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   OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06   

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https://dejure.org/2006,10831
OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorführung zur Begutachtung, Unanfechtbarkeit der Anordnung

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3 § 69i Abs. 3, Abs. 6
    Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei möglicher Verlängerung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverlängerung - kein Rechtsmittel gegen Anordnung der psychiatrischen Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 212
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

    Anders läge es allenfalls, wenn das Verfahren ausschließlich auf die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel gerichtet wäre (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Sie ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig, weil die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wurde (BayObLGZ 1993, 253/255).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 189/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Unzulässigkeit der Erstbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung eines Gerichts kann nicht durch dessen Ausspruch der Anfechtung unterworfen werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1009 m.w.N. zu einer ähnlichen Problematik bei § 574 ZPO), erst recht nicht durch eine bloße Belehrung außerhalb der Entscheidung.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Dies entspricht dem auch im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsatz, dass ein weiteres Rechtsmittel immer dann zulässig ist, wenn die erste Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist (vgl. etwa BGH NJW 1992, 3305; BayObLG FGPrax 2006, 212).
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