Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 10.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3630
BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10 (https://dejure.org/2010,3630)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - V ZB 165/10 (https://dejure.org/2010,3630)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 (https://dejure.org/2010,3630)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 36 Abs 1 Buchst b KonsÜbk Wien
    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dokumentationspflicht eines Gerichts über die Unterrichtung der konsularischen Vertretung im Falle der Inhaftierung eines Ausländers i.R.e. gerichtlichen Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    WÜK Art. 36 Abs. 1 Bst. b
    Abschiebungshaft, Verfahrensfehler, konsularische Vertretung, Benachrichtigung

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WÜK Art. 36 Abs. 1 Buchst. b
    Dokumentationspflicht eines Gerichts über die Unterrichtung der konsularischen Vertretung im Falle der Inhaftierung eines Ausländers i.R.e. gerichtlichen Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache, aktenkundige Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft und der Kontakt zur Botschaft

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Belehrung nach Art 36 WÜK muss aktenkundig sein

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Belehrung nach Art 36 WÜK muss aktenkundig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 320 (Ls.)
  • FGPrax 2011, 99
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
    Dies stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.; BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.).

    Das Recht auf konsularische Hilfe kann nur dann effektiv in Anspruch genommen werden, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 aE).

    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, den Beteiligten zu 2 zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Anlagen des Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 f. Rn. 19).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
    Die - ungeachtet der Erledigung der Hauptsache statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9) und auch im Übrigen zulässige - Rechtsbeschwerde ist begründet, weil die Rechte des Betroffenen aus Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK nicht gewahrt worden sind.
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
    Dies stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.; BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
    Unterbleibt dies, kann nicht festgestellt werden, dass die Verfahrensgarantien des Wiener Übereinkommens gewahrt worden sind; dies wirkt zugunsten des Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 für den Haftantrag).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Wird ein Ausländer bei Anordnung von Abschiebungshaft nicht über seine Rechte nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 belehrt, führt dies zur Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 - Rn. 5).

    Die Belehrung obliegt nicht der Ausländerbehörde, sondern ausschließlich dem die Haft anordnenden Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 - InfAuslR 2011, 119 Rn. 5).

    Wie bereits der Bundesgerichtshof entschieden hat, stellt die Verletzung der Rechte des Ausländers nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006 a.a.O. ; Drews/Fritsche, NVwZ 2011, 527 ).

    Das Recht auf konsularische Hilfe kann nur dann effektiv in Anspruch genommen werden, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (BGH, Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Dies wirkt zugunsten des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 103, 142 ; 128, 282 ; BVerfGK 2, 310 ; 12, 374 ; zur Dokumentationspflicht bei Benachrichtigungen nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    Die versäumte oder fehlerhafte Belehrung nach Art. 36 WÜK oder vergleichbaren bilateralen Abkommen führt nur dann zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne den Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 18. November 2010, V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats führten solche Verstöße zwar ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung (Beschlüsse vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 4, vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 33/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    a) Richtig ist zwar, dass solche Fehler, darunter auch die fehlende Unterrichtung des Konsulats des Heimatlands des Betroffenen nach erfolgter Belehrung, nach der früheren Rechtsprechung des Senats ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung führten (Beschlüsse vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 4, vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 33/13, juris Rn. 6).
  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.1573

    Klage gegen geltend gemachte Abschiebekosten

    Die Belehrung obliegt nicht der Ausländerbehörde, sondern ausschließlich dem die Haft anordnenden Richter (vgl. BGH, B. v. 18.11.2010 - V ZB 165/10 - juris Rn. 5).

    Die Verletzung der Rechte des Ausländers nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. BGH, B. v. 18.11.2010 - V ZB 165/10 - juris Rn. 4; BVerfG, B. v. 19.9.2006 - 2 BvR 2115/01 u. a. - juris 3a)).

    Die Belehrung des Ausländers über diese Rechte, seine Reaktion hierauf und ggf. auch die unverzügliche Unterrichtung der konsularischen Vertretung von der Inhaftierung sind nach der Rechtsprechung des BGH gerade aktenkundig zu machen (BGH, B. v. 18.2010 - V ZB 165/10 - Rn. 5; B. v. 14.7.2011 - V ZB 275/10 - juris Rn. 8).

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 23/11

    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung ist bei fehlender

    Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).

    Dies wirkt zugunsten des Betroffenen (Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5).

    Das Recht auf konsularische Hilfe kann nur dann effektiv in Anspruch genommen werden, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 aE und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 7).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass die Belehrung des Ausländers über diese Rechte, seine Reaktion hierauf und ggf. auch die unverzügliche Unterrichtung der konsularischen Vertretung von der Inhaftierung aktenkundig zu machen sind (Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 5).

    Die Nichtbeachtung der Rechte aus Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.; Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.).

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der

    Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).

