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   OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06   

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https://dejure.org/2006,10582
OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06 (https://dejure.org/2006,10582)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2006 - 33 Wx 9/06 (https://dejure.org/2006,10582)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 33 Wx 9/06 (https://dejure.org/2006,10582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung des Landgerichts in Unterbringungssachen, Rechtsmittel

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 70h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 § 70h; BGB § 1906 Abs. 1
    Sofortige weitere Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung durch einstweilige Anordnung des Landgerichts als Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine nach sofortiger Beschwerde erfolgte einstweilige Anordnung; Gerichtliche Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme; Vorliegen der Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 87
  • FamRZ 2006, 558
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Nach diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLG FamRZ 2001, 380) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass bei Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; BayObLG FamRZ 2001, 380).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Nach diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLG FamRZ 2001, 380) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass bei Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; BayObLG FamRZ 2001, 380).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1992 - 3 Wx 510/91
    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Denn diese ist - soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht - nur gegen Verfügungen erster Instanz statthaft, während hier das Landgericht als Gericht zweiter Instanz entschieden hat (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 271).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Das ist nach Nr. 1 der Vorschrift der Fall, wenn entweder aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 18).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass bei Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; BayObLG FamRZ 2001, 380).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 70/93

    Privatperson; Flohmarkt; Marktverkehr

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Würde es sich im vorliegenden Fall um eine Zwischenverfügung des Landgerichts im Sinne von § 24 Abs. 3 FGG handeln, wäre ein Rechtsmittel hiergegen als weitere Beschwerde nach § 27 FGG eröffnet, allerdings nur ausnahmsweise unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts inhaltlich einer Endentscheidung gleichkäme (OLG Düsseldorf MDR 1993, 1233/1234; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 5).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Auszug aus OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06
    Gegen eine solche Entscheidung ist gem. § 27 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 2, § 70m Abs. 1, § 70g Abs. 3 Satz 1 FGG die sofortige weitere Beschwerde eröffnet (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 für den Fall der Aufhebung einer endgültigen Unterbringungsgenehmigung des Vormundschaftsgerichts durch das Landgericht, wobei dieses anlässlich der Zurückverweisung die Genehmigung als einstweilige Anordnung aufrechterhielt.).
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