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   KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06   

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https://dejure.org/2007,9136
KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06 (https://dejure.org/2007,9136)
KG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 1 W 285/06 (https://dejure.org/2007,9136)
KG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 1 W 285/06 (https://dejure.org/2007,9136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Forderung einer Gesellschaft als ein die Löschung nach § 141a Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) hindernder Vermögenswert; Voraussetzungen für die Annahme der Vermögenslosigkeit einer Kapitalgesellschaft

  • Judicialis

    FGG § 141a; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 141a
    Anforderungen an Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 Satz 1 FGG für Löschung einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 237
  • NZG 2007, 474
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.04.1994 - 3Z BR 68/94

    Löschung einer GmbH vor Vollbeendigung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    Dabei ist eine Forderung jedenfalls dann als berücksichtigungsfähig und damit als Vermögenswert anzusehen, wenn die Gesellschaft beabsichtigt, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen und dieser nicht offensichtlich unbegründet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 103 = Rpfleger 1994, 510; zu § 2 Abs. 3 LöschG: OLG Celle GmbHR 1997, 752).

    Dies folgt daraus, dass es nicht Aufgabe des Registergerichts sondern des Prozessgerichts ist, schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen in Bezug auf die geltend gemachten Forderungen zu klären (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 103, OLG Celle GmbHR 1997, 752).

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    a) Für eine Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 FGG kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschaft überschuldet ist, sondern darauf, ob sie überhaupt noch über verteilungsfähiges Aktivvermögen verfügt (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 1240, 1241 = OLGZ 1986, 296; OLG Hamm NJW-RR 1993, 584, 549 = GmbHR 1993, 295; Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 141a Rn. 15 mwN).
  • KG, 13.05.1986 - 1 W 2021/84

    Register; Registereintragung; Löschung; Amtslöschung; Verfahrensrechtlich;

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    a) Für eine Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 FGG kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschaft überschuldet ist, sondern darauf, ob sie überhaupt noch über verteilungsfähiges Aktivvermögen verfügt (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 1240, 1241 = OLGZ 1986, 296; OLG Hamm NJW-RR 1993, 584, 549 = GmbHR 1993, 295; Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 141a Rn. 15 mwN).
  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94
    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    Als Aktivvermögen sind dabei alle Werte anzusehen, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 360, 361; BayObLG Rpfleger 1995, 419; Jansen/Steder, aaO, § 141a Rn. 15).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93

    Löschung der GmbH (nur) bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    Als Aktivvermögen sind dabei alle Werte anzusehen, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 360, 361; BayObLG Rpfleger 1995, 419; Jansen/Steder, aaO, § 141a Rn. 15).
  • AG Berlin-Spandau, 04.11.1992 - 4 C 534/92
    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
    a) Für eine Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 FGG kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschaft überschuldet ist, sondern darauf, ob sie überhaupt noch über verteilungsfähiges Aktivvermögen verfügt (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 1240, 1241 = OLGZ 1986, 296; OLG Hamm NJW-RR 1993, 584, 549 = GmbHR 1993, 295; Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 141a Rn. 15 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit den Begriffen der Unterbilanz, der Überschuldung und der Masselosigkeit (Altmeppen/Roth, GmbHG 7. Aufl. § 75 Rn. 53; Haußleiter/Schemmann, FamFG § 394 Rn. 4; Scholz/Schmidt/Bitter, GmbHG 10. Aufl. § 60 Rn. 49; vgl. auch KG, FGPrax 2007, 237).
  • LG Potsdam, 30.09.2009 - 52 O 21/08

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Offensichtliche Unbegründetheit von

    86 III. Sind die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet, bedarf es keiner Prüfung, ob ein überwiegendes Vollzugsinteresse der Antragstellerin, das hier durchaus zweifelhaft ist (vgl. Habersack in Rdn 7; aA OLG Frankfurt, NZG 2007, 474ff, das allein mit der Einsparung der Hauptversammlungskosten und dem Entfallen der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses das Vollzugsinteresse, allerdings bei einer Gesamtinvestition der dortigen Antragsgegner von lediglich EUR 2 852 bejaht), gegeben wäre (LG Düsseldorf, ZiP 2004, 1755ff, zitiert nach juris Rdn. 30).
  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 134/08

    Löschungsantrag nach endgültigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des

    Zum Vermögen einer Gesellschaft gehören alle Werte, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt, oder die sonst mit hinreichender Sicherheit verwertet werden können (vgl. KG NZG 2007, 474, 475; Berner in MüKo-GmbHG § 60 Rn. 157; beide m. w. N.).
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 134/08

    Markenbeschwerdelöschungsverfahren "SUPERFUND" - Unzulässigkeit des

    Zum Vermögen einer Gesellschaft gehören alle Werte, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt, oder die sonst mit hinreichender Sicherheit verwertet werden können (vgl. KG NZG 2007, 474, 475; Berner in MüKo-GmbHG § 60 Rn. 157; beide m. w. N.).
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