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   KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08   

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https://dejure.org/2008,6464
KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08 (https://dejure.org/2008,6464)
KG, Entscheidung vom 16.09.2008 - 1 W 259/08 (https://dejure.org/2008,6464)
KG, Entscheidung vom 16. September 2008 - 1 W 259/08 (https://dejure.org/2008,6464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Entscheidung bzgl. der Entlassung eines ehrenamtlichen Betreuers wegen fehlender Eignung und der Bestellung eines Berufsbetreuers; Beschwerde gegen die Entlassung eines Betreuers aus einem oder mehreren ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verfahrenspfleger bei Betreuerwechsel

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger, wenn Betroffener nicht über Betreuerentlassung entscheiden kann?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 226
  • FGPrax 2009, 16
  • FamRZ 2009, 641
  • Rpfleger 2009, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).

    Ob ein Fall von § 67 Abs. 1 S. 3 FGG vorliegt, wenn sich aus den konkreten Umständen ergibt, dass der Betreuer ungeeignet ist und deshalb auch bei einem entgegenstehenden Wunsch des Betroffenen hätte entlassen werden müssen, so dass auch ein Verfahrenspfleger sich nicht für den Verbleib des Betreuers hätte aussprechen können (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 786), kann dahinstehen.

    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG, NJWE-FER, 2000 11; FamRZ 2003, 786; BayObLGR 2004, 270).

  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht;

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2007 - 11 Wx 4/07

    Betreuungsrecht: Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Auch die Entlassung des Betreuers aus einem oder mehreren Aufgabenkreisen unter Aufrechterhaltung seiner Bestellung im Übrigen kann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angegriffen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1688; BayObLG, FamRZ 2004, 734; Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 64; dies., in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 46; Bassenge/Roth, FGG/RPflG; § 69g FGG, Rdn. 29).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Das kann der Fall sein, wenn der Betreuer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den ihm übertragenen Aufgabenkreis zum Wohl des Betroffenen wahrzunehmen (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 29).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Bezüglich der "Vertretung vor Behörden" gilt dies ohnehin, weil es sich dabei nicht um einen eigenständigen Aufgabenkreis, sondern lediglich um eine Klarstellung der dem Betreuer nach § 1902 BGB zustehenden gesetzlichen Vertretungsmacht handelt (Senat, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FamRZ 2008, 919).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
    Auch die Entlassung des Betreuers aus einem oder mehreren Aufgabenkreisen unter Aufrechterhaltung seiner Bestellung im Übrigen kann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angegriffen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1688; BayObLG, FamRZ 2004, 734; Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 64; dies., in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 46; Bassenge/Roth, FGG/RPflG; § 69g FGG, Rdn. 29).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BGH, 29.07.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/ Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/ Helms/ Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
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