Rechtsprechung
OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18 Abs. 1; GBO § 75 WEG § 5 Abs. 4 Satz 3
Voraussetzungen der Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Kellerraum und an einer Teilfläche eines Kelleraums; Erfordernis der Zustimmung von Gläubigern und Vorkaufsberechtigten
- rechtsportal.de
GBO § 18 Abs. 1 ; GBO § 75 WEG § 5 Abs. 4 Satz 3
Voraussetzungen der Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Kellerraum und an einer Teilfläche eines Kelleraums; Erfordernis der Zustimmung von Gläubigern und Vorkaufsberechtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Sondernutzungsrecht: Zustimmung des Dritten immer erforderlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Drittberechtigte: Ihre Zustimmung zu gleichwertigen Sondernutzungsrechten ist nicht nötig! (IMR 2013, 1141)
Papierfundstellen
- NZM 2014, 479
- FGPrax 2013, 109
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71
Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß
- OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07
Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen
Auszug aus OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
Zudem fehlt die Bekanntgabe an die Beteiligten (Senat vom 27.11.2007, 34 Wx 107/07 = Rpfleger 2008, 252;… Hügel/Kramer § 75 Rn. 22). - OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger …
Auszug aus OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
So gilt die Zustimmungsfreiheit nicht für den Tausch oder die gleichzeitige Aufhebung von Sondernutzungsrechten (vgl. Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562).
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22
Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des …
(2) Daran gemessen muss der dinglich gesicherte Vorkaufsberechtigte Änderungen des Inhalts des Sondereigentums hinnehmen; seiner Zustimmung bedarf es nicht (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 16 zu § 5 Abs. 4 WEG aF; OLG München, NZM 2014, 479;… Staudinger/C. Heinze, BGB [2018], § 877 Rn. 60; Böttcher/Hintzen, ZfIR 2003, 445, 449;… anders unter Hinweis auf die Möglichkeit der Umgehung des Vorkaufsrechts NK-BGB/Heinemann, 5. Aufl., § 5 WEG Rn. 30).
Rechtsprechung
OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die dringende Aufforderung des Grundbuchamts zur Stellung eines Grundbuchberichtigungsantrags
- rechtsportal.de
FamFG § 35 Abs. 2 und 5 GBO § 71 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Grundbuchamts zur stellung eines Grundbuchberichtigungsantrags - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising - FS-11760
- OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 109
- FamRZ 2013, 1920
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.2012 - XII ZB 417/11
Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der vom Beschwerdegericht zugelassenen …
Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
Die mit einem als "Androhung" bezeichneten Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, Berichtigungsantrag zu stellen, ist nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar (Abgrenzung zu Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168, Anschluss an BGH vom 23.5.2012, XII ZB 417/11 = FGPrax 2012, 183).Derartige verfahrensgestaltende und der Endentscheidung vorausgehende Maßnahmen sind auch im Grundbuchverfahren jedenfalls dann nicht gesondert anfechtbar, wenn das maßgebliche Sonderverfahren eine Regelung über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln enthält, wie dies mit § 35 Abs. 5 FamFG für das Zwangsmittelverfahren der Fall ist (dazu BGH FGPrax 2012, 183/184; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1089;… a. A. Keidel/Zimmermann § 35 Rn. 65).
- OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Androhung von Zwangsgeld nach Gesetzesänderung
Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
Die mit einem als "Androhung" bezeichneten Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, Berichtigungsantrag zu stellen, ist nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar (Abgrenzung zu Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168, Anschluss an BGH vom 23.5.2012, XII ZB 417/11 = FGPrax 2012, 183).Anders kann es sich nur verhalten, wenn die Maßnahme unmittelbar erheblich in die Rechte eines Beteiligten eingreift (…Demharter Rn. 20;… Hügel/Kramer Rn. 90 je zu § 71; vgl. auch Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168).
- OLG Zweibrücken, 18.01.2011 - 2 WF 138/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung der Mitwirkung im …
Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
Derartige verfahrensgestaltende und der Endentscheidung vorausgehende Maßnahmen sind auch im Grundbuchverfahren jedenfalls dann nicht gesondert anfechtbar, wenn das maßgebliche Sonderverfahren eine Regelung über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln enthält, wie dies mit § 35 Abs. 5 FamFG für das Zwangsmittelverfahren der Fall ist (dazu BGH FGPrax 2012, 183/184; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1089;… a. A. Keidel/Zimmermann § 35 Rn. 65).
- OLG München, 16.01.2020 - 34 Wx 534/19
Beschwerde bei Grundbuchberichtigung - Fehlende Feststellungen über die …
Gegenstand der Entscheidungen vom 5.2.2013 (34 Wx 50/13 = FGPrax 2013, 109) und 11.3.2010 (34 Wx 23/10 = FGPrax 2010, 122) waren nicht Verfügungen nach § 82 Satz 1 GBO, sondern auf § 35 Abs. 1 bzw. 2 FamFG gestützte Vorlageanordnungen und Zwangsgeldandrohungen. - OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung des Grundbuchamts gem. § 82 S. 1 …
Insofern erscheint es auch sachlich nicht zutreffend, die Anfechtbarkeit dieser Anordnung im Berichtigungszwangsverfahren als eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit zu bezeichnen, für die im Rechtsschutz nach § 35 FamFG kein Bedürfnis mehr bestehe (so aber das OLG München mit seinem Beschluss vom 5.2.2013, FGPrax 2013, 109 ff.).Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde auch nicht im Hinblick auf den o. a. Beschluss des OLG München vom 5.2.2013 (FGPrax 2013, 109) zuzulassen, da die Beschwerdeführerin insoweit durch die Entscheidung des Senats nicht beschwert ist.
- OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 193/19
Zur Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen im Verfahren nach § 82 GBO
Das Oberlandesgericht München (Beschlüsse vom 11.03.2010, Az. 34 Wx 23/10 und vom 05.02.2013, Az. 34 Wx 50/13; jeweils zitiert nach juris, letztere auch veröffentlicht: FGPrax 2013, 109 f. mit ablehnender Anmerkung Demharter;… noch offen lassend: Beschluss vom 05.02.2010, Az. 34 Wx 128/09, zitiert nach juris, Rn. 9) vertritt hingegen jedenfalls für Maßnahmen des Grundbuchamtes, welche neben der Anordnung der Vorlage eines Erbnachweises auch die Androhung eines Zwangsgeldes enthalten, die Ansicht, es handele sich bei der Vorlageanordnung lediglich um eine verfahrensleitende, jedoch nicht verfahrensabschließende Maßnahme, welche nicht selbständig angreifbar sei.