Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.11.2006

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06   

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https://dejure.org/2007,1065
BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordung zur psychiatrischen Untersuchung; Voraussetzungen für die Annahme einer objektiv willkürlichen Anordnung; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung eines Betroffenen; Rechtfertigende Feststellungen bzgl. der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 69 f Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Psychiatrische Untersuchung - Anordnung durch das Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Beschwerde gegen Anordnung der psychiatrischen Untersuchung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung der psychiatrischen Untersuchung erfordert persönliche Anhörung des Betroffenen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    FGG: Betreuungsverfahren - Anfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 326
  • NJW 2007, 3575
  • MDR 2007, 1077
  • FGPrax 2007, 171 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1002
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • LG Mainz, 25.08.2004 - 3 S 216/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haftung des Autovermieters bei fehlendem Hinweis

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Ist mit der Anordnung der Begutachtung auch eine Vorführung oder - wie hier - eine Erlaubnis zum Öffnen verschlossener Türen verbunden, greift die Entscheidung auch in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG; vgl. BVerfGE 75, 318) ein (Jansen/Sonnenfeld, FGG 3. Aufl. § 68 b Rdn. 52).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 14.3.2007 (XII ZB 201/06) nicht mit der Frage einer außerordentlichen Beschwerde in dem Fall auseinandergesetzt, dass die Beschwerde erst nach mündlicher Verhandlung gegen eine Entscheidung eröffnet ist, vielmehr nur grundsätzlich ausgeführt, dass es eine Beschwerdemöglichkeit zumindest für Fälle geben muss, in denen sich die gerichtliche Maßnahme als objektiv willkürlich erweist.
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Im Hinblick darauf verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör (BVerfGK 6, 380, 383; vgl. auch BGHZ 171, 326 Tz. 17 zu Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Vielmehr hat der Senat die Beschwerde gegen eine solche Anordnung des Vormundschaftsgerichts dann für ausnahmsweise statthaft erklärt, wenn diese objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Art. 3 Abs. 1 (und - im entschiedenen Fall - auch des Art. 103 Abs. 1) GG nicht mehr vertretbar erscheint (Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002).

    Dieser generelle Ausschluss der Anfechtbarkeit erscheint, wie der Senat dargelegt hat (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002, 1004), schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil er dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich rechtzeitig und nicht erst nach der abschließenden Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung gegen die ihm aufgegebene und mit Zwangsmitteln durchsetzbare Pflicht zur Duldung der Untersuchung zu wenden; ein effektiver Grundrechtsschutz wird dadurch gefährdet.

    Auch die vom Senat in seiner Entscheidung vom 14. März 2007 (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002) für Fälle der Willkür als statthaft erachtete Beschwerde eröffnet ein solches Rechtsmittel nicht.

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Soweit in besonderen Ausnahmefällen ein vom Gesetz ausgeschlossenes Rechtsmittel für zulässig erachtet worden ist, wo sich eine richterliche Maßnahme, die in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte des Betroffenen eingreift, als (nicht nur zweifelsfrei fehlerhaft, sondern) objektiv willkürlich darstellt (BGHZ 171, 326 Rn. 17), liegt ein solcher Fall hier offenkundig nicht vor.
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    d) Ob trotz dieser Vorgaben ein Rechtsmittel ausnahmsweise im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten zugelassen werden müsste (vgl. BGH Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 122 [Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör] und Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002 [objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung]; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 - FamRZ 2015, 743 Rn. 20), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die

    Eine im Rahmen der Anfechtung der Hauptsache etwa gebotene verfassungskonforme - einschränkende - Auslegung des § 65 Abs. 4 FamFG, wonach die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, bleibt demnach jedenfalls auf Fälle der Willkür beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 - FamRZ 2007, 1002, 1003 f. zu §§ 19, 20 FGG; MünchKommZPO/Rimmelspacher 3. Aufl. § 513 Rn. 19 für die Berufung; MünchKommZPO/Lipp 3. Aufl. § 571 Rn. 9 für die Beschwerde).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Käme ein effektiver Grundrechtsschutz zu spät, wenn die Partei auf Rechtsmittel gegen die Endentscheidung verwiesen würde, kann eine isolierte Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses von Verfassungs wegen veranlasst sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 Rn. 16, NJW 2007, 3575).
  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dem Betroffenen jedenfalls dann entgegen der gesetzlichen Regelung ein Beschwerderecht zustehen soll, wenn die Anordnung objektiv willkürlich ist (BGH, NJW 2007, 3575), hier keinen Ausnahmefall gesehen hat.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 195/08

