Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3639
OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07 (https://dejure.org/2007,3639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 15 W 242/07 (https://dejure.org/2007,3639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 15 W 242/07 (https://dejure.org/2007,3639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2227 Abs. 1
    Schuldrechtliche Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Amtsniederlegung möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtliche Zusage eines Testamentsvollstreckers bzgl. der Niederlegungs seines Amtes als durchsetzbarer Anspruch in einem Zivilprozess; Gesamtwürdigung der Amtsführung eines Testamentsvollstreckers bei der Entscheidung über die Entlassung dieses ...

  • Wolters Kluwer

    Abberufung eines Testamentsvollstreckers mangels Erfüllung von Vermächtnissen sowie Falschangabe von Fonds in einem Nachlassverzeichnis; Vergütung eines Testamentsvollstreckers und Steuerberaters für Nachlasstätigkeiten

  • Judicialis

    BGB § 2227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227 Abs. 1
    Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines Testamentsvollstreckers zur Amtsniederlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Nichterfüllung der Zusage zur Amtsaufgabe als Grund zur Entlassung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1687
  • FGPrax 2008, 113
  • FamRZ 2008, 1569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    Denn durch eine Vereinbarung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben kann allenfalls eine Verpflichtung zur Amtsniederlegung begründet werden; eine konstitutive Amtsbeendigung ist hingegen nur in den gesetzlichen Fällen sowie nach den Anordnungen des Erblassers möglich (BGH NJW 1962, 912, 913).

    Eine Vereinbarung, durch die sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben zur Amtsniederlegung verpflichtet, ist - in Grenzen - rechtlich möglich (vgl. RGZ 156, 70, 75f; BGH NJW 1962, 912, 913; Reimann a.a.O. § 2226 Rdn.2; ders. NJW 2005, 789ff; MK/BGB-Zimmermann, BGB, 4.Aufl., § 2226 Rdn.5; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 17. Aufl., S. 337).

  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    Nur soweit sich beide Pflichtenkreise decken, ist deshalb die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen auch für die Entlassung gem. § 2227 Abs. 1 BGB bedeutsam (BayObLG FamRZ 2000, 193, 194).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung oder Verwaltung in gehöriger Weise durchzuführen (OLG Köln FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204; BayObLG …
  • BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934; …
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 314/00

    Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • RG, 28.10.1937 - IV 127/37

    1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
    Eine Vereinbarung, durch die sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben zur Amtsniederlegung verpflichtet, ist - in Grenzen - rechtlich möglich (vgl. RGZ 156, 70, 75f; BGH NJW 1962, 912, 913; Reimann a.a.O. § 2226 Rdn.2; ders. NJW 2005, 789ff; MK/BGB-Zimmermann, BGB, 4.Aufl., § 2226 Rdn.5; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 17. Aufl., S. 337).
  • KG, 18.12.2012 - 6 W 192/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Streit über den Inhalt einer Zusage zur

    Deshalb kann es im Rahmen der Beurteilung nach § 2227 BGB nicht darauf ankommen, ob der Testamentsvollstrecker dem Erben gegenüber vertragliche Zusagen einhält; maßgeblich ist vielmehr allein, ob der Testamentsvollstrecker die ihm vom Erblasser übertragenen Pflichten ordnungsgemäß wahrnimmt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2008, 1687 - 1690, zitiert nach juris, dort Rdz. 37; zustimmend Zimmermann a.a.O. zu Fußnote 12).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6106
OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung; Willkürlichkeit einer Rechtsauffassung zur Fristverlängerungsmöglichkeit für einen Vergütungsantrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulänglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde, Betreuervergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 29 a; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung in Betreuungsvergütungssache - Fristverlängerung zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur aufgrund ausdrücklicher gerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Ablehnung eines Rechtsmittels mit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit in einer Betreuervergütungssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 220
  • FGPrax 2008, 113
  • FamRZ 2008, 1632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Die Auslegung, dass die Frist zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verlängert werden könne, ist nicht willkürlich (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FGPrax 2006, 119).

    Auch das OLG Schleswig (FGPrax 2006, 119) legt zugrunde, dass die Fristverlängerung nur ausdrücklich unter Bestimmung eines Schlusstermins für die Abrechnung möglich sei.

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuervergütungssache ein Rechtsmittel nicht zugelassen, kann eine Überprüfung der Entscheidung auch nicht mit einer "außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit" erwirkt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2007, 1315).

    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).

  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Ablehnung eines

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (BayObLG BtPrax 2003, 267/268; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 56g Rn. 103; Knittel BtG Erl. IV zu § 56g FGG Rn. 14 a, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Verletzung liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182/187 f; BFH/NV 2007, 2324).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369).
  • BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Eine Verletzung liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182/187 f; BFH/NV 2007, 2324).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06

    Statthaftigkeit der außerordentlichen sofortigen Beschwerde bei einem Verstoß

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    c) Deshalb sieht der Senat keinen Anlass, den Argumenten der Rechtsmittelbegründung folgend die Statthaftigkeit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde in Erwägung zu ziehen für Fallgestaltungen, in denen sich der Beschwerdeführer statt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot beruft (a. A. Brandenburgisches OLG Beschluss vom 14.9.2006 - 11 Wx 41/06, zit. nach Juris; ähnlich differenzierend auch OLG Celle FGPrax 2007, 296).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07

    Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Grundsätzlich ist das Nachlassgericht - entgegen der Annahme in dem Nichtabhilfebeschluss - auch berechtigt, die Frist des § 2 Satz 1 VBVG zu verlängern (z. B. OLG München, FamRZ 2008, 1632; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 119).
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