Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14   

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https://dejure.org/2015,10157
BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14 (https://dejure.org/2015,10157)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - V ZB 197/14 (https://dejure.org/2015,10157)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - V ZB 197/14 (https://dejure.org/2015,10157)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 AufenthG, § 456a StPO
    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

  • IWW

    § 72 Abs. 4 AufenthG, § 456a StPO, § 451 StPO, § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichterforderlichkeit eines staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4, StPO § 456a
    Abschiebungshaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Strafverfahren, Verurteilung

  • rewis.io

    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4; StPO § 456a
    Nichterforderlichkeit eines staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 920
  • FGPrax 2015, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14
    Dies soll gewährleisten, dass Strafverfahren abgeschlossen werden können, bei denen das öffentliche Strafverfolgungsinteresse das Interesse an der sofortigen Ab- oder Zurückschiebung überwiegt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011- V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 22).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14
    Ungeachtet dessen kann Abschiebungshaft parallel zu der Strafhaft angeordnet werden, wenn deren formelle und materielle Voraussetzungen vorliegen (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14 Rn. 7 f., juris, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ).
  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Wortlaut des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zu eng ist und es des Einvernehmens in gleicher Weise bedarf, wenn der Ausländer zurückgeschoben (vgl. § 57 AufenthG) werden soll (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches

    Nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfahrens bedarf es für die Abschiebung nicht mehr des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft und deshalb auch keiner Ausführungen hierzu in dem Haftantrag (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 4 f.).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Erst Recht wird nicht ersichtlich, woraus sich die Entbehrlichkeit dabei jeweils ergeben soll, namentlich ob es sich nach Ansicht der Behörde um Delikte handelt, bei denen es des Einvernehmens nach § 72 Abs. 4 Satz 3 und 4 AufenthG nicht bedarf oder ob die jeweiligen Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sind und das Einvernehmen deswegen entbehrlich ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 5).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 31/20

    Staatsanwaltschaftliches Einvernehmen für die Abschiebung eines Betroffenen im

    § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG will sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaft Strafverfahren abschließen kann, bei denen das öffentliche Strafverfolgungsinteresse das Interesse an der sofortigen Abschiebung überwiegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 22, und vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 5).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 145/16

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung

    Dieses Verfahren ist nämlich vor Erlass der Haftanordnung durch rechtskräftigen Strafbefehl vom 29. Oktober 2015 abgeschlossen worden; nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens bedarf es des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht mehr (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181).
  • LG Köln, 23.06.2016 - 39 T 125/16
    Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft soll gewährleisten, dass Strafverfahren abgeschlossen werden können, bei denen das öffentliche Strafverfolgungsinteresse das Interesse an der sofortigen Ab- oder Zurückschiebung überwiegt (BGH wistra 2015, 324, zitiert nach: juris).
  • LG Landshut, 05.03.2020 - 64 T 2844/19

    Abschiebungshäftling, Abschiebungshaft, Abschiebung nach Afghanistan,

    Auf den Beschluss des BGH vom 12.03.2015, Az: V ZB 197/14 wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10262
BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 FamFG, Art 103 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 MRK
    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht vollständiger Übersetzung des Haftantrags

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 EMRK, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unvollständige Übersetzung des Haftantrags gegenüber einem Ausländer vor dessen Anhörung durch den Haftrichter; Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, GG Art. 103 Abs. 1, EMRK Art. 5 Abs. 2
    Abschiebungshaft,Sicherungshaft, Rechtswidrigkeit, Haftgründe, Haftbeschwerde, Verteidigung, Verfahrensfehler, Aushändigung, Übersetzung, Anhörung, Haftantrag, rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht vollständiger Übersetzung des Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417; GG Art. 103 Abs. 1
    Unvollständige Übersetzung des Haftantrags gegenüber einem Ausländer vor dessen Anhörung durch den Haftrichter; Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1080
  • FGPrax 2015, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).

    Für die unterbliebene Aushändigung des Haftantrags hat der Senat entschieden, dass ein solcher Verfahrensfehler nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung (bzw. nach einer Erledigung der Hauptsache zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit) führt, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, Rn. 9 ff., aaO).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 17).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kommt eine auf der Grundlage eines nicht vollständig übersetzten Haftantrags erfolgte Anhörung eines Betroffenen aber nicht einer Nichtanhörung gleich, die als Verletzung einer grundlegenden Verfahrensgarantie zu qualifizieren ist und einer gleichwohl angeordneten Haft ohne weiteres den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt (vgl. BVerfG, InfAuslR 1996, 198, 201).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat aber nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2013, C - 383/13 - PPU, BayVBl 2014, 140 ff.).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Die Grundlagen der Anhörung sind im Zusammenhang mit einem Haftantrag nicht schon betroffen, wenn dem Betroffenen eine Kopie des Haftantrags oder von dessen Übersetzung nicht ausgehändigt wird, sondern erst, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt, oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

    Mit Beschluss vom 12. März 2015 (V ZB 187/14), zugestellt am 29. April 2015, wies der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde zurück.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 37/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an richterlichen Vermerk gem. § 28 Abs. 4 FamFG

    Unterbleibt die Übergabe des Haftantrags oder seine vollständige Übersetzung, verletzt dies den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 4 f.).
  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 16/18

    Heilung der Mängel des Haftantrags durch hinreichende Ausführungen der Behörde zu

    Dass ihm die übrigen den Haftantrag ergänzenden Stellungnahmen nur in ihren wesentlichen Grundzügen übersetzt worden sind, hätte nur dann eine Aufhebung der Haftanordnung bzw. nach der Erledigung der Hauptsache die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit zur Folge, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 9; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 94/14

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft bei einem ausreiseunwilligen

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).
  • LG Traunstein, 29.01.2016 - 4 T 45/16

    Unbegründete Beschwerde eines syrischen Staatsangehörigen gegen Haftanordnung zur

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Dortmund, 15.01.2018 - 9 T 370/17
    Das rechtliche Gehör wird nach der Rechtsprechung des BGH gewahrt, wenn dem Betroffenen zu Beginn der Anhörung der vollständige Haftantrag übersetzt und damit der gesamte Antragsinhalt bekannt gegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2012, V ZB 284/11, juris Rn. 9; Beschluss vom 12.03.2015, V ZB 187/14, juris Rn. 4).
  • LG Traunstein, 22.01.2016 - 4 T 4349/15

    Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 22.01.2016 - 4 T 4350/15

    Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 03.02.2016 - 4 T 4442/15

    Rechtmäßige Zurückschiebehaft nach unerlaubter Einreise

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 11.11.2015 - 4 T 3843/15

    Voraussetzung einer Zurückschiebung - Dublin-III-Verordnung

  • LG Bochum, 30.01.2018 - 7 T 48/18

    Begründung des Haftantrages der Abschiebehaft zur Sicherung der Abschiebung

  • AG Frankfurt/Main, 03.11.2021 - 934 XIV 2203/21
  • LG Wuppertal, 19.04.2016 - 9 T 43/16

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Fluchtgefahr, Heilung, Entziehung,

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