Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.2011 - I-15 W 242/11   

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https://dejure.org/2011,4176
OLG Hamm, 17.08.2011 - I-15 W 242/11 (https://dejure.org/2011,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2011 - I-15 W 242/11 (https://dejure.org/2011,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2011 - I-15 W 242/11 (https://dejure.org/2011,4176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung des Grundbuchamts bzgl. der Beibringung weiterer Nachweise

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Vorgehen des Grundbuchamts nach Vornahme einer Berichtigungseintragung (hier: Eigentum nach Erbfolge) unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1; GBO § 82 S. 1; FamFG § 35
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Anordnung des Grundbuchamts hinsichtlich der Beibringung weiterer Nachweise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Witten - HV-750
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - I-15 W 242/11

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 322
  • Rpfleger 2012, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Dabei handelt es sich um eine Verfahrensweise, die der Senat in anderer Sache auch im Verfahren vor dem Grundbuchamt gebilligt hat, um eine Nachweislücke schließen zu können, die sich aus einer (echten) Pflichtteilsstrafklausel ergab (vgl. Senatsbeschluss vom 08.02.2011 - 15 W 27/11 - = RNotZ 2011, 350).
  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 194/93

    Grundbuchberichtigung nach dem Tod des eingetragenen Eigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Denn der Gesetzeszweck des § 82 GBO beschränkt sich darauf, im öffentlichen Interesse die Unzuträglichkeiten zu beheben, die sich ergeben können, wenn hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers ein Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs stattgefunden hat und gleichwohl eine Berichtigung der Eintragung wegen Fehlens des Antrags eines dazu Berechtigten über längere Zeit unterbleibt (vgl. etwa BayObLGZ 1994, 158, 162; Senat OLGZ 1994, 257, 260).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2011 - 2 WF 138/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung der Mitwirkung im

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Die Beschränkung der Anfechtbarkeit der Anordnung der Verpflichtung zur Vornahme der Handlung kann sich nicht aus § 35 FamFG, sondern ausschließlich aus § 58 Abs. 1 FamFG ergeben und mag für Verfahren nach dem FamFG weitgehend zutreffen (vgl. etwa OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1089 für eine Familiensache).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Denn der Gesetzeszweck des § 82 GBO beschränkt sich darauf, im öffentlichen Interesse die Unzuträglichkeiten zu beheben, die sich ergeben können, wenn hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers ein Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs stattgefunden hat und gleichwohl eine Berichtigung der Eintragung wegen Fehlens des Antrags eines dazu Berechtigten über längere Zeit unterbleibt (vgl. etwa BayObLGZ 1994, 158, 162; Senat OLGZ 1994, 257, 260).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89

    Verwertbarkeit der Kenntnis des Grundbuchamts von der Abtretung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Dem eingetragenen Eigentümer steht auch gegenüber dem Grundbuchamt die Vermutung des § 891 BGB zur Seite (BayObLG DNotZ 1990, 739; KG Rpfleger 1973, 21).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Bei der darauf bezogenen Prüfung handelt es sich um ein Amtsverfahren der GBO, in dem das Grundbuchamt in tatsächlicher Hinsicht geeignete eigene Ermittlungen (§ 26 FamFG) anstellen muss (BayObLG Rpfleger 1987, 101; Meikel/Streck, a.a.O., § 53, Rdnr. 37; Demharter, a.a.O., § 53, Rdnr. 17).
  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 57/51

    Bedrohung eines Grundbuchrichters

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Es handelt sich lediglich um einen informativen Hinweis, dessen Aufnahme in das Grundbuch auf der Ordnungsvorschrift des § 9 lit. d GBV beruht (vgl. BGHZ 7, 64, 68; BayObLG FGPrax 2002, 99, 100).
  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81

    Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Aufgrund des eingetragenen Nacherbenvermerks hätte das Grundbuchamt stattdessen einen Nachweis für die Nacherbfolge nach T verwenden müssen, sei es einen für die Nacherbfolge erteilten Erbschein (BGHZ 84, 196), sei es durch Beiziehung der Testamentsakten das notariell beurkundete Testament (§ 35 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 GBO) des Erblassers T vom 04.02.1966.
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Es handelt sich lediglich um einen informativen Hinweis, dessen Aufnahme in das Grundbuch auf der Ordnungsvorschrift des § 9 lit. d GBV beruht (vgl. BGHZ 7, 64, 68; BayObLG FGPrax 2002, 99, 100).
  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 23/10

    Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit einer mit einem Hinweis auf die Folgen der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11
    Aus diesen Gründen vermag sich der Senat der gegenteiligen Auffassung des OLG München (FGPrax 2010, 122) nicht anzuschließen, das die Anfechtbarkeit von Anordnungen des Grundbuchamtes im Verfahren nach § 82 GBO auf die abschließende Zwangsgeldfestsetzung beschränken will.
  • OLG Köln, 21.02.1990 - 2 Wx 7/90
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 15 W 129/92

