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   BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11   

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https://dejure.org/2011,379
BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11 (https://dejure.org/2011,379)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - XII ZB 247/11 (https://dejure.org/2011,379)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 (https://dejure.org/2011,379)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 1684 BGB, § 18 FamFG, § 26 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; Umgangspflegschaft als mildestes Mittel bei einer Umgangsvereitelung; Ungeeignetheit einer Maßnahme zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (hier: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zum Zweck der Heimunterbringung) bei einem Eingriff in das Sorgerecht

  • rewis.io

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; Umgangspflegschaft als mildestes Mittel bei einer Umgangsvereitelung; Ungeeignetheit einer Maßnahme zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; Umgangspflegschaft als mildestes Mittel bei einer Umgangsvereitelung; Ungeeignetheit einer Maßnahme zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 18; BGB § 1629 Abs. 2 S. 3; BGB § 1796
    Notwendigkeit der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (hier: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zum Zweck der Heimunterbringung) bei einem Eingriff in das Sorgerecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Auslegung des § 18 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts erst nach Scheitern einer Umgangspflegschaft

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Umgangsvereiteilung durch Mutter gegen Vater eines Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist zur Nachholung der Begründung einer Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährdung des Kindeswohls - und das mildeste Mittel zu seiner Beseitigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Heimunterbringung?

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Mildestes Mittel zur Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Teil des Sorgerechts) wegen Vereitelung des Umgangs

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Nochmals: Wiedereinsetzungsfrist § 18 FamFG

  • hefam.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bundesgerichtshof und der Umgangsboykott

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 151
  • MDR 2012, 99
  • FGPrax 2012, 17 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 99
  • Rpfleger 2012, 201
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt (im Anschluss an BGH, 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 und BGH, 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, NJW 2008, 3500).

    Die Regelung in § 18 FamFG muss, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (dazu Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463), verfassungskonform ausgelegt werden (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9 mwN).

    Er hat dabei aber übersehen, dass das frühere Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine besondere Begründungsfrist kannte und § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (ebenso wie § 234 ZPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) um eine besondere Monatsfrist bei der Versäumung der Begründungsfrist ergänzt worden ist, um der ansonsten entstehenden verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Verkürzung der Frist für eine bedürftige Partei entgegenzuwirken (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

    Es gilt vielmehr die Monatsfrist des § 71 Abs. 2 Satz 1 FamFG (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Auch bei Wahl des mildesten Mittels hat ein Eingriff in das Sorgerecht (hier: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zum Zweck der Heimunterbringung) zu unterbleiben, wenn dieser mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und bei einer Gesamtbetrachtung zu keiner Verbesserung der Situation des gefährdeten Kindes führt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984, IVb ZB 73/83, FamRZ 1985, 169, 171).

    Dabei handelt es sich um einen Befund, der zu einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1666 BGB Veranlassung gibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 - NJW-RR 1986, 1264, 1265 sowie vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171).

    Vielmehr ist die Maßnahme auch dann ungeeignet, wenn sie mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und diese durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 - zu § 1671 BGB - OLG Hamm FamRZ 2007, 1677; BayObLG FamRZ 1998, 1044; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rn. 212 mwN; vgl. auch Gottschalk FPR 2007, 308, 309 f.).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt (im Anschluss an BGH, 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 und BGH, 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, NJW 2008, 3500).

    Das Hindernis war die Verfahrenskostenbedürftigkeit der Mutter, welche durch die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch den Senat entfallen ist (vgl. BGHZ 176, 379, 381 f. = NJW 2008, 3500).

    Bei der danach gebotenen verfassungskonformen Anwendung der Vorschrift beginnt die Frist zur Nachholung der Begründung zwar gemäß § 18 Abs. 1 FamFG mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (vgl. BGHZ 176, 379, 381 f. = NJW 2008, 3500).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400).

  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 87/85

    Weigerung das Besuchsrecht zu ermöglichen - Übertragung des

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Dabei handelt es sich um einen Befund, der zu einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1666 BGB Veranlassung gibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 - NJW-RR 1986, 1264, 1265 sowie vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171).

    bb) Die Erforderlichkeit einer gerichtlichen Sorgerechtsentziehung nach § 1666 BGB schließt es ferner mit ein, dass die konkrete Maßnahme geeignet ist, um die Gefahr für das Kindeswohl zu beseitigen (Senatsbeschluss vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 - NJW-RR 1986, 1264, 1265; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rn. 212).

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Senatsbeschlüsse BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 Rn. 19 und vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344, 345 mwN).

    cc) Darüber hinaus gelten in kindschaftsrechtlichen Familiensachen und insbesondere in Verfahren betreffend die Entziehung der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung (Senatsbeschluss BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 Rn. 29 mwN - auch für das Folgende).

  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 1Z BR 198/97

    Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Vielmehr ist die Maßnahme auch dann ungeeignet, wenn sie mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und diese durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 - zu § 1671 BGB - OLG Hamm FamRZ 2007, 1677; BayObLG FamRZ 1998, 1044; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rn. 212 mwN; vgl. auch Gottschalk FPR 2007, 308, 309 f.).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Die unbefristete Heimunterbringung stellt aber als eine Maßnahme, die mit der Herausnahme des Kindes aus der Obhut eines Elternteils verbunden ist, einen besonders schwerwiegenden Eingriff dar, der insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl einer eingehenden Aufklärung und Absicherung bedurft hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713).
  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 2 UF 358/05

    Entziehung des Aufenthaltsrechts der Kindsmutter zur Abwehr von

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
    Vielmehr ist die Maßnahme auch dann ungeeignet, wenn sie mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und diese durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 - zu § 1671 BGB - OLG Hamm FamRZ 2007, 1677; BayObLG FamRZ 1998, 1044; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rn. 212 mwN; vgl. auch Gottschalk FPR 2007, 308, 309 f.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Solche negativen Folgen einer Trennung des Kindes von seinen Eltern und einer Fremdunterbringung sind zu berücksichtigen (vgl....) und müssten durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern würde (vgl. BGH XII ZB 247/11 v. 26.10.2011).

    Aus der BGH-Entscheidung v. 26.10.2011 - Az: 12 ZB 247/11 [richtig: XII ZB 247/11 - d. Red.] = ZKJ 2012, 107 ff:.

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011, XII ZB 247/11. FamRZ 2012, 99).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge - gerade im Zusammenhang mit der Trennung des Kindes von seinen Eltern - eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 28 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 25 mwN; BGH Beschluss vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56 - FamRZ 1956, 350; BVerfG FamRZ 2016, 22 Rn. 17 mwN).

    (1) Jeder Eingriff in das Elternrecht muss dem - für den Fall der Trennung des Kindes von der elterlichen Familie in § 1666 a BGB ausdrücklich geregelten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 27 ff. und vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344, 347).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Auch das mildeste Mittel kann sich zudem als ungeeignet erweisen, wenn es mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und bei einer Gesamtbetrachtung zu keiner Verbesserung der Situation des gefährdeten Kindes führt (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 29).

    bb) An die tatrichterliche Sachaufklärung sind insbesondere in Verfahren betreffend die Entziehung der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB besondere Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 Rn. 29 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 30 mwN).

    Auch die Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 BGB ist als gegenüber der Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts milderes Mittel vorrangig zu erwägen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 28; OLG Hamm FamRZ 2010, 1926).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1270
BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11 (https://dejure.org/2011,1270)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - XII ZB 286/11 (https://dejure.org/2011,1270)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - XII ZB 286/11 (https://dejure.org/2011,1270)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 30 FamFG, § 33 Abs 2 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 68 Abs 4 FamFG
    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende Sachverständigengutachten; verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 26, 30, 33 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 2, Abs. 4, 278 Abs. 1 S. 1, 280 Abs. 3; ZPO §§ 361, 375
    Anforderungen an gem. § 280 FamFG einzuholendes Sachverständigengutachten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Überprüfbarkeit, Verfahrensbevollmächtigter, Fehlende Ladung

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende Sachverständigengutachten; verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende Sachverständigengutachten; verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; FamFG § 280
    Anforderungen an das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Welchen Anforderungen muss ein Sachverständigengutachten genügen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 317
  • MDR 2012, 97
  • FGPrax 2012, 17
  • FamRZ 2012, 104
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    Die Formulierung Anhörung durch "das Gericht" lässt keinen Rückschluss darauf zu, dass es sich um den voll besetzten, erkennenden Spruchkörper handeln muss (so zu §§ 50 a, 50 b FGG Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172).

    Von daher kommt auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter in Betracht (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13; jeweils zu §§ 50 a, 50 b FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

    (3) Die Beauftragung eines Kammermitglieds mit der Anhörung des Betroffenen scheidet allerdings dann aus, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch zur Anhörung in einem Sorgerechtsverfahren Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984  IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010  XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40; ähnlich für den Fall einer Anhörung nach § 420 FamFG unter Hinweis auf § 375 Abs. 1 a ZPO BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13 ff.).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    Wie die Anhörung durch das Gericht innerhalb eines aus mehreren Richtern zusammengesetzten Spruchkörpers wahrzunehmen ist, bestimmt sich vielmehr nach den Vorschriften über die Sachaufklärung gemäß § 26 FamFG (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13).

