Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.02.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4284
OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12 (https://dejure.org/2013,4284)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2013 - 34 Wx 453/12 (https://dejure.org/2013,4284)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 34 Wx 453/12 (https://dejure.org/2013,4284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1; GBO § 75 WEG § 5 Abs. 4 Satz 3
    Voraussetzungen der Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Kellerraum und an einer Teilfläche eines Kelleraums; Erfordernis der Zustimmung von Gläubigern und Vorkaufsberechtigten

  • rechtsportal.de

    GBO § 18 Abs. 1 ; GBO § 75 WEG § 5 Abs. 4 Satz 3
    Voraussetzungen der Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Kellerraum und an einer Teilfläche eines Kelleraums; Erfordernis der Zustimmung von Gläubigern und Vorkaufsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Sondernutzungsrecht: Zustimmung des Dritten immer erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drittberechtigte: Ihre Zustimmung zu gleichwertigen Sondernutzungsrechten ist nicht nötig! (IMR 2013, 1141)

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 479
  • FGPrax 2013, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
    Die dem Vorkaufsrecht beigelegte Vormerkungswirkung entsteht erst mit Ausübung (vgl. Schneider aaO.; Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. § 1098 Rn. 5; siehe dazu BGHZ 60, 275/294).
  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    Auszug aus OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
    Zudem fehlt die Bekanntgabe an die Beteiligten (Senat vom 27.11.2007, 34 Wx 107/07 = Rpfleger 2008, 252; Hügel/Kramer § 75 Rn. 22).
  • OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger

    Auszug aus OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
    So gilt die Zustimmungsfreiheit nicht für den Tausch oder die gleichzeitige Aufhebung von Sondernutzungsrechten (vgl. Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des

    (2) Daran gemessen muss der dinglich gesicherte Vorkaufsberechtigte Änderungen des Inhalts des Sondereigentums hinnehmen; seiner Zustimmung bedarf es nicht (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 16 zu § 5 Abs. 4 WEG aF; OLG München, NZM 2014, 479; Staudinger/C. Heinze, BGB [2018], § 877 Rn. 60; Böttcher/Hintzen, ZfIR 2003, 445, 449; anders unter Hinweis auf die Möglichkeit der Umgehung des Vorkaufsrechts NK-BGB/Heinemann, 5. Aufl., § 5 WEG Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4282
OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13 (https://dejure.org/2013,4282)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2013 - 34 Wx 50/13 (https://dejure.org/2013,4282)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 34 Wx 50/13 (https://dejure.org/2013,4282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die dringende Aufforderung des Grundbuchamts zur Stellung eines Grundbuchberichtigungsantrags

  • rechtsportal.de

    FamFG § 35 Abs. 2 und 5 GBO § 71 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Grundbuchamts zur stellung eines Grundbuchberichtigungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freising - FS-11760
  • OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 109
  • FamRZ 2013, 1920
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 417/11

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der vom Beschwerdegericht zugelassenen

    Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
    Die mit einem als "Androhung" bezeichneten Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, Berichtigungsantrag zu stellen, ist nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar (Abgrenzung zu Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168, Anschluss an BGH vom 23.5.2012, XII ZB 417/11 = FGPrax 2012, 183).

    Derartige verfahrensgestaltende und der Endentscheidung vorausgehende Maßnahmen sind auch im Grundbuchverfahren jedenfalls dann nicht gesondert anfechtbar, wenn das maßgebliche Sonderverfahren eine Regelung über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln enthält, wie dies mit § 35 Abs. 5 FamFG für das Zwangsmittelverfahren der Fall ist (dazu BGH FGPrax 2012, 183/184; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1089; a. A. Keidel/Zimmermann § 35 Rn. 65).

  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 128/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Androhung von Zwangsgeld nach Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
    Die mit einem als "Androhung" bezeichneten Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, Berichtigungsantrag zu stellen, ist nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar (Abgrenzung zu Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168, Anschluss an BGH vom 23.5.2012, XII ZB 417/11 = FGPrax 2012, 183).

    Anders kann es sich nur verhalten, wenn die Maßnahme unmittelbar erheblich in die Rechte eines Beteiligten eingreift (Demharter Rn. 20; Hügel/Kramer Rn. 90 je zu § 71; vgl. auch Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 128/09 = FGPrax 2010, 168).

  • OLG Zweibrücken, 18.01.2011 - 2 WF 138/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung der Mitwirkung im

    Auszug aus OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13
    Derartige verfahrensgestaltende und der Endentscheidung vorausgehende Maßnahmen sind auch im Grundbuchverfahren jedenfalls dann nicht gesondert anfechtbar, wenn das maßgebliche Sonderverfahren eine Regelung über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln enthält, wie dies mit § 35 Abs. 5 FamFG für das Zwangsmittelverfahren der Fall ist (dazu BGH FGPrax 2012, 183/184; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1089; a. A. Keidel/Zimmermann § 35 Rn. 65).
  • OLG München, 16.01.2020 - 34 Wx 534/19

    Beschwerde bei Grundbuchberichtigung - Fehlende Feststellungen über die

    Gegenstand der Entscheidungen vom 5.2.2013 (34 Wx 50/13 = FGPrax 2013, 109) und 11.3.2010 (34 Wx 23/10 = FGPrax 2010, 122) waren nicht Verfügungen nach § 82 Satz 1 GBO, sondern auf § 35 Abs. 1 bzw. 2 FamFG gestützte Vorlageanordnungen und Zwangsgeldandrohungen.
  • OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung des Grundbuchamts gem. § 82 S. 1

    Insofern erscheint es auch sachlich nicht zutreffend, die Anfechtbarkeit dieser Anordnung im Berichtigungszwangsverfahren als eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit zu bezeichnen, für die im Rechtsschutz nach § 35 FamFG kein Bedürfnis mehr bestehe (so aber das OLG München mit seinem Beschluss vom 5.2.2013, FGPrax 2013, 109 ff.).

    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde auch nicht im Hinblick auf den o. a. Beschluss des OLG München vom 5.2.2013 (FGPrax 2013, 109) zuzulassen, da die Beschwerdeführerin insoweit durch die Entscheidung des Senats nicht beschwert ist.

  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 193/19

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen im Verfahren nach § 82 GBO

    Das Oberlandesgericht München (Beschlüsse vom 11.03.2010, Az. 34 Wx 23/10 und vom 05.02.2013, Az. 34 Wx 50/13; jeweils zitiert nach juris, letztere auch veröffentlicht: FGPrax 2013, 109 f. mit ablehnender Anmerkung Demharter; noch offen lassend: Beschluss vom 05.02.2010, Az. 34 Wx 128/09, zitiert nach juris, Rn. 9) vertritt hingegen jedenfalls für Maßnahmen des Grundbuchamtes, welche neben der Anordnung der Vorlage eines Erbnachweises auch die Androhung eines Zwangsgeldes enthalten, die Ansicht, es handele sich bei der Vorlageanordnung lediglich um eine verfahrensleitende, jedoch nicht verfahrensabschließende Maßnahme, welche nicht selbständig angreifbar sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht