Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialhilfe: Anrechnung der Sterbegeldversicherung als sozialhilferechtliches Schonvermögen; Einsatz der Sterbegeldversicherung als unzumutbare Härte; Selbstbestimmungsrecht über die eigene Bestattung als Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sterbegeldversicherung als Schonvermögen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betreuungsrecht: Rückkaufswerte und Überschussbeteiligungen aus Sterbegeldversicherungen gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen gem. § 1836c BGB .
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuer-Kosten aufkommen - Eigene Bestattung ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- AG Linz am Rhein - 5 XVII 302/03
- LG Koblenz, 25.02.2005 - 2 T 15/05
- OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 398
- FGPrax 2006, 21
- FamRZ 2006, 65 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 666
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 188/02
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Ihr Einsatz würde in vorliegendem Fall für die Betroffene eine unzumutbare Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten, wobei es im Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob man das Sterbegeld als Bestandteil der Alterssicherung im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII betrachtet (OLG Köln Beschluss vom 27.9.2002 Az: 16 Wx 188/02; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.12.2003) oder seine Verschonung unmittelbar aus Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift herleitet (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915 für Leistungen auf einen Grabpflegevertrag). - OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00
Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Zu Recht hat das Landgericht deshalb gefolgert, dass eine solch weitgehende Einschränkung der Lebensgestaltung, die auch die Vorsorge für ein angemessenes Begräbnis umfasst, in den Vorschriften des § 1836 c BGB i.V. mit den in Bezug genommenen Vorschriften des SGB XII keine Stütze findet (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115). - OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03). - BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90
Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Grundsätzlich setzt eine solche Härte eine Fallgestaltung voraus, die nach den Leitvorstellungen des § 90 Abs. 2 SGB XII vom Vermögenseinsatz frei bleiben soll, aber wegen ihrer Atypik nicht von der Aufzählung dieser Vorschrift erfasst werden konnte (BVerwGE 92, 254). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
- BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13
Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung …
aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.;… Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.;… HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68;… Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13;… NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9;… BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5;… Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).Dazu gehört auch die Dispositionsfreiheit, bereits zu Lebzeiten in angemessenem Umfang für die Durchführung und Bezahlung der eigenen Bestattung Sorge zu tragen (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68;… HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 62).
Dies ist etwa der Fall, wenn der Betreute ein angespartes Guthaben an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, bei einem mit Sperrvermerk versehenen Sparkonto angelegten Guthaben (LG Stade BtPrax 2003, 233), einer Sterbegeldversicherung (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21), einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag (vgl. BSG ZEV 2008, 539 ff.; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.) oder einem Grabpflegevertrag (BVerwG NJW 2004, 2914 f.).
- AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13
Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu …
3 Z 20/90|OLG Karlsruhe; 28.12.1989; 4 W 111/85">FamRZ 1990, Seiten 1273 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 1993, Seiten 1482 f. = FamRZ 1993, Seiten 1493 f.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; LG München II , Urteil vom 19.07.2012, Az.: 8 S 1752/12, u. a. in: ZErb 2013, Seiten 16 ff. = BeckRS 2013, Nr. 00836; LG Braunschweig , Urteil vom 01.10.2004, Az.: 4 O 905/04, u. a. in: juris; LG Gießen , NJW-RR 1995, Seite 264; AG Brandenburg an der Havel , FamRZ 2009, Seiten 1518 ff. = BeckRS 2009, Nr.: 08486; AG Wiesbaden , FamRZ 2007, Seiten 827 ff. ).Gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG genießt nämlich jeder einzelne Menschen in Deutschland im Rahmen der Handlungsfreiheit das grundrechtlich geschützte Recht, Art und Ort seiner eigenen Bestattung zunächst selbst zu bestimmen und auch sein eigenes Grab - im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens - selbst zu gestalten ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seiten 224 ff. = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f. ) sowie ggf. auch eine Person des Vertrauens postmortal mit der Totenfürsorge zu bevollmächtigten ( OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21 ).