    Von daher kommt auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter in Betracht (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13; jeweils zu §§ 50 a, 50 b FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

    (3) Die Beauftragung eines Kammermitglieds mit der Anhörung des Betroffenen scheidet allerdings dann aus, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch zur Anhörung in einem Sorgerechtsverfahren Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984  IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010  XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40; ähnlich für den Fall einer Anhörung nach § 420 FamFG unter Hinweis auf § 375 Abs. 1 a ZPO BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13 ff.).

    Letztlich obliegt es der Beschwerdekammer, im Rahmen der ihr obliegenden Amtsermittlung nach § 26 FamFG zu entscheiden, ob es für ihre Entscheidung wegen der Besonderheiten des Falles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    Von daher kommt auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter in Betracht (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13; jeweils zu §§ 50 a, 50 b FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

    (3) Die Beauftragung eines Kammermitglieds mit der Anhörung des Betroffenen scheidet allerdings dann aus, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch zur Anhörung in einem Sorgerechtsverfahren Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984  IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010  XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40; ähnlich für den Fall einer Anhörung nach § 420 FamFG unter Hinweis auf § 375 Abs. 1 a ZPO BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13 ff.).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    aa) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011  XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das erstinstanzliche Gericht bei der Anhörung des Betroffenen zwingende Verfahrensvorschriften verletzt hat (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    Das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten muss so gefasst sein, dass das Gericht es auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin überprüfen kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011, XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerung zu bilden (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011  XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 467/10

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Veranlassung der Durchführung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    aa) Zwar ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens weder im Aufhebungsverfahren nach § 294 FamFG (Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 9) noch im Verfahren zur Verlängerung der Betreuung gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG obligatorisch.
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
    aa) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011  XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Auch im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme im Unterbringungsverfahren kann die Beweiserhebung durch den beauftragten Richter vorgenommen werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 27 ff.; BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10 - InfAuslR 2010, 384, 385; Fröschle/Buckes Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren § 68 Rn. 16).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. November 2011, XII ZB 286/11, FamRZ 2012, 104).

    Wenn das Beschwerdegericht der Anhörung des Betroffenen im Hinblick auf die noch durchzuführenden Ermittlungen ein besonderes Gewicht beimisst, wie es hier offensichtlich der Fall gewesen ist, dann muss es diese auch in der vollen Kammerbesetzung vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 26 ff. mwN).

    Die Anhörung des Betroffenen, die sowohl der Einräumung rechtlichen Gehörs als auch der Sachverhaltsermittlung dient, stellt keine Form der Beweisaufnahme im Sinne der zivilprozessualen Vorschriften dar, so dass der Verweis in § 30 FamFG auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung - etwa auf §§ 361, 375 ZPO - nicht einschlägig ist (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 26 f. mwN).

    Daher kommt auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter in Betracht (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 28 f. mwN).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 30 f. mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 40 für die förmliche Beweisaufnahme im Unterbringungsverfahren).

  • OLG Naumburg, 12.02.2015 - 2 Wx 9/14

    Betreuungsverfahren: Vergütung des medizinischen Sachverständigen für eine vom

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BGH, Beschluss v. 09.11.2011 - Az.: XII ZB 286/11 -, FamRZ 2012, 104 ff., Rdn. 16; BGH, Beschluss v. 19.01.2011 - Az.: XII ZB 256/10 -, FamRZ 2011, 637 f., Rdn. 12).

    Wenn aber ein Sachverständigengutachten eingeholt wird und das Gericht seine Entscheidung darauf stützt, so muss dieses den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 09.11.2011, a.a.O., Rdn. 16).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15

    Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen

    Für nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu betreibende Verfahren ist es anerkannt, dass die Anhörung eines Verfahrensbeteiligten nicht notwendig vor allen Mitgliedern des Spruchkörpers erfolgen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 12 bis 15; Beschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11, NJW 2012, 317 Rn. 31).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Wenn aber ein Sachverständigengutachten - wie hier - eingeholt wird und das Gericht seine Entscheidung darauf stützt, so muss dieses den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 15 f.).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, muss die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 28 ff. mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 16 f.).

    Die Beschwerdekammer hat im Rahmen der ihr obliegenden Amtsermittlung nach § 26 FamFG darüber zu befinden, ob es für ihre Entscheidung wegen der Besonderheiten des Falles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft oder ob der Kammer durch eine vom beauftragten Richter durchgeführte Anhörung eine ausreichende Grundlage für die zu treffende Entscheidung vermittelt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12

    Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 und vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 24).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschlüsse vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14 und vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - juris Rn. 24).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    c) Wie der Senat bereits entschieden hat, muss die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren jedoch nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 28 ff. mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 16 f.).

