Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.09.2011 | BGH, 29.09.2011

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2463
BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 429 Abs 2 FamFG
    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Stellens eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Stellens eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Feststellungsantrag nach Tod des Abschiebehaftbetroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 776
  • FGPrax 2012, 44
  • FamRZ 2012, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Die auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist mit dem gestellten Feststellungsantrag nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10 und vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).

    Dieses Ziel macht es nicht nur erforderlich, die Vorschrift im Rechtsbeschwerdeverfahren anzuwenden, für das sie nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht gilt (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Daran ändert es nichts, dass schon das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, insoweit nicht in FGPrax 2011, 200, juris Rn. 9).

    Denn die formelle Rechtskraft darf mit einem Feststellungantrag nach § 62 FamFG nicht durchbrochen werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Außerdem dient die Möglichkeit, die Feststellung der Rechtsverletzung zu beantragen, dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht; sie hängt nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (vgl. BVerfGE 104, 220, 235 f.).

    Die Haftanordnung ist damit auch geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (BVerfGE 104, 220, 235).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Ob die Haftanordnung rechtmäßig war, könnte dann nur indirekt, nämlich als ein Tatbestandsmerkmal bei der Geltendmachung der Haftentschädigung, geprüft werden, die der Betroffene entsprechend Art. 5 Abs. 5 EMRK verlangen kann (BGH, Urteile vom 31. Januar 1966 - III ZR 70/64, BGHZ 45, 46, 49 ff., vom 29. April 1993 - III ZR 3/92, BGHZ 122, 268, 269 f. und vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09

    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Stirbt der Angeklagte nach Erlass des Strafurteils, jedoch vor Eintritt der Rechtskraft, wird das Verfahren zwar durch förmlichen Beschluss nach § 206a StPO eingestellt, das - mit dem Tod des Angeklagten gegenstandslose - Urteil aber nicht mehr inhaltlich überprüft (BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 113).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Dazu gehören Ausführungen zu dem nach § 72 Abs. 4 AufenthG erforderlichen, auch allgemein erteilbaren (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 146 Rn. 25) Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft, wenn sich aus dem Haftantrag ergibt, dass gegen den Betroffenen strafrechtliche Ermittlungen geführt werden (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 8 Wx 22/07

    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einweisung in eine geschlossene

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    § 62 Abs. 1 FamFG verlangt nur, dass sich die "angefochtene Entscheidung", nicht aber das gegen sie eingelegte Rechtsmittel erledigt hat (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137, 138; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 186; Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 62 Rn. 9).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Ob die Haftanordnung rechtmäßig war, könnte dann nur indirekt, nämlich als ein Tatbestandsmerkmal bei der Geltendmachung der Haftentschädigung, geprüft werden, die der Betroffene entsprechend Art. 5 Abs. 5 EMRK verlangen kann (BGH, Urteile vom 31. Januar 1966 - III ZR 70/64, BGHZ 45, 46, 49 ff., vom 29. April 1993 - III ZR 3/92, BGHZ 122, 268, 269 f. und vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011, V ZB 314/10, FamRZ 2012, 212).

    Daran ändert nichts, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die angefochtene Betreuungsanordnung, sondern bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und das Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch auf die Überprüfung dieser Entscheidung abzielt (Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 62 FamFG Rn. 8; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 292/10 - veröffentlicht bei juris Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 5).

    Nichts anderes gilt für den nach § 303 Abs. 2 FamFG privilegierten Personenkreis (vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 9 für die nach § 429 FamFG Beschwerdeberechtigten).

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10; OLG München FGPrax 2010, 269).

    c) Schließlich ist es in einem erledigten Betreuungsverfahren auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, Angehörigen eines verstorbenen Betroffenen - etwa im Wege einer teleologisch erweiternden Auslegung von § 62 Abs. 2 FamFG (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 11) - durch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag die Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses zu ermöglichen.

    Ein besonderes Bedürfnis zur Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses, wie es der Bundesgerichtshof ausnahmsweise für den Fall der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch den Tod des Betroffenen erledigten Abschiebehaftanordnung angenommen hat (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 14), besteht daher in Betreuungsverfahren nicht.

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Hiervon umfasst sind auch die Fälle, in denen sich die Freiheitsentziehung durch Zeitablauf erledigt hat und der Betroffene nach § 62 FamFG das Ziel verfolgt, die bewirkte Verletzung des Freiheitsgrundrechts festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, juris Rn. 9; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, juris Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).

    Dies ist auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 211 Rn. 7).

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 62 Rn. 4; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 7 f.).

    Dass dies dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13 -, juris, Rn. 10 ff.; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 6, 27; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10 f.).

  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23

    Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten;

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 f.; BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10).

    In diesem Sinne haftet der krankheitsbedingten Einrichtung einer Betreuung als Maßnahme des staatlichen Erwachsenenschutzes mangels eines Schuldvorwurfs oder eines sittlichen Unwerturteils keine derartig diskriminierende Wirkung an, dass sie die Menschenwürde eines Betroffenen antasten und deshalb ein postmortales Rehabilitationsinteresse begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 12; vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 12).

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Es ist sogar erforderlich, eine solche Möglichkeit nach dem Tod des Betroffenen seinen Erben einzuräumen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 13 f.).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

    Hiervon umfasst sind auch die Fälle, in denen sich die Freiheitsentziehung durch Zeitablauf erledigt hat und der Betroffene nach § 62 FamFG das Ziel verfolgt, die bewirkte Verletzung des Freiheitsgrundrechts festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, juris Rn. 9; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, juris Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2  FamFG auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat  (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5) und im Übrigen nach § 71 FamFG zulässig.
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Deshalb lässt der Bundesgerichtshof zu, dass nach dem Ableben des Betroffenen im Fall einer Freiheitsentziehung seine Witwe sein Rehabilitierungsinteresse mit einem Antrag nach § 62 FamFG weiterverfolgt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, InfAuslR 2012, 100 Rn. 11 f., für die Freiheitsentziehung; anders dagegen für die Unterbringung: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12, NJW-RR 2013, 195 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • LG München II, 05.06.2012 - 6 T 5066/11

    Betreuung: Antrag eines Angehörigen auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

  • LG Lübeck, 09.10.2015 - 7 T 388/15

    Unterbringungssache: Zulässigkeit des Antrags des Verfahrenspflegers auf

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13

    Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der

  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 193/12

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts i.R.d. Haft eines Betroffenen zur

  • OLG Rostock, 05.10.2016 - 10 UF 137/16

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Berechtigtes Interesse an der

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 120/11

    Erforderlichkeit von Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14

    Eintritt der Erledigung der Haftanordnung durch Haftentlassung hinsichtlich

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14

    Anordnung der Sicherungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers;

  • LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13

    Berechtigung eines Beteiligten als Vertrauensperson zur Antragstellung bzgl.

  • LG Düsseldorf, 24.04.2023 - 25 T 280/21
  • LG Dessau-Roßlau, 04.03.2015 - 8 T 54/15

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1435
BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - V ZB 173/11 (https://dejure.org/2011,1435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 S 1 AufenthG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs für das Herbeiführen der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft durch spätere Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, FamFG § 26, GG Art. 103 Abs. 1
    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Beschwerdegericht, Anhörung, Gelegenheit zur Stellungnahme

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs für das Herbeiführen der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft durch spätere Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft ohne Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3792
  • NVwZ 2012, 62
  • FGPrax 2012, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Fehlen in dem Haftantrag  was von Amts wegen zu prüfen ist  Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist der Antrag unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Da das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft eine essentielle Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Fehlen in dem Haftantrag  was von Amts wegen zu prüfen ist  Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist der Antrag unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
    Der Senat hat den Antrag des Betroffenen auf Aussetzung des Vollzugs der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen (Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

    Die Verletzung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist nämlich, wenn sie im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügt wird, unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Richter bei der Anordnung der Abschiebungshaft Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte oder ob die den Haftantrag stellende Behörde es pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

    b) Eine - wegen Fehlens des erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft - zunächst rechtswidrige Haft kann jedoch (mit Wirkung für den weiteren Vollzug) rechtmäßig werden, wenn die Strafverfolgungsbehörde ihre Zustimmung nach der Haftanordnung erteilt und dem Betroffenen auch zu dieser Haftvoraussetzung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör gewährt wird (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Wenn mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, müssen alle beteiligten Staatsanwaltschaften zustimmen (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 25, vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 188/11, juris Rn. 12 a.E.).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung war der ursprüngliche Begründungsmangel für die Zukunft geheilt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4), weil der Beteiligte zu 2 den Bescheid des Bundesamts vom 6. Oktober 2011 dem Beschwerdegericht vorgelegt hatte; hierzu konnte der Betroffene in der Anhörung Stellung nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11

    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen

    aa) Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass es für die Verletzung der genannten Rechtsnorm allein auf die objektive Rechtslage ankommt und es unerheblich ist, ob schon der Haftrichter Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen und - was in einem solchen Fall ebenfalls erforderlich gewesen wäre - die Erteilung des Einvernehmens in dem Antrag darzulegen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).

