Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.04.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4626
BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 (https://dejure.org/2006,4626)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 (https://dejure.org/2006,4626)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 1 BvR 2866/04 (https://dejure.org/2006,4626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters gegen die Ersetzung seiner Einwilligung in die Adopiton seines nichtehelichen Kindes durch den Lebensgefährten der Mutter; Kriterien zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung zwischen ehemals sorgeberechtigten Vätern und nicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § 1748 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Adoption eines Stiefkindes - Gerichte setzten sich über den Willen des leiblichen Vaters hinweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2470
  • FGPrax 2006, 209 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1355
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
    Danach hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2005 (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ff.) die Erwartung begründet, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption in der fachgerichtlichen Rechtsprechung künftig einheitlich gehandhabt werden.

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gereicht nach der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Interessen von Vater und Kind das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Seiten des Vaters unter anderem zu erwägen sein werde, ob und inwieweit ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis bestehe oder bestanden habe oder welche Gründe den Vater am Aufbau oder an der Aufrechterhaltung eines solchen Verhältnisses gehindert hätten (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).

    Insbesondere ist danach maßgeblich, ob und inwiefern die Kindesmutter und ihr Ehemann eine Beziehung des Vaters zum Kind zu unterbinden suchen (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1781 ).

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04

    Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
    a) den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. November 2004 - 5 W 221/04- 73 -,.

    Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. November 2004 - 5 W 221/04- 73 - und der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 5. Februar 2004 - 10 XVI H 11/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1444/01 klargestellt, dass § 1748 Abs. 4 BGB einer Auslegung zugänglich ist, die eine Ungleichbehandlung zwischen ehemals sorgeberechtigten Vätern und nicht sorgeberechtigten leiblichen Vätern vermeidet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2005, S. 8).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht eines Antrags auf gerichtliche Ersetzung

    Allerdings wird selbst dann, wenn ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis fehlt, eine Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, NJW 2006, 827; NJW 2006, 2470, 2471).
  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des

    Jedoch ist selbst beim Fehlen eines gelebten Vater-Kind-Verhältnisses die Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 = FamRZ 2006, 1355; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01 = NJW 2006, 827).
  • OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes

    Vielmehr hat eine Abwägung der Interessen von Vater und Kind zu erfolgen, in deren Rahmen das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereicht, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781, 1783 f., gebilligt durch das BVerfG NJW 2006, 827, 828; 2006, 2470).

    Eine Ersetzung wird in der Regel nur infrage kommen, wenn kein Vater-Kind-Verhältnis besteht und der Vater das Scheitern des Eltern-Kind-Verhältnisses durch sein Verhalten letztlich zu verantworten hat (BVerfG NJW 2006, 2470, 2471).

  • OLG Hamm, 19.01.2015 - 4 UF 136/14

    Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters zur Adoption seines

    Jedoch ist selbst beim Fehlen eines gelebten Vater-Kind-Verhältnisses die Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, Beschluss vom 27.4.2006 - 1 BvR 2866/04 = FamRZ 2006, 1355; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01 = NJW 2006, 827).
  • KG, 27.06.2016 - 3 UF 8/16

    Annahme als Kind: Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2006 - 1 BvR 2866/04-, juris) ausdrücklich gebilligten Auffassung des Bundesgerichtshofs soll bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Interessen von Vater und Kind das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereichen, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - XII ZB10/03 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3619
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vergütung eines Betreuers anhand eines pauschlierten Stundensatzes; Frage nach dem Zeitpunkt des Beginns der Berechnung; Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Berechnung des pauschalierten Zeitaufwands

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 Abs. 1 S. 1
    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 209
  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    "b) Bereits der Gesetzeswortlaut legt die Auslegung nahe, dass hierbei - ebenso wie für die jeweiligen Stundenansätze in den übrigen Fallkonstellationen des § 5 VBVG - auf den Lauf der Betreuung als solcher abzustellen ist, unabhängig davon, ob diese von Anfang an von dem anspruchstellenden Betreuer geführt wurde (ebenso Schleswig-Holst. OLG Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05 - ; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. Anh. zu § 1836 - § 5 VBVG Rn. 6 f.).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    Zu dieser Frage hat zwischenzeitlich der 33.Zivilsenat des OLG München (Beschluss vom 29.02.2006 - 33 Wx 237/05-; BtPrax 2006, 73f) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfG NJW-RR 2000, 1241f).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).

    Denn insoweit ist - ebenso wie bei der erstmaligen Betreuung durch einen Berufsbetreuer - von dem aus der Studie des ISG gewonnenen Erfahrungswert auszugehen, dass der Betreuungsaufwand mit der Dauer der Betreuung abnimmt (OLG München FamRZ 2006, 647, 648; OLG Hamm OLGR 2006, 686, 687; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 34).

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
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