    Die Beschwerdekammer hat anderenfalls im Rahmen der ihr obliegenden Amtsermittlung nach § 26 FamFG darüber zu befinden, ob es für ihre Entscheidung wegen der Besonderheiten des Falles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft oder ob der Kammer durch eine vom beauftragten Richter durchgeführte Anhörung eine ausreichende Grundlage für die zu treffende Entscheidung vermittelt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist die zur persönlichen Anhörung des Betroffenen ergangene Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 25 und vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 331/16 - FamRZ 2017, 131 Rn. 7 mwN) auf die Exploration durch einen Sachverständigen nicht übertragbar.
  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 331/16

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen am

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 296/12

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Notwendige Einholung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 503/17

    Verpflichtung des in einem Betreuungsverfahren zuständigen Beschwerdegerichts zur

  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16

    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am

  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

  • LG Mönchengladbach, 16.05.2019 - 5 T 111/19
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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1666
BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11 (https://dejure.org/2011,1666)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - XII ZB 312/11 (https://dejure.org/2011,1666)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 (https://dejure.org/2011,1666)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 BGB, § 1908i BGB, § 1 VBVG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 1 VBVG, § 5 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung; Vergleichbarkeit der Ausbildung zur Krankenpflegehelferin mit einer abgeschlossenen Lehre

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1836d, 1908i, 1836; FamFG § 70 Abs. 1; VBVG §§ 1, 4, 5
    Überprüfbarkeit der Festsetzung der Vergütung des Betreuers im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Betreuervergütung

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, einer Lehre vergleichbare Ausbildung, Ausbildung zur Krankenpflegehelferin

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung; Vergleichbarkeit der Ausbildung zur Krankenpflegehelferin mit einer abgeschlossenen Lehre

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung; Vergleichbarkeit der Ausbildung zur Krankenpflegehelferin mit einer abgeschlossenen Lehre

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Betreuervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Vergütung eines Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankenpflegehelferin als Berufsbetreuerin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung für Krankenschwester?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 257
  • MDR 2011, 1505
  • FGPrax 2012, 17 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 113
  • Rpfleger 2012, 142
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01

    Zur Frage ob die Ausbildung zum Krankenpflegerhelfer mit einer Lehre nach § 1

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    (4) Mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 124; BtPrax 2000, 33; OLG Hamm OLGR 2002, 159; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 3 VBVG Rn. 7; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 12; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 13, vgl. auch Staudinger/ Bienwald [2006] § 1908 i Rn. 315).

    Bei der Ausbildung zur Krankenpflegehelferin entspricht der vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang nicht dem durch eine Lehre vermittelten (entgegen OLG Hamm OLGR 2002, 159).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    Darüber hinaus ist auch die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von Bedeutung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 - NJW-RR 2011, 89 Rn. 9 mwN; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 72 Rn. 18).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    (4) Mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 124; BtPrax 2000, 33; OLG Hamm OLGR 2002, 159; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 3 VBVG Rn. 7; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 12; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 13, vgl. auch Staudinger/ Bienwald [2006] § 1908 i Rn. 315).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187; OLGR Frankfurt 2009, 317 Rn. 11).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187; OLGR Frankfurt 2009, 317 Rn. 11).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 410/20

    Zur Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen, der

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13

    Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Oktober 2011, XII ZB 312/11, FamRZ 2012, 113).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Das Beschwerdegericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Höhe des dem Berufsbetreuer gemäß § 4 VBVG zu vergütenden Stundensatzes (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11; vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 ff. und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 16 ff.) in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dass das von der Betreuerin abgeschlossene Hochschulstudium im Studiengang Chemie keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt und die von ihr absolvierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ohne staatlich reglementierten Abschluss einer abgeschlossenen Lehre nicht vergleichbar sind (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 - FamRB 2012, 119 Rn. 11 f. und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 610/11

    Vergütung des Berufsvormunds: Höhe des Stundensatzes

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. für die Betreuung Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung der hierfür vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle vorgesehenen Prüfung (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn 13).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14

    Vergütung des Berufsbetreuers: Nutzbare Fachkenntnisse durch ein Zusatzstudium

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 3 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).

    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte

    Vor allem hat sich das Landgericht in nicht zu beanstandender Weise mit der Dauer der Ausbildung als maßgeblichem Kriterium für die Vergleichbarkeit auseinandergesetzt (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 15 zur Einordnung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG [Lehre]).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

  • BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

  • BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12

    Vergleichbarkeit einer Ausbildung an der Sächsischen Verwaltungs- und

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15

    Zur Vergütung des Verfahrenspflegers

  • LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14

    Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge;

  • LG Wuppertal, 23.10.2015 - 9 T 195/15

    Grundsätze der Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • LG Lübeck, 31.05.2017 - 7 T 212/17

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen einer Heilpraktikerausbildung

  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2022 - 6 WF 116/22

    Höhe des Stundensatzes bei Vergütung eines Umgangspflegers unter Berücksichtigung

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