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   OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05   

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https://dejure.org/2005,10978
OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,10978)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2005 - 33 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,10978)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 33 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,10978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mittellosigkeit bei ausreichendem Vermögen, laufender Lebensunterhalt, Aufwendungsersatz, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 336
  • FGPrax 2005, 210
  • FamRZ 2005, 1928 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Dieser gilt auch bei der Inanspruchnahme des Vermögens, da eine sachliche Rechtfertigung fehlt, Einkommen und Vermögen des Betroffenen unterschiedlich zu behandeln (vgl. BGH FGPrax 2002, 23/24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2003 - 15 W 33/03

    Anwendung der Härteregelung beim Einsatz von Vermögen

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Die in § 1836c Nr. 1 BGB normierte Regelung gibt zudem zu erkennen, dass der Gesetzgeber Betreute im Grundsatz den Personen gleichstellen wollte, die auf Hilfe in besonderen Lebenslagen (nunmehr Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII) angewiesen sind (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm FGPrax 2003, 223/224).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es ebenso wie bei der Bestimmung der Härte im Sinne des Satzes 1 der jeweiligen Vorschrift darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; BayObLG Beschluss vom 7.9.2004, Az. 1Z BR 070/04; OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.3.2003 = ZfSH/SGB 2004, 26; OVG NRW Beschluss vom 19.12.2003 = ZfSH/SGB 2004, 177, Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 23).
  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67

    Verwertung eigenen Vermögens

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Lässt sich der Begriff der angemessenen Lebensverhältnisse im Sinne der Härteklausel auch nicht abschließend bestimmen, so sind jedenfalls die Umstände des Einzelfalles, das Lebensschicksal und die Bedürfnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.9.1968, Az. V C 144.67, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es ebenso wie bei der Bestimmung der Härte im Sinne des Satzes 1 der jeweiligen Vorschrift darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; BayObLG Beschluss vom 7.9.2004, Az. 1Z BR 070/04; OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.3.2003 = ZfSH/SGB 2004, 26; OVG NRW Beschluss vom 19.12.2003 = ZfSH/SGB 2004, 177, Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 23).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04

    Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer

    Auszug aus OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es ebenso wie bei der Bestimmung der Härte im Sinne des Satzes 1 der jeweiligen Vorschrift darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; BayObLG Beschluss vom 7.9.2004, Az. 1Z BR 070/04; OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.3.2003 = ZfSH/SGB 2004, 26; OVG NRW Beschluss vom 19.12.2003 = ZfSH/SGB 2004, 177, Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 23).
  • OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der vom Beteiligten zitierten Entscheidung des OLG München vom 8.7.2005 (BtPrax 2005, 191).

    f) Schließlich unterscheidet sich auch der hier gegebene Sachverhalt von demjenigen der Senatsentscheidung vom 8.7.2005 - 33 Wx 82/05 (BtPrax 2005, 191), auf die sich der Beteiligte zu Begründung seiner Rechtsmittel beruft.

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Für nicht unbedenklich hält der Senat allerdings die Begründung des OLG München (a.a.O.; insoweit noch offen gelassen in seiner früheren Entscheidung in FGPrax 2005, 210, 211), es handele sich um zeitabschnittsweise geltend gemachte Forderungen, auf die der im Sozialhilferecht für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung finden müsse.
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Im Sozialhilferecht findet dafür der für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung (vgl. OLG München FGPrax 2005, 210/211).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149, 159; BayObLG FamRZ 1996, 245; OVG Rheinland-Pfalz ZfSH/SGB 2004, 26; OLG München FGPrax 2005, 210, 212 m.w.N.).
  • LG Schweinfurt, 29.10.2010 - 11 T 177/10

    Betreuervergütung: Mittellosigkeit des Betreuten; Verjährungsbeginn für

    Es ist jedoch ein Betreuter, der über nicht unerhebliches verwertbares Vermögen verfügt, nicht deshalb als mittellos anzusehen, weil er auf den Einsatz des Vermögens für seinen laufenden Unterhalt angewiesen ist und die Bezahlung von Aufwendungsersatz und Betreuervergütung aus seinem Vermögen zu dessen schnellerem Verbrauch und zu einem früher einzusetzenden Bedarf im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften führt (vergleiche OLG München, MDR 2006, 336).
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