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   OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07   

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https://dejure.org/2007,3611
OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Akteneinsicht zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Rechnungslegungspflicht eines Betreuers; Überwachung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgerichts; Abgrenzung des Begriffs "berechtigtes Interesse" von dem Begriff "rechtliches Interesse"

  • Judicialis

    BGB § 2314; ; FGG § 34 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1 Satz 1; BGB § 2314
    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten zur Kontrolle der Rechnungslegungspflicht des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in die Betreuungsakte

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Begriff des berechtigten Interesses

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Akteneinsichtsrecht eines Abkömmlings des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 227
  • FamRZ 2007, 2097 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 543
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eventuell ihm zustehende Erbansprüche können zu Lebzeiten des Betroffenen und potentiellen Erblasses grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht begründen (Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 34 Rn. 17a), da der spätere Erblasser, solange er lebt, frei bzw. im Rahmen der bestehenden und vom Vormundschaftsgericht überwachten Betreuung über sein Vermögen verfügen kann (OLG München BtPrax 2005, 234).

    Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München BtPrax 2005, 234; Keidel/Kahl Rn. 15).

    Bei der Ermessensausübung ist vor allem das Recht des Betroffenen auf seine informationellen Selbstbestimmung zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (Keidel/Kahl Rn. 15c) und gegen das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht abzuwägen (OLG München BtPrax 2005, 234).

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315 = FamRZ 1998, 638).

    Es muss sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflusst werden kann (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315/318 und BayObLG-Report 2005, 54).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05

    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ist aber erst dann möglich, wenn das Interesse an der Akteneinsicht plausibel begründet wird (OLG München OLG-Report 2006, 20).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 319/99
    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Kommt aber eine Sachprüfung mangels Beschwerdeberechtigung nicht in Betracht, besteht auch kein durch die abstrakte Möglichkeit einer Verfahrensbeteiligung legitimiertes Recht zur Akteneinsicht, selbst wenn dieses mit der Absicht gefordert wird, ein Rechtsmittel zu begründen (BayObLG Beschluss vom 28.10.1999 - 3Z BR 319/99, zit. nach Juris).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Rechtsmittelbefugnis folgte auch nicht aus der Sondervorschrift des § 69g Abs. 1 FGG, da die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers dort nicht aufgeführt ist (BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Rechtsmittelbefugnis folgte auch nicht aus der Sondervorschrift des § 69g Abs. 1 FGG, da die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers dort nicht aufgeführt ist (BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Der Begriff des "berechtigten Interesses" ist nach einhelliger Auffassung weitergehend als der des "rechtlichen Interesses" in § 299 Abs. 2 ZPO, der ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis voraussetzt (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381 m.w.N.; OLG Schleswig OLG-Report 1999, 109; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 34 Rn. 3).
  • OLG Köln, 21.07.2003 - 16 Wx 147/03

    Einsicht in die Betreuerakten durch den künftigen Alleinerben

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Auch die Position als künftiger Alleinerbe auf Grund eines Erbvertrages gibt keinen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungen und Vermögensaufstellungen des Betreuers in den Betreuungsakten, wenn dies dem ausdrücklichen natürlichen, wenn auch nicht mehr rechtsgeschäftlich relevanten Willen des Betreuten widerspricht (OLG Köln FamRZ 2004, 1124).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2007 - 13 T 5907/07
    Vertreters ohne zusätzliche Abwägung der beiderseitigen Interessen genügt zur Ablehnung der Akteneinsicht nicht (OLG München, Beschluss v. 27.7.2007 -- 33 Wx 34/07 --, FamRZ 2007, 2097).
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