Rechtsprechung
BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters gegen die Ersetzung seiner Einwilligung in die Adopiton seines nichtehelichen Kindes durch den Lebensgefährten der Mutter; Kriterien zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung zwischen ehemals sorgeberechtigten Vätern und nicht ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Adoption eines Stiefkindes - Gerichte setzten sich über den Willen des leiblichen Vaters hinweg
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2470
- FGPrax 2006, 209 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1355
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03
Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils
Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
Danach hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2005 (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ff.) die Erwartung begründet, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption in der fachgerichtlichen Rechtsprechung künftig einheitlich gehandhabt werden.Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gereicht nach der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Interessen von Vater und Kind das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Seiten des Vaters unter anderem zu erwägen sein werde, ob und inwieweit ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis bestehe oder bestanden habe oder welche Gründe den Vater am Aufbau oder an der Aufrechterhaltung eines solchen Verhältnisses gehindert hätten (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).
Insbesondere ist danach maßgeblich, ob und inwiefern die Kindesmutter und ihr Ehemann eine Beziehung des Vaters zum Kind zu unterbinden suchen (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).
- OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
a) den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. November 2004 - 5 W 221/04- 73 -,.Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. November 2004 - 5 W 221/04- 73 - und der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 5. Februar 2004 - 10 XVI H 11/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.
- BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1444/01 klargestellt, dass § 1748 Abs. 4 BGB einer Auslegung zugänglich ist, die eine Ungleichbehandlung zwischen ehemals sorgeberechtigten Vätern und nicht sorgeberechtigten leiblichen Vätern vermeidet (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2005, S. 8).
- OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht eines Antrags auf gerichtliche Ersetzung …
Allerdings wird selbst dann, wenn ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis fehlt, eine Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, NJW 2006, 827; NJW 2006, 2470, 2471). - OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des …
Jedoch ist selbst beim Fehlen eines gelebten Vater-Kind-Verhältnisses die Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 = FamRZ 2006, 1355; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01 = NJW 2006, 827). - OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes
Vielmehr hat eine Abwägung der Interessen von Vater und Kind zu erfolgen, in deren Rahmen das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereicht, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781, 1783 f., gebilligt durch das BVerfG NJW 2006, 827, 828; 2006, 2470).Eine Ersetzung wird in der Regel nur infrage kommen, wenn kein Vater-Kind-Verhältnis besteht und der Vater das Scheitern des Eltern-Kind-Verhältnisses durch sein Verhalten letztlich zu verantworten hat (BVerfG NJW 2006, 2470, 2471).
- OLG Hamm, 19.01.2015 - 4 UF 136/14
Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters zur Adoption seines …
Jedoch ist selbst beim Fehlen eines gelebten Vater-Kind-Verhältnisses die Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, Beschluss vom 27.4.2006 - 1 BvR 2866/04 = FamRZ 2006, 1355; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01 = NJW 2006, 827). - KG, 27.06.2016 - 3 UF 8/16
Annahme als Kind: Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des …
Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2006 - 1 BvR 2866/04-, juris) ausdrücklich gebilligten Auffassung des Bundesgerichtshofs soll bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Interessen von Vater und Kind das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereichen, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - XII ZB10/03 -, juris).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Vergütung eines Betreuers anhand eines pauschlierten Stundensatzes; Frage nach dem Zeitpunkt des Beginns der Berechnung; Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Berechnung des pauschalierten Zeitaufwands
- Judicialis
VBVG § 5 Abs. 1 S. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
VBVG § 5 Abs. 1 S. 1
Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck - 2 XVII 4089/04
- LG Essen, 16.11.2005 - 7 T 511/05
- OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 209
- FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05
Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201)."b) Bereits der Gesetzeswortlaut legt die Auslegung nahe, dass hierbei - ebenso wie für die jeweiligen Stundenansätze in den übrigen Fallkonstellationen des § 5 VBVG - auf den Lauf der Betreuung als solcher abzustellen ist, unabhängig davon, ob diese von Anfang an von dem anspruchstellenden Betreuer geführt wurde (ebenso Schleswig-Holst. OLG Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05 - ;… Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. Anh. zu § 1836 - § 5 VBVG Rn. 6 f.).
- OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).Zu dieser Frage hat zwischenzeitlich der 33.Zivilsenat des OLG München (Beschluss vom 29.02.2006 - 33 Wx 237/05-; BtPrax 2006, 73f) Folgendes ausgeführt:.
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
- BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator - …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16). - BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfG NJW-RR 2000, 1241f).
- BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11
Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem …
aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649;… MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.;… Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).Denn insoweit ist - ebenso wie bei der erstmaligen Betreuung durch einen Berufsbetreuer - von dem aus der Studie des ISG gewonnenen Erfahrungswert auszugehen, dass der Betreuungsaufwand mit der Dauer der Betreuung abnimmt (OLG München FamRZ 2006, 647, 648; OLG Hamm OLGR 2006, 686, 687; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 34).
- BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08
Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige …
Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert. - OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser …
Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
- OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines …
Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667). - OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen …
Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt. - OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen …
Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342). - OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. …
Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210). - OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09
Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen …
In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136). - OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung …
Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876). - LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06
Erstbetreuung nach Ende der vorläufigen Betreuung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen, dass bei der Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006; Az. 15 W 445/05 ; OLG München BtPrax 2006, 73 ; OLG Schleswig OLGR 2006, 201). - OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers: …
- OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von …
- LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der …