    Keine Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters über BGB-Gesellschaftsanteil bei

  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 193/19

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen im Verfahren nach § 82 GBO

    Als Entscheidung anfechtbar sind nur in der Sache ergehende Entschließungen einschließlich der Zwischenverfügungen im Sinne des § 18 GBO, durch welche ein Verfahren insgesamt oder hinsichtlich eines Teilabschnittes abgeschlossen wird, nicht jedoch bloße verfahrensleitende Maßnahmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I-15 W 242/11, zitiert nach juris Rn. 9; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 71 Rn. 11 und 20; Schöner / Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 471).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10   

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https://dejure.org/2010,8472
OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 68 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 2 FamFG
    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abhilfe durch ein Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3246
  • FGPrax 2010, 322
  • FGPrax 2011, 322
  • FamRZ 2011, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09

    Familiensache: Beschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
    Zwar handelt es sich bei dem Beschluss des Amtsgerichts vom 22.04.2010 um eine die Beschwerde eröffnende "Endentscheidung" im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG, weil hierdurch der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG erledigt wurde (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2009, 3733).

    Auch Sinn und Zweck der angeführten Regelungen sprechen dafür, eine Abhilfemöglichkeit des Amtsgerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung zuzulassen (so auch Saenger/Kemper, ZPO, 3. Aufl., § 68 FamFG Rdn. 3; Friederici/Kemper/Klußmann, Handkommentar Familienverfahrensrecht, § 68 Rdn. 7; Gießler, Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.10.2009 - 16 WF 193/09, FamRZ 2010 S. 1100).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02

    Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (vgl. insofern auch die zu den früher geltenden §§ 620c, 572 ZPO ergangenen Entscheidungen OLG Brandenburg, FamRZ 2004, S. 653; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, S. 313).
  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der jeweilige Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (OLG Hamm, Beschl. vom 30.07.2010, 10 WF 121/10, bei juris Rn. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11   

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https://dejure.org/2011,19512
OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11 (https://dejure.org/2011,19512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2011 - 20 W 358/11 (https://dejure.org/2011,19512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2011 - 20 W 358/11 (https://dejure.org/2011,19512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Erfüllung der Grundbuchberichtigungspflicht im Verfahren der Beschwerde über die Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de

    GBO § 82; FamFG § 35; ZPO § 571
    Berücksichtigung der Erfüllung der Grundbuchberichtigungspflicht im Verfahren der Beschwerde über die Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 322
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11
    Das Beschwerdegericht hat diese nachträgliche Erfüllung im Rahmen des Erstbeschwerdeverfahrens als neue Tatsache zu Gunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen (Senat Rpfleger 1977, 409, 410; BayObLG FGPrax 2002, 118; Bauer/von Oefele; GBO, 2. Aufl., § 82, Rdnr. 16; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 82, Rdnr. 39 jeweils zu § 33 FGG).
  • OLG Köln, 30.06.2010 - 2 Wx 89/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11
    Gegen die Zwangsgeldfestsetzung ist nach § 82 GBO i. V. m. § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO statthaft, über die gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 568 ZPO der Einzelrichter des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat (vgl. Demharter, GBO, 27. Aufl., § 71 Rn. 3 und § 81 Rn. 3; OLG Köln FGPrax 2010, 216; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 35 Rn. 8 und § 58 Rn. 90).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 15 W 212/10

    Befugnisse des Grundbuchamts im Zwangsberichtigungsverfahren; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11
    Gegen die Zwangsgeldfestsetzung ist nach § 82 GBO i. V. m. § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO statthaft, über die gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 568 ZPO der Einzelrichter des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat (vgl. Demharter, GBO, 27. Aufl., § 71 Rn. 3 und § 81 Rn. 3; OLG Köln FGPrax 2010, 216; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 35 Rn. 8 und § 58 Rn. 90).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Soweit der das Zwangsgeld festsetzende Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, ist er dann auf die sofortige Beschwerde des Verpflichteten nach § 35 Abs. 5 FamFG aufzuheben (vgl. etwa OLG Schleswig SchlHA 2012, 227, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; Bahrenfuss/Rüntz FamFG 3. Aufl. § 35 Rn. 21).
  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 12 Wx 42/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Festsetzung eines Zwangsgeldes im

    Gegen die Anordnung eines Zwangsgeldes ist nach § 82 GBO in Verbindung mit § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, über die gemäß § 35 Abs. 5 FamFG in Verbindung mit § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO der Einzelrichter des Beschwerdesenates zu entscheiden hat (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. März 2011, 20 W 425/10 zitiert nach juris; OLG Köln FGPrax 2010, 216; OLG Hamm FGPrax 2010, 276; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Rdn. 3 zu § 71 GBO; ders. Rdn.3 zu § 81 GBO; Zimmermann in Keidel, FamFG, 17. Aufl., Rdn. 66 zu § 35 FamFG).

