Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5187
OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09 (https://dejure.org/2009,5187)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2009 - 16 WF 193/09 (https://dejure.org/2009,5187)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 16 WF 193/09 (https://dejure.org/2009,5187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Familiensache: Beschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung; Folgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beschlüsse über Anträge in Verfahren nach einstweiligen Anordnungen nach §§ 49 ff. Familienverfahrensgesetz (FamFG) sind Endentscheidungen; Zulässigkeit von Rechtsmitteln in einstweiligen Anordnungsverfahren nach §§ 49 ff. FamFG

  • Judicialis

    FamFG § 17 Abs. 2; ; FamFG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; FamFG § 39; ; FamFG § 57 Satz 2; ; FamFG § 58 Abs. 1; ; FamFG § 68 Abs. 2

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Beschlüsse im einstweiligen Anordnungverfahren endgültig (FamFG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3733
  • FGPrax 2010, 59
  • FamRZ 2010, 1100
  • FamRZ 2010, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10

    Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen

    Zwar handelt es sich bei dem Beschluss des Amtsgerichts vom 22.04.2010 um eine die Beschwerde eröffnende "Endentscheidung" im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG, weil hierdurch der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG erledigt wurde (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2009, 3733).

    Auch Sinn und Zweck der angeführten Regelungen sprechen dafür, eine Abhilfemöglichkeit des Amtsgerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung zuzulassen (so auch Saenger/Kemper, ZPO, 3. Aufl., § 68 FamFG Rdn. 3; Friederici/Kemper/Klußmann, Handkommentar Familienverfahrensrecht, § 68 Rdn. 7; Gießler, Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.10.2009 - 16 WF 193/09, FamRZ 2010 S. 1100).

  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 4/21
    Eine Ausnahmeregelung wie in § 57 FamFG ist nicht einschlägig und es handelt sich schließlich wegen des eigenständigen Charakters der Sicherungsanordnung auch nicht nur um eine unselbständige und deswegen dann nicht eigenständig anfechtbare Zwischenentscheidung, so dass im Grundsatz allgemein von einer Anfechtbarkeit solcher sonstiger einstweiliger Anordnungen im Beschwerdeweg auszugehen ist (vgl. allg. OLG Stuttgart v. 14.10.2009 - 16 WF 193/09, FGPrax 2010, 59 m. Anm. Sternal ; BeckOK-FamFG/ Obermann , Ed. 37, § 58 Rn. 67 b a.E.).
  • OLG Köln, 20.02.2020 - 2 Wx 50/20

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung

    Nicht anders als im Anwendungsbereich des § 572 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1986, 487; 2010, 146; OLGR 2007, 570; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 48 [49 f.]; OLG München MDR 2004, 291; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 653; OLG Jena OLGR 2005, 203; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551; OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; Zöller/Heßler, aaO, § 572 Rn. 7 und 10 mwN) ist es auch im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 1 S. 1 FamFG geboten, die Entscheidung über die Frage der Abhilfe durch einen Beschluss zu treffen, welcher den Beteiligten bekannt zu geben und jedenfalls dann, wenn der Beschwerdeführer nach Erlass der angefochtenen Entscheidung seinen Vortrag ergänzt hat, zu begründen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 43; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 5. Aufl. 2016, § 68 Rn. 18; Keidel/Sternal, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2383
OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen bei Einleitung des Verfahrens vor dem Familiengericht vor dem 01.09.2009

  • Judicialis

    FGG-RG Art. 111; ; ZPO § 519; ; ZPO § 621 e; ; FamFG § 64

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Anwendbares Recht für vor dem 01.09.2009 anhängige Sachen

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen bei Einleitung des Verfahrens vor dem Familiengericht vor dem 01.09.2009

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 59
  • FamRZ 2010, 324
  • AnwBl 2010, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09
    Durch den Eingang des Rechtsmittels am Donnerstag, 24.09.2009, beim Familiengericht konnte diese Frist nicht gewahrt werden, da selbst im Falle, dass ein Rechtsmittel 4 Werktage vor Ablauf der Frist mit einem dazwischen liegenden Wochenende beim unzuständigen Gericht eingeht, nicht damit gerechnet werden kann, dass eine fristwahrende Weiterleitung erfolgt (BGH FamRZ 2009, 320).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei Juris; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei Juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei [...]; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei [...] und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei [...]).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart OLGR 2009, 872; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht