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   OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - I-3 Wx 200/11, 3 Wx 200/11   

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https://dejure.org/2012,13861
OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - I-3 Wx 200/11, 3 Wx 200/11 (https://dejure.org/2012,13861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2012 - I-3 Wx 200/11, 3 Wx 200/11 (https://dejure.org/2012,13861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2012 - I-3 Wx 200/11, 3 Wx 200/11 (https://dejure.org/2012,13861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Prokura, Registergericht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1124
  • FGPrax 2012, 173
  • NZG 2012, 957
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Oldenburg, 09.05.1996 - 15 T 233/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - 3 Wx 200/11
    Denn indem der zum Erlöschen führende Tatbestand zur Eintragung angemeldet wird, erklärt der Anmeldende diesen gegenüber dem Registergericht als gewollt, worin wegen der rechtlichen Verknüpfung beider Gesichtspunkte zugleich die Erklärung liegen muss und in aller Regel auch liegen wird, das Erlöschen der Prokura sei (gleichfalls) gewollt und solle verlautbart werden (wie hier im Ergebnis: OLG Hamm Rpfleger 1962, S. 351 f.; OLG Karlsruhe NJW 1969, S. 1724; LG Oldenburg NJW-RR 1996, S. 1180 f.; MK-Krebs, HGB, 3. Aufl. 2010, § 53 Rn. 14; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Weber, HGB, 2. Aufl. 2008, § 53 Rn. 8; Röhricht/v. Westphalen-Wagner, HGB, 3. Aufl. 2008, § 53 Rn. 13; Baumbach-Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 53 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 35/10

    Anmeldung der Satzungsänderung ins Vereinsregister: Keine Versicherung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - 3 Wx 200/11
    Der Senat vertritt in nunmehr ständiger Rechtsprechung die Ansicht, eine Zwischenverfügung in Registersachen müsse durch Beschluss gemäß § 38 FamFG ergehen, weil sie - insbesondere durch § 382 Abs. 4 FamFG - einer Endentscheidung gleichgestellt ist und deshalb nicht wie eine bloße verfahrensleitende Anordnung behandelt werden kann (für das Vereinsregisterverfahren: Senat, FGPrax 2010, S. 247; für das Registerverfahren im Übrigen: Senat, Beschluss v. 06.12.2011 in Sachen I - 3 Wx 293/11; so auch: Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 382 Rn. 25 m.w.N., auch zum Meinungsstand).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 293/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - 3 Wx 200/11
    Der Senat vertritt in nunmehr ständiger Rechtsprechung die Ansicht, eine Zwischenverfügung in Registersachen müsse durch Beschluss gemäß § 38 FamFG ergehen, weil sie - insbesondere durch § 382 Abs. 4 FamFG - einer Endentscheidung gleichgestellt ist und deshalb nicht wie eine bloße verfahrensleitende Anordnung behandelt werden kann (für das Vereinsregisterverfahren: Senat, FGPrax 2010, S. 247; für das Registerverfahren im Übrigen: Senat, Beschluss v. 06.12.2011 in Sachen I - 3 Wx 293/11; so auch: Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 382 Rn. 25 m.w.N., auch zum Meinungsstand).
  • OLG Jena, 22.06.2015 - 3 W 240/15

    Vereinsrecht, Satzungsänderung

    Zwischenverfügungen des Registergerichts nach § 382 Abs. 4 S. 1 FamFG müssen nach herrschender Meinung, auch wenn es sich nicht um Endentscheidungen handelt, durch Beschluss ergehen, weil sie nicht lediglich verfahrensleitende Verfügungen darstellen (OLG Düsseldorf FGPrax 2012, 173; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 382 Rn. 25 m.w.N.).
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