Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - I-3 Wx 212/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19807
OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - I-3 Wx 212/10 (https://dejure.org/2010,19807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2010 - I-3 Wx 212/10 (https://dejure.org/2010,19807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2010 - I-3 Wx 212/10 (https://dejure.org/2010,19807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Nachlasssgerichts zur Erteilung eines Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses; Genehmigung gegenüber einem Nachlasspfleger zur Kündigung eines zum Nachlass gehörenden Kontos und zur Übertragung des Kündigugnserlöses auf eine anderes ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlasspflegschaft - Kontokündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 104
  • FamRZ 2011, 921
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2010 - II-4 UF 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15415
OLG Köln, 28.09.2010 - II-4 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,15415)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2010 - II-4 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,15415)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2010 - II-4 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,15415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 7; FamFG § 69 Abs. 1 S. 2
    Aufhebung und Zurückverweisung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, weil nach Versterben des Antragsgegners dessen Erben nicht beteiligt worden sind

  • rechtsportal.de

    FamFG § 7; FamFG § 69 Abs. 1 S. 2
    Aufhebung und Zurückverweisung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, weil nach Versterben des Antragsgegners dessen Erben nicht beteiligt worden sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 104
  • FamRZ 2011, 753
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Kleve, 23.04.2014 - 4 T 81/14

    Aufhebung; Zurückverweisung; Beschwerde; Entscheidung; Verfahrenspfleger

    Das erstinstanzliche Gericht hat in der Sache nicht bzw. nicht vollständig entschieden, wenn es sich ausschließlich mit Zulässigkeitsfragen beschäftigt hat, wenn ein Antrag eines Beteiligten vollständig übergangen worden ist oder wenn ein Beteiligter zu einem Verfahren fehlerhaft nicht hinzugezogen wurde (Schulte-Bunert/Weinrich/ Unger, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 69, Rn. 15; OLG Köln FGPrax 2011, 104; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2012, Az.: 15 UF 132/12, zitiert nach Juris).

    Es fehlt an einer Entscheidung in der Sache gegenüber dem verfahrensfehlerhaft in erster Instanz nicht hinzugezogenen Verfahrenspfleger, weil sie diesem gegenüber nicht wirksam werden kann (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 104 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2012, Az.: 15 UF 132/12, zitiert nach Juris).

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 2 Wx 78/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines eingetragenen Vereins gegen die Festsetzung

    Von einer fehlenden Entscheidung in der Sache ist auch dann auszugehen, wenn das Gericht einen Beteiligten im Sinne von § 7 FamFG fehlerhaft nicht hinzugezogen hat (OLG Köln FGPrax 2011, 104; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 69 Rn. 14; Zöller/Feskorn, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 69 FamFG Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2023 - 3 W 61/23
    Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn eine Sachentscheidung nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen ist (Sternal/Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rn. 119), insbesondere wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft einen Beteiligten im Sinne des § 7 FamFG nicht hinzugezogen hat (OLG Köln, FGPrax 2011, 104; OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 531; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 UF 79/21, BeckRS 2021, 114984; OLG Rostock, FamRZ 2022, 279; Sternal/Sternal, a. a. O.; Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 69 FamFG Rn. 8; Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl., § 69 Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2023 - 3 W 64/23
    Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn eine Sachentscheidung nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen ist (Sternal/Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rn. 119), insbesondere wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft einen Beteiligten im Sinne des § 7 FamFG nicht hinzugezogen hat (OLG Köln, FGPrax 2011, 104; OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 531; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 UF 79/21, BeckRS 2021, 114984; OLG Rostock, FamRZ 2022, 279; Sternal/Sternal, a. a. O.; Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 69 FamFG Rn. 8; Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl., § 69 Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 04.07.2014 - 11 UF 111/14

    Sorgerechtsverfahren: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und

    Eines besonderen Antrags hierfür bedarf es nicht, weil nach § 7 FamFG am Verfahren zu Beteiligende fehlerhaft nicht hinzugezogen worden sind (vgl. OLG Brandenburg, FamRB 2012, 343 m. w. N.; OLG Köln, FamRZ 2011, 753; Prütting/Abramenko, FamFG, Kommentar, 3.Aufl., § 69 Rn. 9).
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