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   OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06   

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https://dejure.org/2006,7907
OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Begutachtung durch einen Sachverständigen in einem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren; Pflicht des Gerichts zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung (Amtsermittlungsgrundsatz); Geltung der durch Art. 6 Abs. 2 EMRK garantierten Unschuldsvermutung; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmaßnahmen im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsvefahren

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 68 b Abs. 4; ; FGG § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einer psychisch kranken Person gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um mobile Satellitenantenne auf Balkon

  • stern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.06.2005)

    "Kannibalismus"-Prozess: Leichenteile mit Reisbeilage

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 2004 (veröffentlicht in JR 2005, 213) auf die (alleinige) Revision des Betroffenen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen.

    Vielmehr haben die zuständigen Strafgerichte nach Durchführung von zwei Hauptverhandlungen den Betroffenen jeweils als Täter überführt angesehen, wobei die im (ersten) Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2003 dazu getroffenen Feststellungen, ungeachtet ihrer aus anderen Gründen erfolgten Aufhebung in der Revisionsinstanz, vom Bundesgerichtshof als "rechtsfehlerfrei" beurteilt worden sind (vgl. BGH JR 2005, 213, 216).

  • OLG Köln, 16.09.1998 - 16 Wx 121/98

    Ordnungsgemäße Begutachtung; Betreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Vielmehr gibt das Gesetz dem Tatrichter mit § 68 b Abs. 3 und 4 FGG auch für diesen Fall Möglichkeiten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und vor allem auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis gestützte Begutachtung an die Hand (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 873 und 2001, 310).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer ausländischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Allerdings verbietet es die Unschuldsvermutung, ebenso wie im Zivilprozess, auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Beweisüberlegungen zum Nachteil eines Beteiligten die bloße Tatsache ausschlagen zu lassen, dass gegen ihn ein Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldnachweis geführt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. September 2003 - 3 W 177/03 - OLGR 2004, 87 = FamRZ 2004, 892); das betrifft indes namentlich Fälle, in denen ein Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff StPO) vor "Schuldspruchreife" eingestellt worden ist.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Die Annahme eines bis dahin bestehenden umfassenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbotes wäre vielmehr eine Überdehnung des Anwendungsbereiches der Vorschrift (BGH NJW 1987, 660 = JR 1988, 340, 341 mit Anm. Gollwitzer; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer aaO Rdnr. 157).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

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