Rechtsprechung
   KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,535
KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14 (https://dejure.org/2015,535)
KG, Entscheidung vom 06.01.2015 - 1 W 369/14 (https://dejure.org/2015,535)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 1 W 369/14 (https://dejure.org/2015,535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 WoEigG, § 7 Abs 4 S 1 WoEigG, § 8 WoEigG, § 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 16 Abs 2 GBO
    Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von Grundstückseigentum; Eintragungsfähigkeit von Sondereigentum an einer ebenerdigen, nicht abgegrenzten Terrasse

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 4 S. 1, 8; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Teilung gem. § 8 WEG; Unzulässigkeit der Grundbucheintragung von Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Teilung gem. § 8 WEG; Eintragungsfähigkeit von Sondereigentum an einer ebenerdigen Terrasse

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Bildung von Sondereigentum an ebenerdigen Terrassen möglich; §§ 3 Abs. 2, 8 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht eintragungsfähiges Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Satz 1, § 8; BGB § 1821
    Keine Eintragung von Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse mangels Abgeschlossenheit

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit von Sondereigentum an ebenerdiger nicht abgegrenzter Terrasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Teilung gem. § 8 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse ist nicht eintragungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begründung von Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse ist nicht möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begründung von Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse ist nicht möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilung nach § 8 WEG erfordert keine familiengerichtliche Genehmigung (IMR 2015, 165)

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 269
  • FGPrax 2015, 107
  • FamRZ 2015, 1410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90

    Wann darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für kraftlos erklärt werden?

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Ergibt sich aus den Eintragungsunterlagen, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung unrichtig ist, darf das Grundbuchamt nicht eintragen (BayObLGZ 1990, 168; KG, Rpfleger 1985, 107; Böttcher a.a.O.; Kral in Hügel, GBO, 2. Aufl., Wohnungseigentum Rdn. 69; Schöner/Stöber a.a.O. Rdn. 2856).
  • KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84

    Zur Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Ergibt sich aus den Eintragungsunterlagen, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung unrichtig ist, darf das Grundbuchamt nicht eintragen (BayObLGZ 1990, 168; KG, Rpfleger 1985, 107; Böttcher a.a.O.; Kral in Hügel, GBO, 2. Aufl., Wohnungseigentum Rdn. 69; Schöner/Stöber a.a.O. Rdn. 2856).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung;

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Abgeschlossenheit erfordert deshalb - abgesehen von der Ausnahme des § 3 Abs. 2 S. 2 WEG - eine bauliche Gestaltung, nach der das jederzeitige Betreten durch Dritte nicht schon mangels körperlicher Abgrenzung nicht verhindert werden kann (zur Unschädlichkeit eines durch Gebrauchsregelung eingeräumten zeitweisen Betretensrechts vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 142).
  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Eine Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es also zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226).
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Der Kreis der nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungspflichtigen Geschäfte ist grundsätzlich formal und nicht nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (BGHZ 52, 316).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 289/78

    LKW I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Eine Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es also zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226).
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Dass § 3 Abs. 2 WEG eine bloße "Soll-Vorschrift" ist, bedeutet dabei nur, dass bei einem Verstoß das eingetragene Wohnungseigentum weder nichtig noch anfechtbar ist (BGH, NJW 1990, 1111 mit Verweis auf die amtliche Begründung zu § 3 WEG, BR-Drucks. Nr. 75/1951; Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl. D Rdn. 108).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft als diejenige, der gegenüber der teilende Eigentümer durch Vereinbarungen gemäß § 5 Abs. 4 WEG gebunden sein könnte, entsteht erst mit der Eintragung des ersten Käufers (BGH, NJW 2008, 2639) bzw. gegebenenfalls als faktische oder werdende Eigentümergemeinschaft mit der Eintragung einer ersten Auflassungsvormerkung (BGHZ 177, 53; Klein in Bärmann a.a.O. § 10 Rdn. 17).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    Eine andere Beurteilung ist auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 18. Juli 2008 (NJW 2008, 2982) zu sogenannten "Luftschranken" nicht geboten.
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
    "In sich abgeschlossen" bedeutet dem Wortsinne nach "nicht ohne weiteres zugänglich" (GemSenat OGB, NJW 1992, 3290).
  • BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 15 W 398/15

    Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes

    Es erscheint vielmehr angemessen und sachgerecht, jedenfalls für solche rundherum von Gebäudeteilen eingeschlossenen und nur aus einem Wohnungs- bzw. Teileigentum zugänglichen Innenhöfe die Sondereigentumsfähigkeit trotz fehlender Überdachung in gleicher Weise zu bejahen, wie es in der überwiegenden Rechtsprechung seit längerem für Balkone (vgl. nur OLG München FGPrax 2011, 181), für Dachterrassen (LG München RPfleger 1969, 245; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178; OLG Köln Rpfleger 1976, 185; LG Schwerin ZMR 2009, 401) und in Teilen der Rechtsprechung sogar für ebenerdige Terrassen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG FGPrax 2015, 107; ablehnend aber OLG Köln RPfleger 1982, 278; LG Landau NJW-RR 2011, 1029; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 151) mittlerweile der Fall ist.
  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

    Allein die farbliche Umgrenzung nicht nur der Wohnräume, sondern auch der Terrassen in einer zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehörenden Bauzeichnung des Erdgeschosses des Gebäudes (Anl. K 1) ohne jegliche Erwähnung im Text des Teilungsvertrages macht die Terrassenflächen nicht zum Gegenstand des Sondereigentums (vgl. BeckOK WEG/Kral, 32. Edition, Stand: 01.10.2017, § 7 Rdnr. 98), was mangels Raumeigenschaft der Terrassen ohnehin gem. § 1 Abs. 5 WEG als nichtig anzusehen wäre (KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 369/14, MDR 2015, 269; Hogenschurz, jurisPR-MietR 4/2015 Anm. 5; Jennißen/Grziwotz, WEG, 5. Auflage, § 5 Rdnr. 83; Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 1 Rdnr. 20), aber die Auslegung hätte eröffnen können, dass dem Kläger an den Terrassenflächen stattdessen ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (vgl. zur Umdeutung der nichtigen Zuweisung zum Sondereigentum in die Einräumung eines Sondernutzungsrechts OLG Hamm, Beschluss vom 13.08.1996 - 15 W 115/06, ZMR 1997, 193).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 20 W 114/20

    Terrasse als Sondereigentum

    Allerdings wird auch argumentiert, dass eine Terrasse (nur) deshalb nicht sondereigentumsfähig sei, weil ihr eine körperliche Begrenzung (KG FGPrax 2015, 107, 108) oder Höhenabgrenzung (OLG Köln MDR 1982, 757) fehle, sie nicht "seitlich verschlossen" (LG Landau NJW-RR 2011, 1029) sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht