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   BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15   

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https://dejure.org/2015,28430
BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15 (https://dejure.org/2015,28430)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - XII ZB 225/15 (https://dejure.org/2015,28430)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - XII ZB 225/15 (https://dejure.org/2015,28430)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 26 FamFG
    Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle der Bestellung eines Betreuers

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen der Möglichkeit einer Bevollmächtigung der Erforderlichkeit der Betreuung; Beauftragung einer Person des Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheiten durch den Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle der Bestellung eines Betreuers

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle Einrichtung einer Betreuung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; FamFG § 26
    Entgegenstehen der Möglichkeit einer Bevollmächtigung der Erforderlichkeit der Betreuung; Beauftragung einer Person des Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheiten durch den Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht erforderliche Betreuung - und die Vollmacht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine bevollmächtigte Person - Erforderlichkeit der Betreuung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit einer Bevollmächtigung kann der Erforderlichkeit der Betreuung entgegenstehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit einer Bevollmächtigung kann der Erforderlichkeit der Betreuung entgegenstehen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist Betreuung bei Möglichkeit einer Bevollmächtigung nicht erforderlich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erforderlichkeit einer Betreuung bei Fehlen einer zur Übernahme der mit einer Bevollmächtigung anfallenden Aufgaben bereiterklärten Vertrauensperson - Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 6
  • MDR 2015, 1240
  • FGPrax 2015, 269
  • FamRZ 2015, 2049
  • Rpfleger 2016, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2013 - XII ZB 481/12

    Entbehrlichkeit einer Betreuerbestellung

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15
    Daher erübrigt sich eine Betreuungsanordnung jedenfalls dann, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheiten zu beauftragen und ein besonderes Bedürfnis für die mit der Betreuung verbundene gerichtliche Kontrolle nicht ersichtlich ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12 - FamRZ 2014, 294 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Die Möglichkeit einer Bevollmächtigung steht der Erforderlichkeit der Betreuung daher nur entgegen, wenn es tatsächlich mindestens eine Person gibt, welcher der Betroffene das für eine Vollmachterteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. September 2015, XII ZB 225/15, FamRZ 2015, 2049).

    Vielmehr muss es auch tatsächlich mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachterteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 225/15 - FamRZ 2015, 2049 Rn. 13).

  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    Ob ggf. die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung vorliegen (§ 1896 BGB) und ob eine betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB) in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 225/15, FGPrax 2015, 269 f.), ist bislang nicht festgestellt worden.
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