Weitere Entscheidung unten: KG, 17.08.2018

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17   

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https://dejure.org/2018,31363
BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17 (https://dejure.org/2018,31363)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - V ZB 231/17 (https://dejure.org/2018,31363)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - V ZB 231/17 (https://dejure.org/2018,31363)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, § ... 26 FamFG, § 72 Abs. 4 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 3 bis 5 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 154f StPO, § 172 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 72 Abs. 4 Sätze 4 und 5 AufenthG, § 95 AufenthG, § 9 FreizügigG/EU

  • Wolters Kluwer

    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei einem nach § 154f StPO eingestellten Verfahren; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft auch bei vorläufig eingestelltem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 154f; AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1 und S. 3-5
    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei einem nach § 154f StPO eingestellten Verfahren; Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17
    Fehlt das Einvernehmen, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4 mwN).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann dadurch erfolgen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. Senat Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9).

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17
    Ob es sich tatsächlich so verhielt, hätten der Haftrichter und das Beschwerdegericht anhand der über den Betroffenen geführten Ausländerakte prüfen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 15).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17
    Dabei ist zu beachten, dass eine "begleitende" Straftat im Sinne von § 72 Abs. 4 Sätze 4 und 5 AufenthG nur vorliegt, wenn zwischen der Straftat mit geringem Unrechtsgehalt und einer Straftat nach § 95 AufenthG oder § 9 FreizügigG/EU ein inhaltlicher Zusammenhang besteht (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 24.01.2019 - V ZB 72/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Fehlt das Einvernehmen, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, FGPrax 2018, 285 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 4).

    - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 5).

    Auch ein nach dieser Vorschrift eingestelltes Verfahren ist von dem Zustimmungserfordernis nach § 72 Abs. 4 AufenthG erfasst (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 5).

    Dabei ist zu beachten, dass eine "begleitende" Straftat im Sinne von § 72 Abs. 4 Sätze 4 und 5 AufenthG nur vorliegt, wenn zwischen der Straftat mit geringem Unrechtsgehalt und einer Straftat nach § 95 AufenthG oder § 9 FreizügigG/EU ein inhaltlicher Zusammenhang besteht (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, FGPrax 2018, 285 [Ls. 1]; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 6).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann gegebenenfalls dadurch erfolgen, dass der Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. Senat Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 6).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 145/16

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung

    Insoweit ist dem Betroffenen über seinen Verfahrensbevollmächtigten rechtliches Gehör gewährt worden; einer persönlichen Anhörung bedurfte es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 6 mwN).

    Für die Zeit ab dem 31. März 2016 kann die angefochtene Entscheidung deshalb keinen Bestand haben, weil der Haftrichter und das Beschwerdegericht in der Sache nicht - wie nach § 26 FamFG geboten - anhand der Ausländerakte geprüft haben, ob § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG einer Abschiebung des Betroffenen deshalb entgegenstand, weil noch weitere Ermittlungsverfahren anhängig waren (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 5 mwN).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann dadurch erfolgen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 27/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verhaftung zum Zwecke der Sicherung der

    Ob weitere Ermittlungsverfahren geführt wurden, hätte jedoch anhand der über den Betroffenen geführten Ausländerakte geprüft werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 5 mwN).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann dadurch erfolgen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 31/20

    Staatsanwaltschaftliches Einvernehmen für die Abschiebung eines Betroffenen im

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf ein gemäß § 154f StPO vorläufig eingestelltes Ermittlungsverfahren vor einer Abschiebung das Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft einzuholen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 43 Rn. 5), steht dieser Einschätzung nicht entgegen.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

    Fehlt es, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 7; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27961
KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18 (https://dejure.org/2018,27961)
KG, Entscheidung vom 17.08.2018 - 9 W 63/18 (https://dejure.org/2018,27961)
KG, Entscheidung vom 17. August 2018 - 9 W 63/18 (https://dejure.org/2018,27961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der durch den nicht beurkundenden Notar entworfenen Verwalterzustimmung

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 30 Abs. 3
    Kosten der durch den nicht beurkundenden Notar entworfenen Verwalterzustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 27.01.2015 - 2 W 20/15

    Notargebühren bei Veräußerung eines Erbbaurechts; Geschäftswert der Beurkundung

    Auszug aus KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18
    Die Entscheidung des OLG Celle vom 27. Januar 2015 ( 2 W 20/15, Rn. 24, juris) steht dem nicht entgegen.

    Im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 W 20/15 -, Rn. 24, juris) erfordert aus den oben erörterten Gründen auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts.

