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   KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07   

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https://dejure.org/2009,8579
KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
KG, Entscheidung vom 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 20
    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht kann vom Betreuer widerrufen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreuer kann Vorsorgevollmacht widerrufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1425
  • FGPrax 2009, 110
  • FamRZ 2009, 908
  • Rpfleger 2009, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    (aa) Nach zutreffender Auffassung führt der Widerruf durch den mit diesem Aufgabenkreis betrauten Betreuer zum Erlöschen der Vollmacht, ohne dass dies rückgängig gemacht werden könnte (vgl. KG FGPrax 2009, 110; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 67, 68).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 59 FamFG, Rdn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 W 530-531/07 - NJW 2009, 1425).
  • LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
    Ein eigenständiges Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Vorsorgevollmacht durch einen hierzu befugten Betreuer widerrufen worden ist ( OLG Frankfurt FamRZ 2009, 911; KG FamRZ 2009, 908 ).
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung

    Zu der gleich gelagerten Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG wurde von der ganz h. M. die Auffassung vertreten, dass ein Vorsorgebevollmächtigter nicht beschwerdebefugt sei, weil die Vorsorgevollmacht gleich wie andere Vollmachten dem Bevollmächtigten kein eigenes subjektives Recht gewähre; die Vollmacht werde nicht im Interesse des Bevollmächtigten, sondern im Interesse des Vollmachtgebers erteilt, (BayObLG FGPrax 2003, 171; KG NJW 2009, 1425; siehe zum Fehlen eines subjektiven Rechts auch MünchKom/Schramm,BGB, 5. Auflage, § 164, Rdn. 69; Palandt/ Heinrichs , BGB, 68. Auflage, Einf.
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Geschäftsnummer: 1 W 530/07, 1 W 531/07.
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