Weitere Entscheidung unten: KG, 27.09.2005

Rechtsprechung
   KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05   

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https://dejure.org/2005,3519
KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3519)
KG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 1 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3519)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 1 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis eines Ehegatten gegen vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen; Genehmigung des von einem Betreuer für einen prozessunfähigen Ehegatten gestellten Scheidungsantrags; Zulässigkeit von Rechtsmitteln des anderen Ehegatten gegen die Genehmigung durch das ...

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Scheidungsantrags eines Betreuen

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; ZPO § 607 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1; ZPO § 607 Abs. 2 Satz 2
    Keine Rechtsmittelberechtigung des anderen Ehegatten gegen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des von einem Betreuer für einen prozessunfähigen Ehegatten gestellten Scheidungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 397
  • FGPrax 2006, 18
  • FamRZ 2006, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken

    Auszug aus KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05
    Seine Entscheidung hat das Vormundschaftsgericht allein danach auszurichten, ob die Genehmigung dem wohlverstandenen Interesse des geschäftsunfähigen Ehegatten entspricht (Wiczorek/Schütze/Becker-Eberhard, a.a.O., § 607, Rdn. 17; Stein/Jonas/Schlosser, a.a.O., § 607, Rdn. 5; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 607, Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 63. Aufl., § 607, Rdn. 5; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 316 ff).

    Das gilt insbesondere für den Trennungswillen des geschäftsunfähigen Ehegatten, § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1989, 479 ff; FamRZ 2002, 316 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1990, 166, 167; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2002, 514).

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

    Auszug aus KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05
    Dabei ist es unerheblich, dass durch die Genehmigung vorliegend der Mangel der Vertretungsbefugnis des Betreuers im bereits anhängigen Scheidungsverfahren geheilt wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 166, 167), so dass die Genehmigung unmittelbare Rechtswirkungen entfaltet.

    Das gilt insbesondere für den Trennungswillen des geschäftsunfähigen Ehegatten, § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1989, 479 ff; FamRZ 2002, 316 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1990, 166, 167; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2002, 514).

  • LG Berlin, 26.05.1999 - 87 T 380/99
    Auszug aus KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05
    Auch diesen Scheidungsantrag könnte der Beschwerdeführer nicht verhindern, sondern müsste seine Einwendungen - die Ehe sei nicht gescheitert, es liege keine Trennung mit Willen der Betroffenen vor - im Scheidungsverfahren geltend machen (vgl. LG Berlin, BtPrax 1999, 204, 205).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05
    Das gilt insbesondere für den Trennungswillen des geschäftsunfähigen Ehegatten, § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1989, 479 ff; FamRZ 2002, 316 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1990, 166, 167; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2002, 514).
  • BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
    Auszug aus KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05
    Ausreichend ist jedes nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, das auch tatsächlicher Art sein kann und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruhen muss (BayObLG, FamRZ 1990, 430; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
  • OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06

    Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum

    Gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Scheidungsantrag des Betreuers für einen geschäftsfähigen Ehegatten nach § 607 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BGB hat der andere Ehegatte keine Beschwerdebefugnis (Anschluss an KG Beschluss vom 4. Oktober 2005, FamRZ 2006, 433 = BtPrax 2006, 38).

    aa) Die Beteiligte ist nicht nach § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigt, da deren Rechte nicht beeinträchtigt sind (vgl. KG FamRZ 2006, 433 ff).

  • KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06

    Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht im

    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).

    Dieser Auffassung hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (Senat, FGPrax 2006, 18; anders noch Senat, Rpfleger 1960, 375 m. kritischer Anm. von Keidel, Rpfleger 1960, 358 ff.).

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Rechtsprechung
   KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5561
KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04 (https://dejure.org/2005,5561)
KG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 W 169/04 (https://dejure.org/2005,5561)
KG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 W 169/04 (https://dejure.org/2005,5561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Betreuers zur Einlegung von Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung; Eingriff in Rechtsposition des Betreuers durch Entlassung; Voraussetzungen einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung

  • Bt-Recht

    Entlassung des Betreuers unter Bestellung eines Vorsorgeüberwachungsbetreuers

  • Judicialis

    FGG § 13 S. 2; ; FGG § ... 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; FGG § 69i Abs. 3; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1896 Abs. 3; ; BGB § 1904 Abs. 1; ; BGB § 1904 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Generalvollmacht und Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entlassung wider Willen - Beschwerde möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 18
  • FamRZ 2006, 505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04
    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04
    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04
    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03

    Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04
    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).
  • KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87

    Antrag; Erbschein; Erbe; Miterbe; Beschwerde; Beschwerderecht; Erstbeschwerde

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04
    Derjenige, der von seinem Recht zur Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat, bleibt dennoch zur Einlegung der weiteren Beschwerde befugt (Senat, NJW-RR 1990, 1292).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Denn die Beschwerdeführerin könnte im Namen der Betroffenen aufgrund der ihr erteilten notariellen Vollmacht vom 14. November 2003 eine solche Beschwerde im Namen der Betroffenen erheben (Senat, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 W 169/04, BtPrax 2006, 39 = FGPrax 2006, 18).
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