  • LG Düsseldorf, 08.01.2014 - 25 T 623/13

    Zur Kostenschuldnerschaft hinsichtlich des Entwurfs einer Verwalterzustimmung bei

    Auszug aus KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18
    Die Vorschrift des § 30 Absatz 3 GNotKG entfaltet jedoch nach überwiegender Auffassung allein gegenüber dem hiesigen Notar Wirkung, der die notarielle Urkunde, in der die Kostenübernahme erklärt worden ist, beurkundet hat (LG Berlin, Beschluss vom 23. November 2016 - 80 OH 62/16 -, Rn. 15, juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 05. Oktober 2015 - 4 OH 25/14 -, Rn. 15 ff., juris; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 25 T 623/13 -, Rn. 24, juris); Gläser in: Korintenberg, GNotKG , 20. Auflage 2017, § 30 Rn. 16; Leiß in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 30 GNotKG Rn. 12 und 26; Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 2. Auflage 2016, GNotKG § 30 Rn. 15; Wudy in: Rohs/Wedewer, GNotKG , 115. Aktualisierung Dez. 2016, § 103 GNotKG Rn. 103; a.A. - allerdings ohne Begründung: Strauß MittBayNot 2015, 518, 519; Tiedtke ZNotP 2015, 120 ).
  • LG Arnsberg, 05.10.2015 - 4 OH 25/14

    Kostenschuldner einer Entwurfsgebühr i.R.d. Erwerbs eines Erbbaurechts mit

    Auszug aus KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18
    Die Vorschrift des § 30 Absatz 3 GNotKG entfaltet jedoch nach überwiegender Auffassung allein gegenüber dem hiesigen Notar Wirkung, der die notarielle Urkunde, in der die Kostenübernahme erklärt worden ist, beurkundet hat (LG Berlin, Beschluss vom 23. November 2016 - 80 OH 62/16 -, Rn. 15, juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 05. Oktober 2015 - 4 OH 25/14 -, Rn. 15 ff., juris; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 25 T 623/13 -, Rn. 24, juris); Gläser in: Korintenberg, GNotKG , 20. Auflage 2017, § 30 Rn. 16; Leiß in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 30 GNotKG Rn. 12 und 26; Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 2. Auflage 2016, GNotKG § 30 Rn. 15; Wudy in: Rohs/Wedewer, GNotKG , 115. Aktualisierung Dez. 2016, § 103 GNotKG Rn. 103; a.A. - allerdings ohne Begründung: Strauß MittBayNot 2015, 518, 519; Tiedtke ZNotP 2015, 120 ).
  • LG Berlin, 23.11.2016 - 80 OH 62/16

    Notarkosten: Kostenschuld bei notariell beurkundeter Kostenübernahmeerklärung

    Auszug aus KG, 17.08.2018 - 9 W 63/18
    Die Vorschrift des § 30 Absatz 3 GNotKG entfaltet jedoch nach überwiegender Auffassung allein gegenüber dem hiesigen Notar Wirkung, der die notarielle Urkunde, in der die Kostenübernahme erklärt worden ist, beurkundet hat (LG Berlin, Beschluss vom 23. November 2016 - 80 OH 62/16 -, Rn. 15, juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 05. Oktober 2015 - 4 OH 25/14 -, Rn. 15 ff., juris; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 25 T 623/13 -, Rn. 24, juris); Gläser in: Korintenberg, GNotKG , 20. Auflage 2017, § 30 Rn. 16; Leiß in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 30 GNotKG Rn. 12 und 26; Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 2. Auflage 2016, GNotKG § 30 Rn. 15; Wudy in: Rohs/Wedewer, GNotKG , 115. Aktualisierung Dez. 2016, § 103 GNotKG Rn. 103; a.A. - allerdings ohne Begründung: Strauß MittBayNot 2015, 518, 519; Tiedtke ZNotP 2015, 120 ).
  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Daher kann die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei Vorliegen einer weitreichenden Kostenübernahmeerklärung (hier durch den Verkäufer) gegenüber dem Vertragspartner die Haftung gegenüber dem Notar auf die Kosten derjenigen Urkunde begrenzt sind, die die Übernahmeerklärung im Sinne des § 30 Abs. 3 enthält, hier offenbleiben (überzeugend für eine solche Begrenzung unter Hinweis auf den klaren Wortlaut: OLG Hamm Beschluss vom 25.07.2018, Az. 15 W 427/17 m. W. N. = BeckRS 2018, 17903, KG FGPrax 2019, 43; Weingärtner, DNotO, 13. Aufl., Teil 3, Rn. 93, ausdrücklich für den Fall der Löschungsbewilligung; Korintenberg, a.a.O., § 30, Rn. 16; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2015, Az. 2 W 20/15, vgl. auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2018, Az. 19 OH 7/17 = BeckRS 2018, 14826 Rn. 11).
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