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   OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10   

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OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10 (https://dejure.org/2010,11290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 W 144/10 (https://dejure.org/2010,11290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 W 144/10 (https://dejure.org/2010,11290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des gesicherten Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883; GBO § 19; GBO § 22; GBO § 29
    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des gesicherten Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 72
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Eine solche bloß theoretische Möglichkeit steht dem Unrichtigkeitsnachweis im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht entgegen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 9. Juli 2010 - 2 W 94/10).

    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten (neuen) Eintragung entgegenstehen würden; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 2010, 2 W 94/10 - bei juris; BayObLGZ 1995, S. 413 ff.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; Böttcher in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 22 Rn. 117 ff.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 369; Demharter, aaO., § 22 Rn. 37, m. w. N.).

    Dem Unrichtigkeitsnachweis steht hier auch nicht die vom Grundbuchamt in der Nichtabhilfeentscheidung zitierte Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zur Möglichkeit des Austausches der durch Vormerkung gesicherten Forderung entgegen, der sich der Senat (im Beschluss vom 9. Juli 2010, aaO.) ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (FGPrax 2010, S. 14 ff.) angeschlossen hat.

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten (neuen) Eintragung entgegenstehen würden; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 2010, 2 W 94/10 - bei juris; BayObLGZ 1995, S. 413 ff.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; Böttcher in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 22 Rn. 117 ff.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 369; Demharter, aaO., § 22 Rn. 37, m. w. N.).

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).

    Dem Unrichtigkeitsnachweis steht hier auch nicht die vom Grundbuchamt in der Nichtabhilfeentscheidung zitierte Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zur Möglichkeit des Austausches der durch Vormerkung gesicherten Forderung entgegen, der sich der Senat (im Beschluss vom 9. Juli 2010, aaO.) ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (FGPrax 2010, S. 14 ff.) angeschlossen hat.

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Danach ist allerdings für die Frage, ob das Erlöschen einer Vormerkung wegen Wegfalls der gesicherten Forderung abschließend feststeht, die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen zu berücksichtigen (Urteil vom 26. November 1999, BGHZ 143, 175; Urteil vom 7. Dezember 2007, NJW 2008, S. 578 ff.).

    Daraus ergibt sich nämlich, dass zum einen eine erloschene Vormerkung zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden kann (BGHZ 143, 175) und zum anderen eine Vormerkung auf Ansprüche mit anderen Voraussetzungen erstreckt werden kann (NJW 2008, S. 578 ff.).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Danach ist allerdings für die Frage, ob das Erlöschen einer Vormerkung wegen Wegfalls der gesicherten Forderung abschließend feststeht, die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen zu berücksichtigen (Urteil vom 26. November 1999, BGHZ 143, 175; Urteil vom 7. Dezember 2007, NJW 2008, S. 578 ff.).

    Daraus ergibt sich nämlich, dass zum einen eine erloschene Vormerkung zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden kann (BGHZ 143, 175) und zum anderen eine Vormerkung auf Ansprüche mit anderen Voraussetzungen erstreckt werden kann (NJW 2008, S. 578 ff.).

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten (neuen) Eintragung entgegenstehen würden; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 2010, 2 W 94/10 - bei juris; BayObLGZ 1995, S. 413 ff.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; Böttcher in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 22 Rn. 117 ff.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 369; Demharter, aaO., § 22 Rn. 37, m. w. N.).

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).

  • OLG Frankfurt, 29.07.1993 - 20 W 137/93

    Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08

    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Erforderlich ist jeweils, dass Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand der neuen oder zusätzlichen Ansprüche identisch sind (BGH, aaO.; vgl. auch OLG Frankfurt, DNotZ 2009, S. 130 f.; Heggen, RNotZ 2008, S. 213 ff.).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Der Antragsteller hat in der Form des § 29 GBO alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten (neuen) Eintragung entgegenstehen würden; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 2010, 2 W 94/10 - bei juris; BayObLGZ 1995, S. 413 ff.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; Böttcher in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 22 Rn. 117 ff.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 369; Demharter, aaO., § 22 Rn. 37, m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).
  • LG Oldenburg, 14.07.2009 - 17 T 507/09
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
    Das Grundbuchamt hat in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 31. August 2010 die Möglichkeit einer Löschung ohne Bewilligung auch grundsätzlich erkannt, diese jedoch für die Löschung einer Vormerkung im Hinblick auf eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Rpfleger 2009, S. 678) verworfen.
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung

    Dabei wird diese Möglichkeit teilweise auf Fälle beschränkt, in denen allenfalls die theoretische und ganz entfernte Möglichkeit besteht, dass der gesicherte Anspruch durch eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner ausgetauscht worden ist (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2011, 72).