    Dies wirkt zugunsten des Betroffenen (Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Unterbleibt dies, ist zugunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass das nicht geschehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 für den Haftantrag und Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5 für Belehrung nach Art. 36 WÜK).
  • LG Hagen, 14.07.2016 - 3 T 95/16
    Unterbleibt dies, kann nicht festgestellt werden, dass die Verfahrensgarantien des Wiener Übereinkommens gewahrt worden sind; dies wirkt zugunsten des Betroffenen (BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10, BeckRS 2010, 31043; vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 für den Haftantrag).

    Die Benachrichtigung muss ferner durch das Gericht selbst erfolgen, die Eröffnung der Möglichkeit etwa im Rahmen der Haft genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10, BeckRS 2010, 31043).

    Die hierin liegende Verletzung der Rechte des Betroffenen aus Art. 36 I b 1, 3 WÜK stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10, BeckRS 2010, 31043) und deshalb auch nicht rückwirkend geheilt werden kann (vgl. LG Paderborn, Beschluss vom 07.01.2014 - 5 T 429/13, BeckRS 2014, 19069; Budde, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 62 Rn. 31, § 432 Rn. 2).

  • VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 1897/14

    Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung; Abschiebungshaft

  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • VGH Hessen, 25.03.2015 - 5 A 45/14

    Abschiebungskosten

  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20

    Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster

  • LG Hannover, 24.07.2012 - 8 T 35/12

    Auslagen, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanordnung, Kostenträger,

  • VG Saarlouis, 16.02.2021 - 6 K 115/19

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu Kosten zu aufenthaltsbeendende Maßnahmen

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 33/13

    Bekanntgabe und Belehrung eines Asylsuchenden über die Haftanordnung und die

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
  • LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14

    Anordnung der Sicherungshaft zusätzlich zur Abschiebehaft bei einem illegal

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 73/12

    Anwendbarkeit der Rechte aus Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 1 WÜK bei der Prüfung

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
  • AG Cuxhaven, 01.12.2014 - 3 XIV 2269

    Abschiebungshaftverfahren: Vorführung vor Haftrichter mehr als 24 Stunden nach

  • LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20
  • AG Cuxhaven, 01.12.2014 - 3 XIV 2269B

    Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme eines Asylbewerbers bis zu seiner

  • LG Gießen, 27.06.2011 - 7 T 191/11

    Abschiebungshaft, Verfahrensfehler

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12521
OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 99
  • FamRZ 2011, 583
  • Rpfleger 2011, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Ein Instanzenzug ist von Verfassungswegen nicht garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Den Justizgewährleistungsanspruch ist zudem durch die Möglichkeit der Anhörungsrüge zum Judex a quo nach § 29 a FGG i.V.m. § 5 BerHG genügt (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • LG Potsdam, 12.01.2009 - 13 T 74/08

    Beratungshilfe: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Bewilligungsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    § 24a Abs. 2 RPflG ist mithin einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Erinnerung in Abweichung von § 11 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz RPflG unbefristet ist (entgegen Landgericht Potsdam, FamRZ 2009, 902 ).

    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12.10.2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht unter FamRZ 2009, 902 ) schließt sich der Senat aus nachfolgenden Gründen nicht an:.

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746, OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

    Der Senat geht davon aus, dass der systematische Widerspruch, den die Neufassung des Rechtspflegergesetzes im Jahre 1998 zwischen § 6 Abs. 2 BerHG und § 24 a Abs. 2 RPflG geschaffen hat, sich nur dann auflösen lässt, wenn man eine Norm entgegen ihrem Wortlaut ganz oder zum Teil nicht anwendet (so schon OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

  • Drs-Bund, 02.05.1995 - BT-Drs 13/1244
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Soweit sich der Gesetzesbegründung zu § 24 a RPflG (BT-Drs. 13/1244, Seite 8) nicht ausdrücklich entnehmen lässt, der Gesetzgeber habe im Bereich der Beratungshilfe keine Änderung herbeiführen wollen, ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Begründung des Entwurfes hinsichtlich des Abhilferechts des Rechtspflegers auf § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG in der Neufassung abhebt.
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Hinsichtlich der hier zu entscheidenden Rechtsfrage besteht bereits eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die durch das Bundesverfassungsgericht in verfassungsrechtlicher Hinsicht überprüft und bestätigt worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369 ).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010 - 2 W 149/10 - OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 124).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10

    Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung zur Gewährung von Beratungshilfe

    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12. Oktober 2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht in FamRZ 2009, 902), schließt sich der Senat nicht an (vgl. dazu bereits die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.11.2010, 13 Wx 3/10).
  • AG Kiel, 18.10.2012 - 7 II 4225/12

    Beratungshilfe: Öffentliche Rechtsberatung als zumutbare andere Hilfemöglichkeit

    Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerhG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).
  • AG Kiel, 19.11.2012 - 7 II 4882/12

    Beratungshilfe: Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von

    Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerHG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).
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