    Unanfechtbarkeit einer Rücknahmefiktion i.R.e. Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht gesagt werden, dass die Anforderung von Kontounterlagen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BGHZ 154, 288, 299 f; 171, 326, 332 f Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 07.01.2009 - 5 T 596/08
    Zwar schließt § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG grundsätzlich die Anfechtung der gerichtlich angeordneten Vorführung zu einer Untersuchung aus, allerdings kann eine solche gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angegriffen werden, wenn die Anordnung objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artikel 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht mehr verständlich erscheint (vgl. dazu BGHZ 171, 326 - 335, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, NJW-RR 208, 737 - 739, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

    Ein solcher krasser Ausnahmefall liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vorher persönlich gehört oder ohne sonstige Feststellungen getroffen zu haben, die die Annahme der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten (vgl. BGHZ 171, 326, zitiert nach juris, Rdnr. 17).

    Davon ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vor der Entscheidung persönlich gehört oder sonstige Feststellungen getroffen zu haben, die die Annahme einer Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten (vgl. BGHZ 171, 326, zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11

    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 66/08

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über Vermögen mit

  • OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 21 W 124/20

    Beschränkung der Benachrichtigungspflicht bei Verfügung von Todes wegen (hier:

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
  • KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses des angerufenen

  • OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines

  • BGH, 17.10.2012 - BLw 1/12

    Landwirtschaftsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 47/08

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot Art. 3 Abs. 1 GG

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10

    Strafbefehlsverfahren; Anordnung amtsärztlicher Untersuchung;

  • LG Verden, 18.03.2010 - 1 T 36/10

    Anfechtbarkeit; angeordnete Vorführung; Anhörungsversuch; Anordnung; Belehrung;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3533
OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz des aufgrund von Schmerzensgeldzahlungen erlangten Vermögens des Betreuten für die Betreuervergütung; Beschwerdebefugnis des Betreuten im Verfahren über die Festsetzung der Betreuervergütung gegen die Staatskasse; Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; ...

  • Bt-Recht

    Schmerzensgeld als Vermögen, Wahrung der Ausschlussfrist für Vergütungsantrag

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2 S. 1; ; VBVG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zu Fragen der Betreuervergütung - Keine Pflicht des Betroffenen zum Einsatz von Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 171
  • FamRZ 2007, 854 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

    Entscheidend ist letztlich aber, dass der Betreuer aufgrund der staatlichen Beauftragung nicht ohne Entschädigung bleiben darf (vgl. BayObLGZ 2003, 261).

  • BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

    Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BVerwG (Beschluss vom 2.12.2004 - 5 B 108/04, NVwZ 2005, 463) hat er die Auffassung vertreten, im Falle von Schmerzensgeldzahlungen fänden die § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 S. 1 SGB XII keine Anwendung, so dass das den gesetzlichen Schonbetrag überschreitende Vermögens für die Betreuervergütung eingesetzt werden müsse.

    Bei Anwendung der ihm als anerkannten Betreuungsverein zumutbaren Sorgfalt hätte der Beteiligte zu 2) bereits durch eine Überprüfung der vom Beteiligten zu 3) angeführten Entscheidung des BVerwG (NVwZ 2005, 463) ohne weiteres feststellen können, dass diese die maßgebliche Frage gerade offen gelassen hatte und auf den Besonderheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes beruhte.

  • VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Hilfe zum

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Mit Schreiben vom 6.4.2006 hat der Beteiligte zu 2) gegen den Beschluss vom 30.3.2006 sofortige Beschwerde eingelegt und unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Münster (v. 7.3.2006 - 5 K 2547/04) geltend gemacht, ein dem Betroffenen zugeflossenes Schmerzensgeld einschließlich der damit erworbenen Vermögenswerte sei nicht zu dem vorrangig einzusetzenden Eigenvermögen zu rechnen.
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04

    Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    OLG, FGPrax 2005, 125; LG Köln, BtPrax 1998, 196; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836c BGB, Rn. 12; HK-BUR/Wienhold-Schött/Deinert, § 1836c BGB, Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MüKo-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 16; Jürgens/Winterstein, Betreungsrecht, 2. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 13; Deinert/Lütgens, 3. Aufl., Die Vergütung des Betreuers, S. 183; vgl. auch OLG Köln, BtPrax 2005, 237, zur Härtebeihilfe wegen einer Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 3Z BR 106/03