    Mag in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (FGPrax 2011, 72) zugrunde liegenden Fall nach Erfüllung des ursprünglich gesicherten Anspruchs tatsächlich die Möglichkeit einer Aufladung mit einem Anspruch des bereits eingetragenen Eigentümers auf Übereignung rein theoretisch sein, so kann dies hier nicht angenommen werden.

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    12 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    (2) Im Fall der Löschung einer Vormerkung, weil ein gesicherter Anspruch nicht (mehr) bestehe, muss der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweisen, dass jede Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; NJW-RR 2004, 1533; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 886 Rn. 7).

    Da es möglich ist, einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Änderung der Grundbucheintragung einen inhaltlich identischen Rechtsänderungsanspruch zu unterlegen (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805), genügt der Nachweis, dass der (ursprünglich) gesicherte Anspruch erloschen ist, dafür allein nicht; eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn es sich allenfalls um eine entfernte, bloß theoretische Möglichkeit handelt, dass nach der Eigentumsumschreibung die Parteien des Kaufvertrages einen deckungsgleichen Eigentumsübertragungsanspruch neu begründet haben, der mit der noch eingetragenen Vormerkung gesichert werden soll (OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72).

    Anhaltspunkte, dass er und der ursprüngliche Veräußerer der Vormerkung einen neuen inhaltsgleichen Anspruch unterlegt haben könnten - etwa weil der ursprüngliche Kaufvertrag unwirksam war oder aufgehoben wurde -, ergeben sich weder aus den Grundakten noch aus dem Vortrag der Beteiligten; darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von Sachverhalten, in denen die Vormerkung einen bedingten Rückübereignungsanspruch sichert, weil dort nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann, dass die Beteiligten die zugrunde liegenden Vereinbarungen geändert haben (ebenso Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72 in einem ähnlichen Sachverhalt).

  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10 - OLG Köln FGPrax 2010, 14 je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Bremen MDR 2011, 288).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    11 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10-; OLG Köln FGPrax 2010, 14 je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Bremen MDR 2011, 288).
  • OLG Naumburg, 29.12.2020 - 12 Wx 33/20

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung aus dem Jahr 1934

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2010, 2 W 144/10, zitiert nach Juris).

    Dabei bedarf es nach den genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes keiner Eintragung der Änderung in das Grundbuch, so dass das "Aufladen" der Vormerkung mit anderen oder weiteren Ansprüchen durch notarielle Vereinbarung von Schuldner und Gläubiger nicht aus dem Grundbuch und nicht einmal aus den Grundakten zwingend erkennbar sein muss (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2010, 2 W 144/10, zitiert nach Juris).

    Letzteres war zwar unter Berücksichtigung aller Umstände jeweils äußerst unwahrscheinlich, aber nicht derart fernliegend, dass die Möglichkeit des "Aufladens" der Vormerkung als ausgeräumt betrachtet werden konnte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2010, 2 W 144/10).

  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Wenn der Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, sind grundsätzlich auch alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, falls sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. Senat, FGPrax 2011, S. 72 ff.; Demharter, Grundbuchordnung , 27. Auflage, § 15 Rn 20, m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen angesichts der vorbezeichneten Rechtslage überhaupt die Möglichkeit für den Nachweis der negativen Tatsache bestehen kann, dass die Vormerkung nicht nachträglich "aufgeladen" worden ist (vgl. etwa für den Sonderfall, dass der ursprünglich gesicherte Übereignungsanspruch erfüllt worden ist: OLG Schleswig, FGPrax 2011, 72, [juris-Rz. 22 ff.]).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat FGPrax 2011, 72; OLG München ZEV 2016, 708; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 121; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 370).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 8 W 98/12

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Rückerwerbsvormerkung nach

  • OLG Stuttgart, 06.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die

  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB -Gesellschaft als

  • OLG Schleswig, 13.03.2012 - 2 W 24/12

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Grundbuchamts; Voraussetzungen der

  • OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

  • OLG Dresden, 10.11.2011 - 17 W 981/11

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Tod des Berechtigten

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