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   BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01   

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https://dejure.org/2002,5352
BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01 (https://dejure.org/2002,5352)
BayObLG, Entscheidung vom 07.01.2002 - 1Z BR 36/01 (https://dejure.org/2002,5352)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 1Z BR 36/01 (https://dejure.org/2002,5352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Ehrenamtlicher Vormund; Aufwandsentschädigung; Pflegegeld; Mündel

  • Judicialis

    BGB § 1835a; ; SGB VIII § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a; SGB VIII § 39
    Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Vormunds bei Bezug von Pflegegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1222
  • BayObLGZ 2002, 1
  • FPR 2003, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die Leistungen nach 39 SGB VIII mit dem in ihnen enthaltenen Erziehungsanteil eine Vergütungskomponente haben, mit der die Bemühungen der Pflegeperson anerkannt werden sollen (vgl. - zum früheren JWG - BGH FamRZ 1984, 769/771).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    Auszug aus BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst Eltern, die zum Betreuer ihrer volljährigen Kinder bestellt sind, eine Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. (jetzt § 1835a BGB n. F.) zusteht (BGH FamRZ 1996, 1545; BayObLG FamRZ 1996, 247; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn..10).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
    Dem gemäß ist anerkannt, dass auch ein Vormund Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege hat (BVerwG NJW 1996, 2385/2386).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst Eltern, die zum Betreuer ihrer volljährigen Kinder bestellt sind, eine Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. (jetzt § 1835a BGB n. F.) zusteht (BGH FamRZ 1996, 1545; BayObLG FamRZ 1996, 247; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn..10).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
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