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   KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07   

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https://dejure.org/2007,6496
KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07 (https://dejure.org/2007,6496)
KG, Entscheidung vom 27.11.2007 - 1 W 243/07 (https://dejure.org/2007,6496)
KG, Entscheidung vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 (https://dejure.org/2007,6496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer gesonderten Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und Gerichten" auf einen Betreuer; Erweiterung des Aufgabenfeldes eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1902

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Erweiterung der Betreuung auf die "Vertretung vor Behörden und Gerichten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann kommt der Aufgabenkreis Vertretung vor Behörden und Gerichten in Betracht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 62
  • FamRZ 2008, 919
  • Rpfleger 2008, 256
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
    Auf ältere Gutachten kann dann zurückgegriffen werden, wenn sich das Krankheitsbild des Betroffenen seit längerem nicht entscheidend verbessert hat (BayObLG, FamRZ 2001, 1558).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
    Das Vormundschaftsgericht hatte den - in der Praxis durchaus üblichen (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 76; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 131) - Aufgabenkreis aber gerade im Hinblick auf die Anregung des Sozialgerichts zusätzlich bestimmt.
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
    Deshalb erscheint es sachgerecht, die Sache an das Vormundschaftsgericht und nicht an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG, NJW 1994, 668, 669).
  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06

    Suchmaschinenspamming

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betreute krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (KG FamRZ 2008, 919, 920; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166, 1167; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 116; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10

    Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren

    Die Bestimmung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und Gerichten" dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises (KG, FamRZ 2008, 919).
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Deshalb hat das Betreuungsgericht regelmäßig bei der Bestimmung des Aufgabenkreises einen Bezug zu konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herzustellen (vgl. KG Berlin, BeckRS 2008, 00234; Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 BGB Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

    Soll mit einer allgemein getroffenen Bestimmung des "Aufgabenkreises" nicht nur die Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises verbunden sein (KG FamRZ 2008, 919), muss das Betreuungsgericht den Bezug zu dem konkret bezeichneten Verwaltung- oder Gerichtsverfahren herstellen, für das die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Betreuer besteht (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1166).
  • OLG Hamburg, 05.02.2021 - 2 Ws 4/21

    Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder

    Gemäß § 1902 BGB vertritt der Betreuer in seinem Aufgabenkreis den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, so dass in der Betreuerbestellung ausdrücklich auch für einen Aufgabenkreis der "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" im Regelfall lediglich eine entbehrliche, aber unschädliche Klarstellung hinsichtlich der sich aus der Vorschrift ergebenden Vertretungsberechtigung des Betreuers liegt, es sei denn, der Betreute neige krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (BGH NJW-RR 2016, 387; KG FamRZ 2008, 919).
  • KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

  • KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13

    Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den

    Die Bestimmung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und Gerichten" dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises (vgl. KG FamRZ 2008, 919 ; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ).
  • KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08

    Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers

    Soweit das Vormundschaftsgericht als weiteren Aufgabenkreis auch "Vertretung vor Behörden" bestimmt hat, handelt es sich nicht um einen eigenständigen Aufgabenkreis, sondern lediglich um eine Konkretisierung der übrigen, weil sich die Vertretungsbefugnis des Betreuers gegenüber Behörden im Rahmen seines Aufgabenkreises aus dem Gesetz ergibt, § 1902 BGB (Senat, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FamRZ 2008, 919).
  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Bezüglich der "Vertretung vor Behörden" gilt dies ohnehin, weil es sich dabei nicht um einen eigenständigen Aufgabenkreis, sondern lediglich um eine Klarstellung der dem Betreuer nach § 1902 BGB zustehenden gesetzlichen Vertretungsmacht handelt (Senat, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FamRZ 2008, 919).
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62).
  • AG Bottrop, 06.09.2011 - 13 F 33/11

    Umgangsrecht Enkel

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