Das Recht über die eigene Bestattung zu bestimmen ist nämlich Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) und umfasst die Dispositionsfreiheit des Menschen zu Lebzeiten selbst für seine eigene Bestattung zu sorgen ( BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21 ).
Erst nach seinem Tod kann die von ihm hierzu mittels (ausdrücklicher oder stillschweigender) postmortaler Vollmacht bestimmte Person darüber entscheiden ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seite 224 = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f.; BGH , FamRZ 1978, Seite 15; BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; OLG Karlsruhe , FamRZ 2002, Seite 134; LG Leipzig , FamRZ 2005, Seiten 1124 ff. ), so dass die Verfügungsklägerin derzeitig noch keine Aktivlegitimation hinsichtlich dieses Rechts der Totenfürsorge hinsichtlich ihrer Mutter besitzt und somit auch noch nicht die Prozessführungsbefugnis vorliegend hat, im eigenen Namen dieses Recht der Totenfürsorge hier gerichtlich geltend zu machen.
Demgemäß entscheidet jeder Mensch in erster Linie auch zunächst selbst über die Art und den Ort seiner eigenen Bestattung ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seite 224 = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f.; BGH , FamRZ 1978, Seiten 15 f. = MDR 1978, Seite 299; BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; OLG Karlsruhe , FamRZ 2002, Seite 134; LG Leipzig , FamRZ 2005, Seiten 1124 ff.; AG Brandenburg an der Havel , FamRZ 2009, Seiten 1518 ff. = BeckRS 2009, Nr.: 08486 ) und nicht seine Angehörigen bzw. dritte Personen.
- OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
Sterbegeld als Teil des Schonvermögens des Betreuten im Sinne des § 90 SGB XII
Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen (im Anschluss an OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21).Das Landgericht hat unter ausführlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005 (FGPrax 2006, 21) ausgeführt, dass die Mittel, die dem Betroffenen aus seiner Sterbegeldversicherung im Falle einer Vertragsbeendigung zustünden, nicht dem einzusetzenden Vermögen zurechenbar seien.
Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
- OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung
Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.
- OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06
Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag; …
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, ist zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen; zum anderen sind die in anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (Senat FGPrax 2006, 21; OLG München, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Wx 228/06 -). - LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07 Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
- VG Bremen, 03.04.2007 - S4 K 1858/06
Vermögen, Bestattungsvertrag, Keine Härte
Das Bedürfnis der Menschen nach einer würdigen Bestattung ist dahin zu respektieren, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung oder Grabpflege zurückgelegt haben (…Nds. OVG, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 523/02;… BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 5 C 84.02;… ... 7 Wahrendorf, SGB CII, § 90 Rdnr. 44; OVG NRW, B. v. 19.12.2003, 16 B 2078/03;… OVG Berlin, Urt. v. 28.05.1998, FEVS 49, 218, 222; OLG Zweibrücken, B. v. 10.08.2005, 3 W 79/05). - LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06 Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Adoption eines Erwachsenen bei Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnis; Absicht der Adoption eines Erwachsenen aus wirtschaftlichen Interessen; Erfordernis familienbezogener Motive für die Adoption eines Erwachsenen
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1741 § 1767 Abs. 1, Abs. 2
Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Simmern - 9 XVI 3/04
- AG Simmern - 9 XVI3/04
- LG Bad Kreuznach, 12.04.2005 - 2 T 22/05
- OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2006, 129
- FGPrax 2006, 21
- FamRZ 2006, 572
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Deswegen kann die Adoption, auch wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (vgl. BayObLG FG Prax aaO und NJW 1985, 2094;… KG aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 800). - OLG Köln, 05.02.1990 - 16 Wx 169/89
Sittlichkeit einer Erwachsenenadoption bei Zweck der Ermäßigung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Deswegen kann die Adoption, auch wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (…vgl. BayObLG FG Prax aaO und NJW 1985, 2094;… KG aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 800). - OLG Celle, 06.10.1994 - 18 W 22/94
Erwachsenenadoption; Adoptivbegehren; Verhinderung der Ausweisung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Die Adoption ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Absicht der Beteiligten allein, ausschließlich oder in Wahrheit von nicht familienbezogenen Motiven, wie z. B. von wirtschaftlichen Interessen getragen ist (…Senat aaO sowie FamRZ 1983, 533 und 1989, 537; vgl. OLG Celle FamRZ 1995, 829).
