäden führen kann (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1196/1198).

  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05

    Vormundschaftliche Genehmigung der Einwilligung einer Betreuerin in die

    Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06

    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Im Ergebnis so auch: OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, 33 Wx 38/05, FamRZ 2005, 1196 = FGPrax 2005, 156 = NJW-RR 2005, 1530).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Eine den (auch) körperlichen Widerstand überwindende Zwangsbehandlung muss im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus Sicht des erkennenden Gerichts daher auch möglich und zulässig sein, wenn es darum geht, eine weitere Chronifizierung der Anlasskrankheit, oder wo eine solche schon eingetreten ist, eine Verschlimmerung der Krankheit respektive eine Linderung der Krankheitssymptome im Sinn einer Verbesserung der krankheitsbedingten Leiden und mithin auch der Lebensqualität zu bewirken (ebenso wohl OLG München, Beschluss vom 30.03.2005 - 33 Wx 038/05, zitiert nach Juris; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.01.2005 - 2 W 328/05: Stabilisierung der Anlasskrankheit auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß, zitiert nach Juris, dort indes entgegen der Zitierung bei Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1906 Rdn. 21 a. E. nicht zu einer Zwangsbehandlung; ebenso OLG Karlsruhe, a. a. O., Tz. 10).

    Dass eine Chronifizierung bereits eingetreten ist, schließt die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht aus, da sich auch eine chronische Erkrankung verschlimmern und zu weiteren Schäden führen kann (zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, a. a. O., Tz. 20; Beschluss vom 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 , Tz. 24, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Gefahr droht, dass sich eine chronische Krankheit ohne konsequente Behandlung zunehmend weiter chronifiziert (OLG München, FGPrax 2005, 156, 158; Hoffmann, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 108).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09

    Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den

  • OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07

    Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem

  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 214/06
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8524
OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung ; Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Falle des Widerrufs der erteilten Vollmacht durch den Kontrollbetreuer im Namen des ...

  • Bt-Recht

    Wirkung des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht durch geschäftsunfähigen Betreuten, Kontrollbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896
    Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei versuchtem Widerruf der Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 III BGB kann eingerichtet werden, wenn der Betroffene eine wirksame Vollmacht erteilt hat, mit denen seine Fürsorgebedürfnisse hinreichend befriedigt werden können, er aber selbst aus den in § 1896 I BGB genannten Gründen den Bevollmächtigten nicht hinreichend überwachen kann, und wenn ein konkreter Überwachungsbedarf besteht (MueKo-Schwab, BGB, 4. Auflage 2002, § 1896 Rdnr. 228; Müller in Bamberger/Roth, BGB, § 1896 Rdnr. 27; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

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