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   OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17, 2 Wx 26/17, I-2 Wx 21/17, I-2 Wx 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14819
OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17, 2 Wx 26/17, I-2 Wx 21/17, I-2 Wx 26/17 (https://dejure.org/2017,14819)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.2017 - 2 Wx 21/17, 2 Wx 26/17, I-2 Wx 21/17, I-2 Wx 26/17 (https://dejure.org/2017,14819)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 2 Wx 21/17, 2 Wx 26/17, I-2 Wx 21/17, I-2 Wx 26/17 (https://dejure.org/2017,14819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Anordnung des Grundbuchamts zur Stellung eines Berichtigungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1; GBO § 82 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung des Grundbuchamts gem. § 82 S. 1 GBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 759
  • FGPrax 2017, 61
  • Rpfleger 2017, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 05.02.2013 - 34 Wx 50/13

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen als "Androhung"

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17
    Insofern erscheint es auch sachlich nicht zutreffend, die Anfechtbarkeit dieser Anordnung im Berichtigungszwangsverfahren als eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit zu bezeichnen, für die im Rechtsschutz nach § 35 FamFG kein Bedürfnis mehr bestehe (so aber das OLG München mit seinem Beschluss vom 5.2.2013, FGPrax 2013, 109 ff.).

    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde auch nicht im Hinblick auf den o. a. Beschluss des OLG München vom 5.2.2013 (FGPrax 2013, 109) zuzulassen, da die Beschwerdeführerin insoweit durch die Entscheidung des Senats nicht beschwert ist.

  • OLG München, 12.02.2013 - 34 Wx 54/13

    Grundbuchverfahren: Wirkungen einer die Eigentumsumschreibung verbietenden

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17
    Hiergegen spricht, dass das Rechtsmittel nach § 35 Abs. 5 FamFG nur die Festsetzung des Zwangsgeldes zum Gegenstand hat, nicht aber die Verpflichtung, den Berichtigungsantrag zu stellen (vgl. hierzu Demharter, FGPrax 2013, 110).
  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 15 W 207/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung zur Beibringung eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2017 - 2 Wx 21/17
    Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbuchamtes handelt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2015, 201 ff.; FGPrax 2011, 322 ff.; allgemein Demharter, GBO, 30. Auflage, § 71 Rn.11).
  • OLG München, 16.01.2020 - 34 Wx 534/19

    Beschwerde bei Grundbuchberichtigung - Fehlende Feststellungen über die

    Zu diesen zählen auch Verfügungen nach § 82 Satz 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2017, 61; OLG Hamm FGPrax 2011, 322; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 82 Rn. 21; Demharter GBO 31. Aufl. § 83 Rn. 23; ders. FGPrax 2013, 110; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 82 Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 Wx 245/18

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durch das Grundbuchamt zur

    Zwar hat ist nach heute überwiegender Auffassung (bereits) die Anordnung des Grundbuchamtes nach § 82 Satz 1 GBO mit der Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO angreifbar und hat jene Anordnung deshalb in Form eines förmlichen Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erfolgen (vgl. OLG Köln MDR 2017, 759 f m.w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2017 - 3 Wx 185/17

    Unzulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines

    Schließlich scheint der Standpunkt vertreten zu werden, dass, falls im vorgenannten Sinne verfahren werde, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bezüglich des Verpflichtungsausspruchs mit einem Rechtsmittel gegen den späteren Festsetzungsbeschluss nicht mehr die auferlegte Verpflichtung also solche angegriffen werden könne, sondern nur noch Fehler bei der Zwangsgeldfestsetzung selbst geltend gemacht werden könnten (zu allem Vorstehenden: Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016, § 82 Rdnr. 21 und 23; Bauer/v.Oefele-Budde, GBO, 3. Aufl. 2013, § 82 Rdnr. 18 und 21 f; BeckOK GBO - Holzer, Stand: 01.05.2017, § 82 Rdnr. 29 und 34; Meikel-W.Schneider, GBO, 11. Aufl. 2015, § 82 Rdnr. 41 und 54; OLG Hamm FGPrax 2011, 322 ff; OLG München FGPrax 2013, 109 f m. Anm. Demharter; OLG Köln FGPrax 2017, 61 f).
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