Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.07.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1301
BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1Z BR 93/04 (https://dejure.org/2004,1301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament: Widerruf aufgrund durchstreichens des Testaments samt Unterschrift

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2255

  • Prof. Dr. Lorenz

    Widerruf nach § 2255 BGB, Vermutung des Aufhebungswillens, Auslegung von letztwilligen Verfügungen: Widerrufenes Testament als Auslegungshilfe eines späteren unvollständigen Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2084 § 2255
    Widerruf des Testaments durch persönliche Streichung - Auslegung eines späteren unvollständigen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testament durchgestrichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Widerruf einer Verfügung von Todes; Vermutung des Widerrufs bei Streichung des Textes und der Unterschrift durch den Erblasser; Heranziehung eines widerrufenen Testaments zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament unvollständig - Widerrufenes älteres Testament kann zur Auslegung des neuen Testaments herangezogen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein durchgestrichenes Testament gilt als widerrufen - Heranziehung des widerrufenen Testaments zu Auslegungszwecken

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Testament durchgestrichen - was nun?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1668 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 525
  • FGPrax 2005, 26
  • FamRZ 2005, 1779
  • Rpfleger 2005, 258
  • BayObLGZ 2004, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04
    Das widerrufene Testament kann jedoch zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments herangezogen werden, wenn der Erblasser dieses Testament gemeinsam mit dem widerrufenen Testament in einem Umschlag verschlossen und aufbewahrt hat (Fortführung und Abgrenzung von BayObLGZ 1997, 209).

    So kann es insbesondere liegen, wenn die Veränderung aus der Sicht des Erblassers lediglich der Vorbereitung eines neuen Testaments dient, in dem er die durchgestrichenen Verfügungen inhaltlich aufrechterhalten will (vgl. BayObLGZ 1997, 209 = FamRZ 1998, 258).

    Über den Zeitpunkt und die näheren Umstände des Durchstreichens haben die Tatsacheninstanzen keine außerhalb der Testamentsurkunden liegenden Erkenntnisse gewinnen können; auch insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Senatsrechtsprechung in BayObLGZ 1997, 209 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 1Z BR 93/04
    Die Auslegung letztwilliger Verfügungen (§§ 133, 2084 BGB) hat neben dem gesamten Inhalt der Testamentsurkunde alle Umstände, auch solche außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen; dazu gehört auch der Inhalt früher errichteter, widerrufener Testamente (BGH JR 1981, 23; BayObLGZ 1982, 159/164 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16

    Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen

    (BayObLG, NJW-RR 2005, 525 und NJW-RR 1997, 1302).

    Nicht jede äußerlich endgültige Handlung, die im Durchstreichen des Textes durch den Erblasser liegt, muss auch (s)eine unbedingte Widerrufsabsicht ausdrücken (BayObLG, NJW-RR 2005, 525), vielmehr kann es auch dem Willen des Erblassers entsprechen, dass der durch diese Veränderung nahegelegte Widerruf der Verfügung erst mit der Errichtung eines neuen Testaments gelten soll (Palandt/Weidlich, BGB, § 2255, 2+7; BayObLG, NJW-RR 1997, 1302).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4123
OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04 (https://dejure.org/2004,4123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.07.2004 - 14 WF 38/04 (https://dejure.org/2004,4123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 14 WF 38/04 (https://dejure.org/2004,4123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsbeschwerde wegen unterlassener Umbenennung; Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils; Kosten für eine Ersetzung der Einwilligung

  • Judicialis

    BGB § 1618; ; BGB § 1618 Satz 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 5; ; ZPO § 563 Abs. 3; ; KostO §§ 92 ff.; ; KostO § 91 Satz 1, letzter Halbsatz

  • rechtsportal.de

    Sachentscheidung des Oberlandesgerichts über Einbenennung nach Untätigkeitsbeschwerde trotz fehlender erstinstanzlicher Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wernigerode - 2 F 64/02
  • OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 26
  • FamRZ 2005, 732
  • FamRZ 2005, 906
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04
    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 621 Rdnr. 27; a. M.: OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04
    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 621 Rdnr. 27; a. M.: OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Bestimmte Rechtsmittelgerichte haben genauere Hinweise auf Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung gegeben oder selbst an Stelle des Untergerichts entschieden (z. B. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Naumburg, NJOZ 2005, 2082; LAG Köln, BeckRS 2004, 41365), es waren aber nur vier Gerichte, die so entschieden haben, und keines vor Einlegung der Beschwerde im vorliegenden Fall im November 1999.
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, S. 173 m.w.N.; anders aber OLG Naumburg , FGPrax 2005, S. 26).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    - bei begründeter massiver Angst des Kindes vor dem anderen Elternteil auf Grund des Erlebnisses von Gewalttätigkeiten (OLG Naumburg vom 19.4.2004, 14 WF 38/04; vgl. VerwGH Kassel BeckRS 2009, 31116 für § 3 NamÄndG) oder massiver Ablehnung (OLG Dresden FGPrax 2005, 26; OLG Frankfurt vom 1.10.2003, 5 WF 13/03).
  • OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist als ein statthaftes Rechtsmittel angesehen für den

    Das Rechtsmittelgericht darf das untergeordnete Gericht grundsätzlich nicht zu bestimmten Handlungen anweisen, sondern nur dahingehend, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG in FamRZ 2005, 173; a.A. nur OLG Naumburg 14. Senat in FGPrax 2005, 26).

    14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2004 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde im

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • LAG Sachsen, 14.03.2008 - 4 Ta 347/07

    Untätigkeitsbeschwerde bei ausstehender Rechtswegentscheidung

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2003 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).
  • OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Dies bedeutet, selbst wenn man der hier nicht zutreffenden Auffassung wäre, dass eine Untätigkeit des Amtsgerichts vorläge, könnte der Senat nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich das Amtsgericht nur anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2005, S. 173, 174 m. w. N.; Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04 vom 10.06.2005, Absatz Nr. 27, 28, anders ledgl. 14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).
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