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   OLG Hamm, 05.11.2013 - I-15 W 17/13   

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https://dejure.org/2013,38853
OLG Hamm, 05.11.2013 - I-15 W 17/13 (https://dejure.org/2013,38853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2013 - I-15 W 17/13 (https://dejure.org/2013,38853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2013 - I-15 W 17/13 (https://dejure.org/2013,38853)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament gegenüber dem unter Betreuung stehenden Ehegatten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gemeinschaftliches Testament - Widerruf gegenüber Betreuer eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270 Abs. 1; BGB § 2271 Abs. 2
    Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügung gegenüber dem noch lebenden, unter Betreuung stehenden Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitiger Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament gegenüber dem Betreuer des Ehegatten möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament gegenüber dem Betreuer des Ehegatten möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Folgen der Wechselbezüglichkeit beim Berliner Testament

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament gegenüber dem Betreuer des Ehegatten möglich

Verfahrensgang

  • AG Olpe - 4 VI 375/12
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - I-15 W 17/13

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Die Wechselbezüglichkeit ist jeweils im Hinblick auf die einzelne letztwillige Verfügung zu prüfen, die die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben (BGH NJW-RR 1987, 1410) und ist vorrangig im Wege der individuellen Auslegung ihres gemeinschaftlichen Testaments festzustellen.

    So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).

  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Der BGH hat eine solche Möglichkeit im gedanklichen Ausgangspunkt in einem Fall bejaht, in dem der überlebende Ehegatte durch Ausschlagung des ihm in dem gemeinschaftlichen Testament Zugewendeten seine Testierfreiheit wiedererlangt (§ 2271 Abs. 2 BGB) und sodann anderweitig testiert hatte (BGH NJW 2011, 1353).
  • KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).
  • OLG Nürnberg, 06.06.2013 - 15 W 764/13

    Gemeinschaftliches Testament: Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Wäre eine Entgegennahme durch einen gesetzlichen Vertreter nicht möglich, führte dies faktisch zu einer über die Bestimmung des § 2271 Abs. 2 S. 1 BGB hinausreichenden weiteren Beschränkung der Widerrufsmöglichkeit auf die Fällen der Geschäftsunfähigkeit des anderen Teils (vgl.: Keim ZEV 2010, 358 (359); so auch: OLG Nürnberg, NJW 2013, 2909 ff.).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Dies reicht für eine Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 und 2 FamFG aus, da der Beteiligte ansonsten gezwungen wäre, ein gleichartiges Antragsverfahren zu durchlaufen, dessen negativer Ausgang bereits zu Beginn feststünde (insgesamt: Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 352, Rn. 142; vgl. auch: BGH MDR 1993, 1241).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Denn die umfassend formulierte Bestimmung der Wechselbezüglichkeit ist insoweit lediglich in der Rechtsfolge durch § 2270 Abs. 3 BGB begrenzt (vgl. hierzu auch: Palandt/ Weidlich, BGB, 72. Aufl., § 2270, Rn. 2), ohne dass hieraus geschlossen werden könnte, die Ehegatten hätten hinsichtlich der weiteren Verfügungen entgegen dem Wortlaut keine vollständige und beidseitige Wechselbezüglichkeit gewollt (vgl.: Senat FamRZ 2001, 1176 ff.).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    Wechselbezüglichkeit ist anzunehmen, wenn die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll, wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist (Senat FamRZ 2004, 662 f.).
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91

    Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13
    So wird eine Umdeutbarkeit angenommen bei Vorliegen allein eines Entwurfs eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, welches lediglich von einer Person unterschrieben ist (BayObLG FamRZ 2004, 224 ff.; BayObLG, Beschluss vom 29.10.1991, Az.: BReg 1 Z 2/91, zitiert nach juris), bei Vorliegen eines nur von einer Person unterschriebenen formwidrig geplanten gemeinschaftlichen Testamentes von nicht verheirateten Personen (BGH NJW-RR 1987, 1410 f.) und für ein nicht formwirksames gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (KG Berlin NJW 1972, 2133 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Demgegenüber betraf die Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2014, 71 ff. den von der Interessenlage her anders zu beurteilenden Fall des Widerrufs von in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2015 - 11 Wx 12/15

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments: Wirksamkeit der Zustellung an den

    Nach der in der veröffentlichten Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum ganz überwiegenden Auffassung ist ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber einem geschäfts- und testierunfähigen Ehepartner möglich (OLG Nürnberg BeckRS 2013, 10868; OLG Hamm BeckRS 2014, 00943; Zimmer ZEV 2007, 159, 160; Helms DNotZ 2003, 104, 105; Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag, 5. Auflage, § 2271, Rn. 17; BeckOK BGB/Litzenburger, § 2271, Rn. 14a; jurisPK-BGB/Reymann, 7. Auflage, § 2271, Rn. 22; vorausgesetzt in Staudinger/Kanzleiter, BGB [2014], § 2271, Rn. 14 und in MüKo BGB/Musielak, 6. Auflage, § 2271, Rn. 8 sowie Jauernig/Stürner, BGB, 15. Auflage, § 2271, Rn. 2; a. A. Klessinger in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage, § 2271, Rn. 11; mit betreuungsrechtlicher Argumentation: Damrau/Bittler ZErb 2004, 77).
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