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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10   

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BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10 (https://dejure.org/2010,2522)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - V ZB 210/10 (https://dejure.org/2010,2522)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10 (https://dejure.org/2010,2522)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 4 FamFG, § 417 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 14 Abs 3 AsylVfG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen Haftantrags und Fortdauer der Abschiebungshaft wegen unerlaubter Einreise bei nicht fristgerechter Ablehnung des aus der Haft gestellten Asylantrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen verfahrensleitenden Antrags bei Vorhandensein einer sich aus anderen Umständen ergebenden Gewähr für den Urheber und dessen Willen zur Einführung des Antrags in den Rechtsverkehr im Geltungsbereich des Gesetzes über das Verfahren ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 23 Abs. 1 S. 4, FamFG § ... 417 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AsylVfG § 14 Abs. 3, WÜK Art. 36 Abs. 1 Bst. b, ZPO § 253 Abs. 4, ZPO § 130 Nr. 6, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, AsylVfG § 55 Abs. 1, AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, GG Art. 2 Abs. 2, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, unerlaubte Einreise, Haftantrag, Unterschrift, Aufenthaltsgestattung, Drei-Monats-Frist, Beschleunigungsgebot, Passersatz, Serbien, Amtsermittlung

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen Haftantrags und Fortdauer der Abschiebungshaft wegen unerlaubter Einreise bei nicht fristgerechter Ablehnung des aus der Haft gestellten Asylantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen Haftantrags und Fortdauer der Abschiebungshaft wegen unerlaubter Einreise bei nicht fristgerechter Ablehnung des aus der Haft gestellten Asylantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen verfahrensleitenden Antrags bei Vorhandensein einer sich aus anderen Umständen ergebenden Gewähr für den Urheber und dessen Willen zur Einführung des Antrags in den Rechtsverkehr im Geltungsbereich des Gesetzes über das Verfahren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache, Dauer und Antrag ohne Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Notwendig sind insbesondere Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn.10, juris).

    b) Das Beschwerdegericht verkennt indessen, dass bei dem Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG die vollziehbare Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise beruhen muss (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens, BT-Drucks. 12/2062, S. 45; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 21, juris).

    Soweit diese keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es ihm gemäß § 26 FamFG, diese durch Nachfragen zu ermitteln (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 22, juris, mwN).

    a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Ob der Haftanordnung ein vollständiger Antrag der zuständigen Behörde zugrunde lag, ist allerdings als Verfahrensvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211).

    Notwendig sind insbesondere Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn.10, juris).

    Hinsichtlich der Ausreisepflicht konnte die Beteiligte zu 2 auf die Ausweisungsverfügung vom August 2009 und deren Bestandskraft hinweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, Rn. 10 ff., juris), weil dem Gericht hierdurch eine hinreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung und gegebenenfalls für weitere Ermittlungen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO) zugänglich gemacht wurde und auch der Betroffene zu erkennen vermochte, woraus seine Ausreisepflicht abgeleitet wurde.

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).

    Erschien eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, hätte die Haft nicht aufrechterhalten werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Gleichzeitig hat er unter Hinweis auf § 253 Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 6 ZPO aber auf den Standard anderer Verfahrensordnungen verwiesen (Entwurf eines FGG-Reformgesetzes, aaO), für die anerkannt ist, dass eine eigenhändige Unterschrift ausnahmsweise entbehrlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, 1522).

    Dazu muss aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, aaO).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Zwar hatte sie keinen Anlass, vor Eintritt der Rechtskraft ihrer Ausweisungsverfügung, also vor dem 18. Mai 2010, die Abschiebung des Betroffenen vorzubereiten, insbesondere Ersatzpapiere für ihn zu beschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, 98).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Die Pflicht des Beschwerdegerichts, die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln, geht nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundigungen Anlass gibt (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 f. Rn. 38).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Zwar begründet die unterbliebene Belehrung eines Ausländers über sein Recht, die Unterrichtung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, anders als das Beschwerdegericht meint, einen Verfahrensmangel, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212); denn die Belehrung ist unerlässlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.; Senat, aaO).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Gleichzeitig hat er unter Hinweis auf § 253 Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 6 ZPO aber auf den Standard anderer Verfahrensordnungen verwiesen (Entwurf eines FGG-Reformgesetzes, aaO), für die anerkannt ist, dass eine eigenhändige Unterschrift ausnahmsweise entbehrlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, 1522).
  • BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01

    Zulässigkeit einer Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
    Zweck dieser Regelung ist, zu verhindern, dass der Ausländer in einem solchen Fall wegen der mit dem Asylantrag verbundenen Aufenthaltsgestattung nicht in Abschiebungshaft genommen werden darf oder aus dieser zu entlassen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2001 - V ZB 8/01, BGHReport 2001, 341, 342; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung straf-, ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 13/4948, S. 10 f.).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2002 - 5 W 40/02

    Illegaler Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Vorlage einer

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    b) Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass - was in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - V ZB 106/12, BGHZ 194, 97 Rn. 10; vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 9 mwN; Sternal in: Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 23 Rn. 12; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl., § 23 Rn. 6) - ein wirksamer verfahrenseinleitender Antrag auf Gestattung der Auskunftserteilung vorliegt, § 14 Abs. 4 TMG in Verbindung mit § 23 FamFG.
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    An der erforderlichen Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens, BT-Drucks. 12/2062, S. 45; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 73 Rn. 19) fehlt es nicht.

    Zwar lässt eine zwischenzeitliche Aufenthaltsgenehmigung die Ursächlichkeit entfallen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 73 Rn. 19).

    Auch der von dem Betroffenen während der Sicherungshaft gestellte Asylantrag unterbricht die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise nicht, da er innerhalb von vier Wochen von dem Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 73 Rn. 20).

    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG ab22 zuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 74 Rn 25; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) oder ganz entbehrlich wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. April 1996 - 3 Wx 151/96, juris Rn. 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 3 W 109/06, juris Rn. 9).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Daran fehlt es, wenn der Betroffene einen Asylantrag stellt und dieser nicht innerhalb von vier Wochen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wird (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 43 Rn. 20).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Die Pflicht des Beschwerdegerichts, die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln, geht nämlich nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundungen Anlass gibt (Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 38 und vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 43 Rn. 18).

    Das Beschleunigungsgebot gebietet, dass der Betroffene unverzüglich nach seinem Einreiseversuch - und nicht ohne nachvollziehbare Gründe erst nach mehreren Tagen - befragt wird und dass die für die Zurückweisung erforderlichen Maßnahmen unverzüglich in die Wege geleitet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 44 Rn. 30).

  • LG München I, 30.05.2018 - 5 HKO 10044/16

    Festsetzung von Barabfindung an Aktionäre bei Verschmelzung

    Daher kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ein nicht unterschriebener Antrag wirksam ist, wenn es sich dabei nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern die Antragsschrift mit dem Willen des Urhebers bei Gericht eingehen soll (so BGH FGPrax 2011, 41; KG FamRZ 2012, 920 f.; Sternal in: Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 23 Rdn. 42; Ulrici in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 23 Rdn. 39; Ahn-Roth in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 23 Rdn. 17; Feskorn in: Zöller, ZPO, a.a.O., § 23 FamFG Rdn. 5) oder ob entsprechend den Ausführungen in der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 186) die Unterschrift als zwingendes Formerfordernis anzusehen ist, wenn es dort heißt, dass der Antrag zu unterschreiben ist (so Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl., § 23 Rdn. 14; Brinkmann in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 23 Rdn 26).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Verzichtbar ist sie etwa dann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 11 f., und vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 12).

