Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 27.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4644
OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der heimmäßigen Unterbringung zu der Form eines "Betreuten Wohnens"; Berechnung der Höhe einer Vergütung für einen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Unterbringung in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; HeimG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung bei Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Unterbringung in Pflegefamilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 688 (Ls.)
  • FGPrax 2008, 27
  • FamRZ 2008, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst und von diesem überwacht wird, weil die Pflegefamilie in die Gesamtorganisation des Heimträgers integriert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

    Wird die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst, der weiterhin durch einen Familienpfleger begleitend präsent bleibt und sich zur Wiederaufnahme des Betreuten im Heim selbst verpflichtet, kann bei der Unterbringung in der Pflegefamilie ausnahmsweise von einem Heimaufenthalt ausgegangen werden, da dann die Betreuung und deren Überwachung wiederum im wesentlichen dem Heimträger obliegt und der Arbeitsaufwand des Betreuers ebenfalls entsprechend reduziert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).

    Der Senat sieht sich an einer die Rechtsauffassung der Beschwerdeinstanz bestätigenden Entscheidung gehindert durch den Beschluss des OLG Oldenburg vom 2. Mai 2006, Az. 5 W 48/06, veröffentlicht in FamRZ 2006, 1710.

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie im Regelfall nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2007, Az. 8 W 313/07; entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25215
OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.07.2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07
    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 -).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07
    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 -).
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit

    Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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