    Außerdem muss feststehen, dass derjenige, der zur Stellung eines Berichtigungsantrages gezwungen werden soll, tatsächlich als dessen zumindest Miteigentümer dazu berechtigt ist, und schließlich der in Anspruch Genommene auch in der Lage ist, sämtliche Eintragungsvoraussetzungen herbeizuführen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. März 2011, 20 W 425/10 zitiert nach juris; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; OLG Braunschweig NdsRpfl.

    Eine nachträgliche Erfüllung hätte der Beschwerdesenat auch noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens als neue Tatsache zu Gunsten des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen (vgl. BayOblG FGPrax 2002, 118; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; Böttcher in Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 39; Zimmermann in Keidel, FamFG, 17. Aufl. Rdn. 41 zu § 35 FamFG).

  • OLG Braunschweig, 05.12.2017 - 2 WF 113/17

    Richtiger Zustellungsadressat im Zwangsgeldfestsetzungsverfahren im Rahmen des

    Soweit der das Zwangsgeld festsetzende Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, ist er also auf die sofortige Beschwerde des Verpflichteten nach § 35 Abs. 5 FamFG aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 06. September 2017 - XII ZB 42/17 -, zitiert bei juris Rn. 22 unter Hinweis auf OLG Schleswig SchlHA 2012, 227, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; Bahrenfuss/Rüntz FamFG 3. Aufl. § 35 Rn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.2010 - I-15 W 261/10   

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https://dejure.org/2010,11968
OLG Hamm, 01.07.2010 - I-15 W 261/10 (https://dejure.org/2010,11968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2010 - I-15 W 261/10 (https://dejure.org/2010,11968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - I-15 W 261/10 (https://dejure.org/2010,11968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 322
  • FGPrax 2011, 322
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 15 W 261/10
    Diese Vorschrift beruht auf einer gefestigten Rechtsprechung zum bisherigen Verfahrensrecht des FGG, die aus Publizitätsgründen ausschließt, die Wirkungen der erfolgten Eintragung rückgängig zu machen (vgl. etwa OLG Köln FGPrax 2004, 88; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 132 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 15 W 261/10
    Diese Vorschrift beruht auf einer gefestigten Rechtsprechung zum bisherigen Verfahrensrecht des FGG, die aus Publizitätsgründen ausschließt, die Wirkungen der erfolgten Eintragung rückgängig zu machen (vgl. etwa OLG Köln FGPrax 2004, 88; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 132 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Dennoch wird zutreffend ein Beschwerderecht gegen eine die Anregung ablehnende Entscheidung des Registergerichts angenommen, sofern der jeweilige Beteiligte durch die Ablehnung der Löschung in eigenen Rechten betroffen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2004, 88; OLG Hamm FGPrax 2010, 322; Keidel-Heinemann, a.a.O., § 395 FamFG Rn. 45 und § 383 FamFG Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 3 Wx 5/16

    Löschung der Eintragung neu gewählter Vorstandsmitglieder im Vereinsregister

    Dennoch wird zutreffend ein Beschwerderecht gegen eine die Anregung ablehnende Entscheidung des Registergerichts angenommen, sofern der jeweilige Beteiligte durch die Ablehnung der Löschung in eigenen Rechten betroffen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2004, 88; OLG Hamm FGPrax 2010, 322; Keidel-Heinemann, a.a.O., § 395 FamFG Rn. 45 und § 383 FamFG Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 8 W 32/14

    Vereinsregistersache: Voraussetzungen für die Löschung unzulässiger Eintragungen

    Ob ein solches Beschwerderecht mit dem Ziel der Anweisung an das Registergericht auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens auch dann anzunehmen ist, wenn das Gericht bereits entgegen § 24 FamFG dessen Einleitung abgelehnt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 322; Heinemann, a.a.O., § 395 FamFG Rn. 27 und 45; je m.w.N.), kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil erst nach Einleitung und Durchführung des angeregten Verfahrens die Amtslöschung durch eine beendende Sachentscheidung abgelehnt wurde.
  • KG, 16.12.2021 - 22 W 57/21

    Lehnt das Registergericht die Löschung von Vorstandsmitgliedern wegen angeblichen

    Wird der Anregung nicht entsprochen, ist die Beschwerde mit dem Ziel der Anweisung an das Registergericht auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens statthaft (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 01. Juli 2010 - I-15 W 261/10 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15

    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des

    Sie stellte deshalb lediglich die Anregung an das Registergericht dar, ein Verfahren zur Amtslöschung der Amtslöschung einzuleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2010, 15 W 261/10, juris Rn. 4).
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