    Die unerlaubte Einreise eines Betroffenen ist nämlich für das Bedürfnis zur Sicherung der Verwaltungsvollstreckung seiner Ausreisepflicht nicht (mehr) ursächlich, wenn nach der unerlaubten Einreise - wie hier - ein Asylverfahren durchgeführt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2001 - V ZB 210/10, FGPrax 2010, 41 Rn. 19, vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 17, vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4, und vom 21. August 2019 - V ZB 138/18, juris Rn. 5).

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Dies stünde allerdings der Wirksamkeit eines Antrags nicht entgegen, weil die Unterschrift unter den verfahrenseinleitenden Antrag in § 23 Abs. 1 Satz 4 FamFG als Soll- Vorschrift ausgestaltet worden ist (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 42 Rn. 11).

    Daran fehlt es, wenn der in der Verfahrensakte befindliche Haftantrag weder einen Ausgangsstempel der Behörde noch einen Eingangsstempel des Gerichts trägt und auch nicht festgestellt werden kann, dass der Antrag mit dem Betroffenen im Beisein von Mitarbeitern der Behörde erörtert worden ist (zu einer solchen Übernahme der Urheberschaft und Verantwortung für einen nicht unterschriebenen Haftantrag: Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 42 Rn. 12), weil nach dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen kein Vertreter der antragstellenden Behörde anwesend war.

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Dabei muss die vollziehbare Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise beruhen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 19; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20).

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, aaO).

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 19; vgl. auch Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 21).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    19 (a) Allerdings lässt eine zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung nicht nur die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht und damit den Haftgrund der unerlaubten Einreise nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG entfallen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 19, vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4, vom 21. August 2019 - V ZB 138/18, juris Rn. 5, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 28).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BGH, 20.12.2018 - V ZB 80/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

  • BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21

    Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG

  • LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21

    Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei

  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 55/17

    Abschiebungshaftsache: Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft bei aus der Haft

  • BGH, 10.11.2011 - V ZB 317/10

    Aufenthalt von Ausländern: Abschiebung einer unerlaubt eingereisten Argentinierin

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/19

    Soweit die Umstände der Feststellung des Betroffenen im Bundesgebiet konkret

  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11

    Zulässigkeit der Abschiebungshaft bei fehlender Unterschrift und Begründung zur

  • BGH, 28.02.2023 - XIII ZB 70/21

    Anordnung der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Zurückweisung; Recht eines

  • BGH, 17.11.2021 - 3 ZB 2/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18

    Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers;

  • LG Krefeld, 13.03.2014 - 7 T 32/14

    Zurückschiebungshaft eines ausreisepflichtigen Ausländers aufgrund unerlaubter

  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert

  • LG Krefeld, 04.03.2014 - 7 T 29/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Betroffenen wegen

  • LG Krefeld, 27.02.2014 - 7 T 28/14

    Rechtmäßigkeit einer Zurückschiebungshaft bei einem aufgrund einer unerlaubten

  • LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 T 106/18
  • LG Bonn, 12.12.2018 - 4 T 380/18
  • LG Köln, 06.07.2018 - 34 T 91/18

    Abschiebungshaft, Fluchtgefahr, Täuschung über Identität, Belehrung,

  • LG Gießen, 27.06.2011 - 7 T 191/11

    Abschiebungshaft, Verfahrensfehler

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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2089
BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FamFG, § 117 Abs 4 ZPO, § 1 PKHVV, § 2 PKHVV
    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem festgelegten Vordruck oder einer gleichgestellten Unterlage im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe durch einen Betroffenen auch nach seiner Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 76, ZPO § 115, ZPO § 117 Abs. 4, PKHVV § 1, ZPO § 1076, RL 2003/8/EG Art. 16
    Abschiebungshaft, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Formular, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, gewöhnlicher Aufenthalt, EU-Ausland, Rechtsweggarantie

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 76; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 1076
    Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem festgelegten Vordruck oder einer gleichgestellten Unterlage im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe durch einen Betroffenen auch nach seiner Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe nach erfolgter Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 87
  • FGPrax 2011, 41
  • FamRZ 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Hat der Betroffene in der Beschwerdeinstanz das vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 83/07