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen im Verfahren auf Festsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    In diesem Verfahren ist der Betreute nicht beschwerdebefugt (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 138; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 56g FGG, Rn. 31).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BVerfG (NJW 2004, 2887) betrifft einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt: In dem zu beurteilenden Fall hatten die beteiligten Gerichte durch falsche Hinweise bei gleichzeitig schwer verständlicher gesetzlicher Regelung den Rechtsmittelführer veranlasst, die Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen Gericht einzureichen, wodurch dieser die Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt hatte.
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Ein derartiger Irrtum über die materielle Rechtslage begründet jedoch keine Wiedereinsetzung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 772; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 65; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77

    Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Soweit in der Rechtsprechung eine Wiedereinsetzung im Einzelfall bei besonders zweifelhafter Rechtslage gewährt worden ist (vgl. dazu BGH FamRZ 1978, 231; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 66), greift diese Ausnahme vorliegend nicht ein, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits obergerichtlich entschieden war.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die Frage, ob Vermögen des Betroffenen, dass ihm infolge Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist, für die Betreuervergütung einzusetzen ist, wird bereits seit längerem in Anschluss an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 98, 256 = NJW 1995, 3001; VG Braunschweig, BtPrax 1992, 78) auch für das Betreuungsrecht in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich einhellig - in dem Sinne beantwortet, dass der Einsatz des Schmerzensgeldes eine unbillige Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG bzw. jetzt § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt (Thür.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).
  • LG Köln, 19.05.1998 - 1 T 76/98
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

  • OLG Köln, 27.01.2005 - 16 Wx 3/05

    Mittellosigkeit des Betreuten

  • VG Braunschweig, 13.02.1992 - 4 A 4236/90

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Aufbringung der Mittel aus

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten wahrt danach die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich später im Verfahren die Mittellosigkeit des Betreuten herausstellt (OLG Hamm FGPrax 2007, 171, 173; LG Saarbrücken BtPrax 2009, 42 f.; LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357, 1358; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: März 2015] § 2 VBVG Rn. 11; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 2 VBVG Rn. 3; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: September 2009] § 2 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 27; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1687).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen

    (2) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 541/13

    Einsatz des Vermögens und Einkommens eines Betroffenen zur Zahlung einer

    bb) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i. S. v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Dies ist nach ganz herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, in Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht in Bezug auf Vermögen der Fall, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08

    Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung

    In Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht ist im Rahmen der Betreuervergütung in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dieser Härtefallregelung auch das Vermögen unterfällt, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08

    Betreuervergütung: Erneute Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei

    Mit dem Landgericht schließt sich auch der Senat der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass die Bestandskraft der früheren Festsetzung gegen den Betroffenen der späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegensteht, wenn er keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betroffenen hat und sich herausstellt, dass der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; OLG Hamm FGPrax 2007, 171, Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 1 VBVG Rn. 15; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 386).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

    Denn der Beteiligte zu 1) konnte seine Vergütungsansprüche in beiden Fällen gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen; diese Geltendmachung hätte die Frist bei rechtzeitiger Ausübung in jedem Falle gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 06.11.2006, 15 W 328/06; Jaschinski, aaO., Rn. 6).
  • KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Kündigung des Wohnungsmietvertrages

    Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (OLG Hamm, FGPrax 2007, 171; OLG München, OLGReport 2006, 238; BayObLG, FamRZ 1990, 429; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 22, Rdn. 84; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 22, Rdn. 43).
  • LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10

    Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres

    Die Vergleichbarkeit mit Vermögen aus Schmerzensgeldzahlungen, das seit jeher als anrechnungsfrei wegen einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006, Az. 15 W 328/06, BtPrax 2007, Seite 171 m.w.N.), liegt nunmehr aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nahe, weil die Opferentschädigungsrente jetzt als vorwiegend immateriellen Zwecken dienend - wie es beim Schmerzensgeld der Fall ist - angesehen wird.
  • LG Hamburg, 15.07.2016 - 322 T 72/14

    Betreuervergütung: Zweitantrag auf Vergütung aus der Staatskasse trotz Bestehens

    Zwar erwuchs jener Beschluss in Rechtskraft, weil er nicht angegriffen wurde (der Änderungsantrag stellt sich nicht als Beschwerde da), so dass es unerheblich ist, ob jener Beschluss von der Betreuerin hätte angegriffen werden können, obwohl er ihrem Antrag stattgegeben hatte (vergleiche OLGR Hamm 2007, 249, juris-Rn. 26), und ob die Frist für eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 12.06.2012 ohnehin abgelaufen war.
  • LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 5 T 299/08
  • OLG Naumburg, 11.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Ausschlussfrist für den Antrag auf

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