- BGH, 05.04.1961 - IV ZR 212/60
Scheinadoption
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Denn auch bei leiblichen Verwandten pflegen sich die Familienbeziehungen im Laufe der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen (vgl.; BGHZ 35, 75, 84; RGZ 147, 220, 224;… BayObLG aaO). - BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99
Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Eine sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadoption kommt jedoch nach § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann in Betracht, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine - dem Alter der Beteiligten entsprechende - Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird (Senat OLGR 2000, 122 ff; BayObLG FamRZ 2001, 118; KG FamRZ 1082, 641). - OLG Zweibrücken, 12.10.1988 - 3 W 130/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Die Adoption ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Absicht der Beteiligten allein, ausschließlich oder in Wahrheit von nicht familienbezogenen Motiven, wie z. B. von wirtschaftlichen Interessen getragen ist (Senat aaO sowie FamRZ 1983, 533 und 1989, 537; vgl. OLG Celle FamRZ 1995, 829). - OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 3 W 58/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Eine sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadoption kommt jedoch nach § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann in Betracht, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine - dem Alter der Beteiligten entsprechende - Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird (Senat OLGR 2000, 122 ff; BayObLG FamRZ 2001, 118; KG FamRZ 1082, 641). - RG, 25.03.1935 - IV B 64/34
Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Denn auch bei leiblichen Verwandten pflegen sich die Familienbeziehungen im Laufe der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen (vgl.; BGHZ 35, 75, 84; RGZ 147, 220, 224;… BayObLG aaO). - OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 1981, 94) dargelegten Erwägungen sind auf den hiesigen Fall nicht ohne weiteres übertragbar.
- OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16
Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1 …
Nicht ausreichend sind das Interesse, sich der bezahlten Pflegeleistungen auch in Zukunft sicher zu sein oder eine Steuerersparnis (OLG München FamRZ 2009, 1336;… Palandt-Götz a. a. O., Rn. 7), die finanzielle Absicherung des Anzunehmenden (OLG München FamRZ 2010, 46), andere wirtschaftliche Interessen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 572) oder lediglich freundschaftliche Beziehungen (BayObLG StAZ 1996, 171). - OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09
Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen
Wenn noch kein bereits bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis festzustellen ist, kommt eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 BGB auch dann in Betracht, wenn lediglich zu erwarten ist, dass ein solches Verhältnis künftig entstehen wird und ein familienbezogenes Motiv (etwa Fortführung des Lebenswerkes oder Betreuung und Unterstützung bei Krankheit im Alter) der entscheidende Anlass für die Annahme ist (vgl. nur OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. September 2005, 3 W 121/05, FGPrax 2006, S. 21 ff.;… Frank in: Staudinger, 2007, § 1767 Rn. 21 m. w. N.). - LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 5 T 187/08 Aber auch dann, wenn zwar noch kein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist, aber bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine dem Alter der Beteiligten entsprechende Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird, ist die angestrebte Erwachsenenadoption sittlich gerechtfertigt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.09.2005 Az.: 3 W 121/05,).
Zwar ist ein tatsächliches Zusammenleben der Adoptiveltern und der Adoptivkinder kein Wesensmerkmal des Eltern-Kind-Verhältnisses (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2006, 64,), allerdings sind die tatsächlichen Gegebenheiten des vorliegenden Falles ebenfalls ein Beleg dafür, dass es in der Beziehung der Beteiligten an der für die Annahme eines Eltern- Kind-Verhältnisses erforderlichen persönlichen Nähe fehlt.