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei Beantragung von

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Diese Anforderungen sind auch bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, die die Situation einer unbemittelten Person weitgehend der Situation eines Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes angleichen soll, zu beachten (vgl. BVerfGE 67, 245, 248).
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den im Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittelverfahren darf ihm nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 81, 123, 129).
  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Der Rechtsweg darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123, 124; NJW 1982, 2425, 2426; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 11).
  • BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14

    Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union:

    Die Beklagten müssen mithin einen in deutscher Sprache ausgefüllten Antrag nebst Übersetzung der Anlagen in deutscher Sprache entweder auf der Grundlage des Formulars gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO oder des Standardformulars nach Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4, 8; MünchKomm-ZPO/Rauscher, 4. Aufl. § 1078 Rn. 7).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Hat ein Betroffener in der Beschwerdeinstanz das nach § 117 Abs. 4 ZPO, § 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961).

    Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f), liegt nicht vor.

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil er seine persönlichen Verhältnisse nicht unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars oder in gleichwertiger Weise dargelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87, 88).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 292/10

    Pflicht zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf

    Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10).

    Bisher nicht entschieden hat der Senat, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der Betroffene in dem Staat, in welchen er abgeschoben worden ist, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, sich zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, Rn. 12).

  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, genügt ein rein objektiver Verstoß gegen das Aufgabeverbot des § 67 Abs. 1 VVG a. F. nicht, der Versicherungsnehmer muss auch vorsätzlich gehandelt haben, da bereits eine Auslegung des Wortlauts "aufgeben" ein bewusstes und gewolltes Handeln voraussetzt (vgl. Baumann, in: Berliner-Kommentar, VVG, 1. Aufl. 1998, § 67 Rn. 117 m. w. N.; Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 67 Rn. 33; Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 67 Rn. 44; LG Köln, Urt. v. 07.10.2004, 24 O 516/03, RuS 2005 328, 329; AG Eckernförde, Urt. v. 19.08.2010, 6 C 228/10, juris, Rn. 25, JurBüro 2011, 95; Günther, VersR 2005, 72, 73).
  • BGH, 21.05.2015 - V ZA 27/14

    Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einreichung dieser Erklärung (oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Aufenthaltsstaats) grundsätzlich auch nach erfolgter Abschiebung erforderlich; die Bezugnahme auf die in der Beschwerdeinstanz eingereichte Erklärung reicht nicht aus, wenn sich - wie hier - infolge der Abschiebung die Verhältnisse geändert haben (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 7).

    Besondere Gründe, die den Betroffenen an dem Nachweis hindern könnten (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 12; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 11), hat dieser nicht dargelegt.

  • BGH, 14.06.2012 - V ZA 2/12

    Darlegung der Bedürftigkeit durch Bezugnahme auf eine frühere Erklärung zu den

    Eine solche Bezugnahme genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, juris Rn. 11 insoweit nicht in NJW 2011, 3450).

    Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f.), liegt nicht vor.

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41) entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss.
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10

    Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris).

    Sie stehen aber dem Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat nicht entgegen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, aaO).

  • OVG Thüringen, 28.10.2014 - 3 ZO 647/14

    Ausschluss der Beschwerde bei Beschluss im Rahmen einer Klage auf Feststellung

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10

    Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für einen Ausländer nach Abschiebung in sein

  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 32 AS 255/20

    Ermittlung des für den Hilfebedürftigen anzurechnenden Einkommens durch den

  • BGH, 12.03.2018 - V ZA 4/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10

    Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11

    Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 20 AY 95/13

    Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BGH, 14.02.2012 - V ZA 5/12

    Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe wegen Nichteinreichung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2013 - L 20 AY 96/12

    Prozesskostenhilfe, Glaubhaftmachung, Bedürftigkeit, Formularzwang,

  • VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2017 - L 9 AS 2046/17
  • LG Darmstadt, 24.06.2011 - 26 T 12/11

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien,

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