    Schließlich wird die zunächst rechtswidrige Haftanordnung nicht bereits von der objektiven Erteilung des Einvernehmens an rechtmäßig, sondern erst dann, wenn der Betroffene dazu Stellung hat nehmen können (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 28/12

    Anforderungen an einen zulässigen und begründeten Haftantrag zur Anordnung von

    In der Beschwerdeinstanz hat die beteiligte Behörde den Begründungsmangel des Haftantrags nicht - was für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4) - geheilt.
  • BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10

    Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem

    bb) Dieser Mangel ist auch nicht - was für die Zukunft möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4) - im weiteren Verlauf des Verfahrens geheilt worden.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

    Die Heilung tritt aber nur mit Wirkung für den weiteren Vollzug und nur unter der zwingenden weiteren Voraussetzung ein, dass der Betroffene zu dieser Haftvoraussetzung persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 12).
  • LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des

    Vor Anordnung von Sicherungshaft hat die Ausländerbehörde, spätestens aber das Amtsgericht das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft einzuholen und dem Betroffenen sodann - wenn dieses Einvernehmen nicht bereits im Antrag der Ausländerbehörde dargelegt worden ist - hierüber rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2011, Az. V ZB 173/11).
  • LG Landshut, 31.03.2023 - 65 T 580/23

    Keine Überschreitung der Ausreisefrist während laufender Duldung

    Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse ist vorliegend gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegeben, weil mit einer Freiheitsentziehung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff in das Freiheitsgrundrecht verbunden ist (vgl. BGH NJW 2011, 3792).
  • LG Osnabrück, 28.12.2018 - 11 T 628/18

    Abschiebungshaft, Abschiebung, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur

    Da sich dieser Sachverhalt weder aus dem Haftantrag noch den beigefügten Unterlagen ergab, hätte das Amtsgericht, das offenbar auf anderem Wege Kenntnis von anhängigen Ermittlungsverfahren erlangt hat, den Sachverhalt weiter aufklären und den Betroffenen hierzu persönlich anhören müssen (vgl. u.a. BGH, FGPrax 2012, 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3215
BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10 (https://dejure.org/2011,3215)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - V ZB 307/10 (https://dejure.org/2011,3215)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - V ZB 307/10 (https://dejure.org/2011,3215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG
    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdacht auf Entziehung der Abschiebung durch einen der Ausländerbehörde nicht mitgeteilten Wechsel des Aufenthaltsorts des Ausländers vor Ablauf der Ausreisefrist

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Verdacht auf Entziehung der Abschiebung durch einen der Ausländerbehörde nicht mitgeteilten Wechsel des Aufenthaltsorts des Ausländers vor Ablauf der Ausreisefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht mitgeteilter Aufenthaltsortswechsel allein kein Grund für Abschiebehaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 44 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1, § 430FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, der Stadt Mainz als derjenigen Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
    Wie sich aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ergibt, begründet der Umstand, dass der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift mitzuteilen, unter der er erreichbar ist, für sich genommen nur dann einen Haftgrund, wenn der Aufenthaltswechsel zeitlich nach dem Ablauf der Ausreisefrist liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 15/11, InfAuslR 2011, 361).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10 f., juris) und begründet.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
    Wegen dieser einschneidenden Folge kommt eine Inhaftierung gemäß dieser Vorschrift grundsätzlich aber nur dann in Betracht, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen zuvor auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige verbundenen Folgen hingewiesen hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, Rn. 10 juris).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10
    Eine solche Erklärung muss grundsätzlich auch nach einer Abschiebung vorgelegt werden (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010- V ZB 214/10, FG Prax 2011, 41).
  • LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist begründet die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (BGH, InfAuslR 2012, 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht