Rechtsprechung
BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 |
Lebenspartnerschaftsgesetz
§§ 1 ff LPartG, die Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, Ausschluß heterosexueller Lebensgemeinschaften von der Lebenspartnerschaft verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG;
Art. 77 IIa GG, zur Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG, Zulässigkeit der Aufteilung eines einheitlichen Gesetzesvorhabens in ein zustimmungsbedürftiges und ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz;
Art. 76 ff GG, zur Zulässigkeit von Berichtigungen im Gesetzestext nach Beschlußfassung durch die gesetzgebenden Körperschaften (in engen Grenzen);
§§ 15 LPartG, zur Frage, welches rechtliche Schicksal die Lebenspartnerschaft hat, wenn ein Lebenspartner eine Ehe eingeht (vgl. § 1306 BGB);
§ 10 Abs. 6 LPartG, Pflichtteilsrecht des Lebenspartners widerspricht nicht der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG)
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Lebenspartnerschaftsgesetz
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes: keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates - keine Beschädigung oder Beeinträchtigung der Ehe, Fördergebot der Ehe gebietet nicht Benachteiligung anderer Lebensformen
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berichtigung eines Gesetzesbeschlusses - Ziel, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben - Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidende ...
- Judicialis
LPartDisBG Art. 1 § 5; ; GG Art. 6 Abs. 1
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 mit dem Grundgesetz .
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3, 6, 14, 50, 74, 84 GG
Grundrechte; Verfassungsrecht, Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes - nomos.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften als "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit der Ehe verfassungsgemäß? (Stephan Stüber; KritJustiz 2000, 594-600)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Einkommensbesteuerung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Papierfundstellen
- BVerfGE 105, 313
- NJW 2002, 2543
- NJW 2002, 2551
- MDR 2002, 1193
- NVwZ 2002, 1102 (Ls.)
- DNotZ 2002, 785
- NJ 2002, 473
- FamRZ 2002, 1169
- FamRZ 2002, 1175
- FamRZ 2002, 1176
- DVBl 2002, 1269
- JR 2003, 144
- JR 2003, 150
- FPR 2005, 309
Wird zitiert von ... (310) Neu Zitiert selbst (49)
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
a) Als Grundrecht schützt Art. 6 Abs. 1 GG die Freiheit, eine Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 76, 1 ).b) Dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG, die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen (Institutsgarantie, vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 80, 81 ), hat der Gesetzgeber mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG nicht zuwider gehandelt.
Der Gesetzgeber hat dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, Form und Inhalt der Ehe zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 36, 146 ; 81, 1 ).
Das Grundgesetz gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht (vgl. BVerfGE 31, 58 ).
Allerdings muss der Gesetzgeber bei der Ausformung der Ehe die wesentlichen Strukturprinzipien beachten, die sich aus der Anknüpfung des Art. 6 Abs. 1 GG an die vorgefundene Lebensform in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des verbürgten Grundrechts und anderen Verfassungsnormen ergeben (vgl. BVerfGE 31, 58 ).
(2) Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Ehe, wie sie vom Gesetzgeber unter Wahrung ihrer wesentlichen Grundprinzipien jeweils Gestalt erhalten hat (vgl. BVerfGE 31, 58 ).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält diese Verfassungsbestimmung - wie auch die Senatsmehrheit annimmt - eine Institutsgarantie, eine wertentscheidende Grundsatznorm sowie ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 62, 323 ).
Der Gesetzgeber ist gehalten, die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Strukturprinzipien zu beachten (vgl. BVerfGE 31, 58 ).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält diese Verfassungsbestimmung - wie auch die Senatsmehrheit annimmt - sowohl ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates als auch eine Institutsgarantie und eine wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 62, 323 ).
Vielmehr sind die einfachgesetzlichen Regelungen - ungeachtet eines anzuerkennenden Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers - an Art. 6 Abs. 1 GG als vorrangiger, selbst die Grundprinzipien enthaltender Leitnorm zu messen (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 24, 104 ; 31, 58 ).
Danach muss jede einfachgesetzliche Regelung die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Prinzipien beachten (vgl. BVerfGE 31, 58 ).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
c) Art. 6 Abs. 1 GG erschöpft sich jedoch nicht darin, die Ehe in ihrer wesentlichen Struktur zu gewährleisten, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ).Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).
Der besondere Schutz, der der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zukommt, verbietet es, sie insgesamt gegenüber anderen Lebensformen schlechter zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 13, 290 ; 28, 324 ; 67, 186 ; 87, 234 ; 99, 216 ).
cc) Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ).
6 Abs. 1 GG gewährleistet als Institutsgarantie den Bestand der privatrechtlichen Einrichtung der Ehe und Familie; sie hält den rechtlichen Rahmen einer Lebensordnung (BVerfGE 6, 55 ) bereit, in der Mann und Frau sich in der Lebensgemeinschaft der Ehe finden und die sie zur Familiengemeinschaft weiterentwickeln können.
Um der Bedeutung der Ehe für Familie und Gesellschaft willen enthält Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als wertentscheidende Grundsatznorm überdies auch noch ein an den Staat gerichtetes Fördergebot (BVerfGE 6, 55 ; stRspr), welches die Ausgestaltung und Fortentwicklung der Ehe durch den Gesetzgeber geprägt hat.
Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 9, 237 ; 15, 328 ).
- BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Bundesrat
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
a) Das Zustimmungserfordernis des Art. 84 Abs. 1 GG soll die Grundentscheidung der Verfassung über die Verwaltungszuständigkeit der Länder zugunsten des föderativen Staatsaufbaues absichern und verhindern, dass Verschiebungen im bundesstaatlichen Gefüge im Wege der einfachen Gesetzgebung über Bedenken des Bundesrates hinweg herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).Dabei kann er, wie hier geschehen, auch noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren die von ihm angestrebten materiell-rechtlichen Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen, gegen das dem Bundesrat nur ein Einspruchsrecht zusteht, und für die Vorschriften, die das Verwaltungsverfahren der Länder regeln sollen, ein anderes, und zwar ein zustimmungsbedürftiges Gesetz vorsehen, wie das in der Praxis nicht selten geschieht (vgl. BVerfGE 34, 9 ; 37, 363 ).
Mit einer solchen Aufteilung wird weder das Recht der Länder, an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken, in unzulässiger Weise eingeschränkt noch kommt es zu einer Verschiebung der verfassungsrechtlich zugewiesenen Gewichte von Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).
Dabei ist das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz nach dem Grundgesetz die Ausnahme (vgl. BVerfGE 37, 363 ).
Denn das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das ganze Gesetz als gesetzgebungstechnische Einheit, also auch auf an sich nicht zustimmungsbedürftige Normen (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 37, 363 ; 55, 274 ).
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
a) Das Zustimmungserfordernis des Art. 84 Abs. 1 GG soll die Grundentscheidung der Verfassung über die Verwaltungszuständigkeit der Länder zugunsten des föderativen Staatsaufbaues absichern und verhindern, dass Verschiebungen im bundesstaatlichen Gefüge im Wege der einfachen Gesetzgebung über Bedenken des Bundesrates hinweg herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).Das ist auch dann der Fall, wenn materiell-rechtliche Regelungen des Gesetzes nicht lediglich die Verwaltungsbehörden zum Handeln auffordern, sondern zugleich ein bestimmtes verfahrensmäßiges Verwaltungshandeln festlegen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ).
Mit einer solchen Aufteilung wird weder das Recht der Länder, an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken, in unzulässiger Weise eingeschränkt noch kommt es zu einer Verschiebung der verfassungsrechtlich zugewiesenen Gewichte von Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).
Denn das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das ganze Gesetz als gesetzgebungstechnische Einheit, also auch auf an sich nicht zustimmungsbedürftige Normen (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 37, 363 ; 55, 274 ).
Unter der bisher angenommenen Voraussetzung, dass ein Gesetz schon dann insgesamt zustimmungsbedürftig wird, wenn es nur eine einzige zustimmungsbedürftige Vorschrift enthält (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 55, 274 ), ist eine solche Aufteilung ein legitimer Weg, einer ausgreifenden Erstreckung der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen zu begegnen und dem Parlament die Realisierung seines Gesetzesvorhabens zu ermöglichen.
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
a) Das Zustimmungserfordernis des Art. 84 Abs. 1 GG soll die Grundentscheidung der Verfassung über die Verwaltungszuständigkeit der Länder zugunsten des föderativen Staatsaufbaues absichern und verhindern, dass Verschiebungen im bundesstaatlichen Gefüge im Wege der einfachen Gesetzgebung über Bedenken des Bundesrates hinweg herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).Vielmehr setzt das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates eine bundesgesetzliche Regelung über die Einrichtung und das Verfahren von Landesbehörden voraus (vgl. BVerfGE 75, 108 ).
Das ist auch dann der Fall, wenn materiell-rechtliche Regelungen des Gesetzes nicht lediglich die Verwaltungsbehörden zum Handeln auffordern, sondern zugleich ein bestimmtes verfahrensmäßiges Verwaltungshandeln festlegen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ).
Eine Änderung der inhaltlichen Aufgabe des Standesbeamten ist damit nicht verbunden (vgl. BVerfGE 75, 108 ).
Mit einer solchen Aufteilung wird weder das Recht der Länder, an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken, in unzulässiger Weise eingeschränkt noch kommt es zu einer Verschiebung der verfassungsrechtlich zugewiesenen Gewichte von Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 29, 166 ; 62, 323 ), in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 103, 89 ) und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 66, 84 ).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält diese Verfassungsbestimmung - wie auch die Senatsmehrheit annimmt - eine Institutsgarantie, eine wertentscheidende Grundsatznorm sowie ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 62, 323 ).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält diese Verfassungsbestimmung - wie auch die Senatsmehrheit annimmt - sowohl ein Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates als auch eine Institutsgarantie und eine wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 62, 323 ).
Zu diesen durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien, die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind, zählt, dass die Ehe die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 62, 323 ).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt (vgl. BVerfGE 10, 59 ) und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit bezieht.b) Dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG, die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen (Institutsgarantie, vgl. BVerfGE 10, 59 ; 31, 58 ; 80, 81 ), hat der Gesetzgeber mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG nicht zuwider gehandelt.
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 29, 166 ; 62, 323 ), in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 103, 89 ) und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 66, 84 ).
Vielmehr sind die einfachgesetzlichen Regelungen - ungeachtet eines anzuerkennenden Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers - an Art. 6 Abs. 1 GG als vorrangiger, selbst die Grundprinzipien enthaltender Leitnorm zu messen (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 24, 104 ; 31, 58 ).
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Selbst wenn Art. 6 Abs. 1 GG das verfassungsrechtliche Gebot enthielte, den nächsten Familienangehörigen eine angemessene wirtschaftliche Mindestbeteiligung am Nachlass einzuräumen, und insoweit der dadurch begünstigte Familienangehörige als Erbe grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG genießen würde, was auch hier offen bleiben kann (vgl. BVerfGE 91, 346 ), ist damit noch nichts über die Höhe oder den Anteil gesagt, der dem Erben aus der Erbmasse zusteht.Dies bestimmt allein die gesetzliche Zuweisungsregelung, die, um mit der Erbrechtsgarantie in Einklang zu stehen, sachgerecht ausgestaltet sein muss (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74
Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
a) Auch wenn das Grundgesetz keine Vorschriften über die Berichtigung von Gesetzesbeschlüssen enthält, rechtfertigen es die Erfordernisse einer funktionsfähigen Gesetzgebung, in Anknüpfung an die überkommene Staatspraxis im Gesetzesbeschluss enthaltene Druckfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten ohne nochmalige Einschaltung der gesetzgebenden Körperschaften berichtigen zu können, wie dies in § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sowie in § 122 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages im Einzelnen geregelt ist (vgl. BVerfGE 48, 1 ).Maßgebend ist, dass mit der Berichtigung nicht der rechtlich erhebliche materielle Gehalt der Norm und mit ihm seine Identität angetastet wird (vgl. BVerfGE 48, 1 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).Der besondere Schutz, der der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zukommt, verbietet es, sie insgesamt gegenüber anderen Lebensformen schlechter zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 13, 290 ; 28, 324 ; 67, 186 ; 87, 234 ; 99, 216 ).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86
Schlüsselgewalt
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung
- BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 394/67
Verfassungswidrigkeit des § 45 KO
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67
Ferntrauung
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
Zustimmungsgesetz
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61
Kreditwesen
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 9, 237 ; 22, 93 ; 24, 119 ; 61, 18 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 105, 313 ; 107, 205 ; 131, 239 ).Er stellt Ehe und Familie als die Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ) und garantiert eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (stRspr., vgl. BVerfGE 21, 329 ; 61, 319 ; 99, 216 ; 107, 27 ).
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 29, 166 ; 62, 323 ; 105, 313 ; 115, 1 ; 121, 175 ; 131, 239 ), in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 103, 89 ; 105, 313 ) und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 66, 84 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Dementsprechend gibt Art. 6 Abs. 1 GG Ehegatten das Recht, über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 105, 313 ; 107, 27 ).Ob aber ein Gesetz als Ganzes zustimmungsbedürftig ist, wenn es auch nur eine Vorschrift enthält, die die Zustimmungsbedürftigkeit anordnet (sog. Einheitsthese, vgl. BVerfGE 55, 274 ; 112, 226 ; 142, 268 ; offenhaltend BVerfGE 105, 313 ), bedarf keiner Entscheidung, da das Gesetz insgesamt weder nach Art. 104a Abs. 4 GG noch aufgrund anderer Tatbestände zustimmungsbedürftig gewesen ist (…vgl. ausführlich BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 88 ff.).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Eine entsprechende Entwicklung ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. einerseits BVerfGE 6, 389 und andererseits BVerfGE 105, 313; 124, 199) wie auch der europäischen Gerichte erkennbar (vgl. zur rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Allgemeinen EuGH…, Urteil vom 1. April 2008 - C-267/06 - Tadao Maruko/Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen, EuZW 2008, S. 314 ff.; zur Einzeladoption durch eine homosexuelle Person einerseits früher EGMR…, Urteil vom 26. Februar 2002 - 35615/97 [richtig: 36515/97 - d. Red.] - Fretté/Frankreich, FamRZ 2003, S. 149 ff.; andererseits jetzt EGMR…, Urteil vom 22. Januar 2008 - 43546/02 - E.B./Frankreich, NJW 2009, S. 3637 ff.).Zwar bleibt die Ausgestaltung grundrechtlich gebunden (vgl. BVerfGE 105, 313 zur Ehe).
cc) Auch der durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotene besondere Schutz der Ehe durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 313 ) rechtfertigt nicht die Benachteiligung angenommener Kinder eines Lebenspartners gegenüber angenommenen Kindern eines Ehepartners.
Aus dem besonderen Schutz der Ehe lässt sich nicht ableiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ; 124, 199 ).
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 [340]; 105, 313 [355]). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Die meisten Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes waren den Regelungen der Ehe nachgebildet oder verwiesen auf diese (…vgl. hierzu im Einzelnen Wacke, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, Vorb. zum LPartG, Rn. 3; zur Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes s. BVerfGE 105, 313).Bei seiner Entscheidung im Jahr 2002 (BVerfGE 105, 313 ), nach der zugunsten der Ehe nicht unter allen Umständen ein Abstandsgebot in ihrem Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gelte, habe das Bundesverfassungsgericht es als selbstverständlich vorausgesetzt, dass Art. 6 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber wenn auch nicht gebiete, so doch aber zumindest erlaube, die Ehe weiterhin zu fördern und insoweit gegenüber anderen rechtlich geregelten Formen des Zusammenlebens auch zu begünstigen.
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 ) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die verbindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Die Lebenspartner waren zwar bis dahin auch zu gegenseitiger Fürsorge und Unterstützung sowie zur Unterhaltsgewährung verpflichtet (vgl. BVerfGE 105, 313 ), begründeten aber noch keine der Ehe schon vergleichbare Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 hat diese nicht abschließend beantwortet, sondern vielmehr - hinsichtlich der Konsequenzen für das Einkommensteuerrecht sogar ausdrücklich - offengelassen (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von …
In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den Partnern, die sich bewusst gegen eine rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehung entschieden haben, unbenommen, die Ehe zu schließen und damit ihre Beziehung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen sowie ihren gegenseitigen Einstandswillen durch entsprechende Unterhaltspflichten zu dokumentieren (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1169, 1174). - BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R
Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze …
Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (BVerfGE 105, 313 [346], stRspr); als Grundsatznorm lässt sich ihm eine allgemeine Pflicht des Staates zur Förderung der Familie durch geeignete Maßnahmen entnehmen (BVerfGE 103, 242 [259]). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Der Vorschrift lassen sich keine Regelungen zum Verwaltungsverfahren entnehmen (vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ; 105, 313 ).Ungeachtet der Frage, ob ein Gesetz als Ganzes zustimmungsbedürftig ist, wenn es auch nur eine Vorschrift enthält, die die Zustimmungsbedürftigkeit anordnet (sog. Einheitsthese, vgl. BVerfGE 55, 274 ; 112, 226 ; 142, 268 ; offenhaltend BVerfGE 105, 313 ), ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 auch nicht aufgrund anderer Tatbestände zustimmungsbedürftig gewesen.
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 131, 239 ; 133, 377 jeweils m.w.N.).a) aa) Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG ist eine im Grundsatz auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte und autonom ausgestaltete Lebensgemeinschaft; die Ehe wird durch die Eheschließung als formalisierten, nach außen erkennbaren Akt begründet (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 29, 166 ; 62, 323 ; 105, 313 ; 112, 50 ; 121, 175 ; 137, 273 ).
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).
Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).
- BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19
Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson …
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BFH, 29.09.2016 - III R 62/13
Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05
Transsexuelle V
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
- BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R
Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von …
- FG Bremen, 22.11.2002 - 1 K 307/02
Erhebung des Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe auch nach In-Kraft-Treten …
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6
- BFH, 20.06.2007 - II R 56/05
Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des …
- BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 6/18 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; …
- BGH, 20.07.2016 - XII ZB 609/14
Personenstandssache: Behandlung einer im Ausland geschlossenen …
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BFH, 20.07.2006 - III R 8/04
Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03
Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener …
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner …
- BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R
Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis - …
- SG Düsseldorf, 30.09.2005 - S 35 AS 146/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09
Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig
- BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06
Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21
Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Anspruch auf Altersrente
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting
- SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige …
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein …
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05
Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); …
- VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1552/08
Beihilfe im Krankheitsfalle; Gleichstellung; Diskriminierung; Ehegatte; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04
Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in …
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die …
- OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der …
- KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02
Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im …
- BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02
Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG / …
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an …
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
- BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit …
- BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei …
- LSG Sachsen, 04.01.2017 - L 3 AS 1222/15
Arbeitslosengeld II; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft; Nicht eingetragene …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …
- BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
Erbe der Soraya
- BFH, 23.01.2013 - X R 43/09
Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …
- BFH, 26.06.2014 - III R 14/05
Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft …
- BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R
Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines …
- FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04
Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin
- LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10
AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag
- OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09
Sukzessivadoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner
- BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05
Befristung - Hochschule - Rückwirkung
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- FG Köln, 29.06.2005 - 9 K 1041/03
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich nicht einem …
- BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener …
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines …
- BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11
Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …
- BFH, 05.03.2012 - III B 6/12
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des …
- SG Düsseldorf, 30.09.2005 - S 35 AS 147/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01
Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels …
- VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
- FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 55/04
Erbschaftsteuerliche Gleichstellung von registrierter Lebenspartnerschaft und …
- FG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - 3 V 235/06
Erbschaftsteuerliche Einordnung von eingetragenen Lebenspartnern in die …
- BFH, 08.11.2006 - II R 43/05
- OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner
- BSG, 26.07.2023 - B 5 R 46/21 R
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20
Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07
MTV Pro Seniore
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen, …
- VG Münster, 29.12.2005 - 7 K 3436/02
Ärzteversorgungswerk muss Ehe- und Lebenspartner nicht gleichbehandeln
- SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen …
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.09.2007 - VGH 11/06
Pfarrerbesoldung und -versorgung, Lebenspartnerschaft
- LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
Steuerberaterhaftung: Vorhersehbarkeit der Neuregelung der steuerlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 2705/06
Befreiung eines Schülers von der Teilnahme an der schulischen Sexualerziehung in …
- SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen …
- FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10
Anspruch eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf eine …
- SG Dresden, 18.05.2005 - S 23 AS 175/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
- OLG Köln, 13.06.2019 - 21 Wx 6/18
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei bestehender Auslandsehe
- BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03
Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung; …
- BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
GG Art 6 Abs 1 verletzende fiktive Zurechnung von Einkommen im Rahmen der …
- BFH, 17.07.2007 - IX R 1/06
Provision für Versicherungsvermittlung
- FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1512/02
Keine Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zur …
- BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05
Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen …
- OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08
Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung; …
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld …
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1858/95
Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Berücksichtigung des sog Splittingvorteils …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
Rentenversicherung
- VG Berlin, 16.09.2008 - 26 A 125.05
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 VG 13/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung nach dem Gesetz über die …
- BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen …
- FG Schleswig-Holstein, 07.11.2012 - 2 K 194/11
Kein Kindergeld für Kinder der Lebenspartnerin bei eingetragener …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 6 SB 35/05
Höhe des GdB bei Diabetes mellitus - Feststellung der …
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05
Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare …
- BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - 13 (7) Sa 298/05
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- FG Niedersachsen, 01.12.2010 - 13 V 239/10
Zugehörigkeit eines in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden und …
- FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9037/03
Anspruch auf Zusammenveranlagung bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft; …
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2023 - 3 B 24.22
Kein Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - L 6 SB 101/06
Feststellung eines höheren Grad der Behinderung (GdB) sowie des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 (10) VS 29/07
Anspruch auf Zahlung von Versorgungskrankengeld (VKG) nach den Vorschriften des …
- OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoß gegen deutschen …
- VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07
Keine Beihilfe für Lebenspartner
- BSG, 07.01.2005 - B 1 KR 93/03 B
Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe, Versicherungsfall bei künstlicher …
- VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag
- KG, 14.10.2014 - 1 W 554/13
Ehe von Personen gleichen Geschlechts nach niederländischem Recht: Bestimmung …
- LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07
Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im …
- OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07
Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten
- VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig
- LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 465/16
Krankenversicherung
- FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 D 38/05
Auferlegung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auf …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
- VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
- BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
- LAG München, 10.05.2007 - 2 Sa 1253/06
Auslandszuschlag
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05
Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als …
- LSG Hessen, 21.07.2005 - L 7 AS 29/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
- VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 30/07
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen zur Kostenbeteiligung von …
- OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den …
- FG Münster, 27.04.2005 - 1 K 7062/01
Krankheitskosten; künstliche Befruchtung
- BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
Unzulässigkeit der Revision zur Klärung des Begriffs der Ausländerbehörde
- BFH, 06.10.2005 - II B 132/04
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten bei ErbSt?
- LG Berlin, 21.01.2008 - 84 T 380/07
Personenstand: Eheschließung durch die Partner einer eingetragenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2005 - 1 A 2271/03
Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit eines beschlossenen Gesetzes; …
- FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und …
- SG Oldenburg, 16.11.2004 - S 5 RA 88/03
Gleichstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe i.R.e. …
- FG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 3 K 200/02
Kein Ehegattentarif für eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Bremen, 13.10.2005 - 2 K 2499/04
Eingetragene Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenversorgung
- FG Berlin, 21.06.2004 - 9 K 9214/03
Kein Anspruch auf Zusammenveranlagung einer gleichgeschlechtlichen …
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - L 3 R 150/15
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Erziehungsrente nach § 47 Abs 1 SGB 6 aus …
- FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
Veranlagung der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen mit …
- FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/03
Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05
Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur …
- SG Aachen, 27.08.2004 - S 11 (4) RA 73/04
Rentenversicherung
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19
Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische …
- FG Hamburg, 23.10.2009 - 6 K 123/09
Kinderbetreuungskosten
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 33.08
Einbeziehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Genuss der …
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs. …
- LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Kein Anspruch des unverheirateten Versicherten auf Erziehungsrente in der …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …
- VGH Hessen, 23.02.2011 - 1 A 2543/09
Übernahme von Kosten für künstliche Befruchtung
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 1005/08
Notwendigkeit einer Regelung im Einzelfall für den Übergang eines …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 4 S 2531/05
Keine Mitversicherung von Lebenspartnern bei der Postbeamtenkrankenkasse
- SG Düsseldorf, 22.04.2005 - S 35 AS 119/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Hamburg, 11.04.2005 - L 5 B 58/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03
Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag …
- LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08
Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 V 28/07
Streit über die Höhe der Gewährung einer Erwerbsminderung nach dem …
- BFH, 11.10.2002 - II B 193/01
GrSt; Grundstückserwerb zwischen Verlobten
- BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung
- FG München, 13.12.2006 - 1 K 4023/05
Zusammenveranlagung einer durch notariellen Partnerschaftsvertrag begründeten …
- VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737
Kein Grund für eine Zulassung der Berufung; Satzungsregelungen einer …
- SG Berlin, 05.07.2005 - S 55 AS 4127/05
- LSG Hessen, 10.08.2017 - L 8 KR 406/16
- SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08
Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft …
- OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im …
- LSG Hessen, 29.07.2004 - L 12 RJ 12/04
Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner …
- LSG Bayern, 10.02.2016 - L 6 R 74/14
Kein Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer …
- VG Regensburg, 16.09.2015 - RN 1 K 14.890
Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis …
- LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
Vorläufige Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - abschließende Entscheidung - …
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 4 S 1533/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - 19 E 165/04
Staatsangehörigkeitsrechtlich anzuerkennende eheliche Abstammung; Gleichstellung …
- VG Karlsruhe, 09.09.2004 - 2 K 1420/03
Der in Art 10 Abs 1 Buchst a EWGV 1612/68 enthaltene gemeinschaftsrechtliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2004 - 2 MB 153/03
Unterhaltsvorschuss, Lebenspartnerschaft, Prozesskostenhilfe
- VG Freiburg, 10.10.2007 - 2 K 1745/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Gleichstellung mit der Ehe; …
- SG Düsseldorf, 22.02.2005 - S 35 SO 23/05
Sozialhilfe
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11
Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07
Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW); …
- VG Neustadt, 19.07.2007 - 2 K 15/07
Kostenbeitrag zu Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2003 - L 4 KR 109/02
Gewährung von Leistungen zur künstlichen Befruchtung; Differenzierung zwischen …
- VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473
Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07
Feststellungsklage zur Klärung der Frage des Fortbestehens eines …
- FG München, 22.02.2008 - 8 K 975/06
Kein Gewährung eines zweifachen Grundfreibetrags bei nichtehelicher …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AS 140/05
- VG Düsseldorf, 09.03.2005 - 26 K 8353/04
Besoldungsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung von Ehe und eingetragener …
- LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 111/03
Anspruch auf Kostenübernahme für eine In-Vitro-Fertilisation; Leistungspflicht …
- LSG Berlin, 04.04.2003 - L 10 AL 22/01
Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung; Absicht, einen …
- VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634
Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen …
- VG Minden, 22.02.2010 - 4 K 2026/08
Anspruch eines in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf …
- VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08
Beamtenverhältnis Überleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung …
- VG Saarlouis, 02.03.2017 - 6 K 836/15
Festsetzung rückständiger Gebühren für eine Feuerstättenschau
- OVG Sachsen, 20.01.2011 - 2 A 627/08
Trennungsgeld, eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08
Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5515/07
Verfassungsmäßigkeit der Überleitung eines Beamten nach dem Personalfolgengesetz; …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07
Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW); …
- SG Reutlingen, 18.12.2006 - S 2 AS 4271/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und …
- VG Frankfurt/Main, 06.07.2006 - 12 E 3035/05
AUFTRAGSVERWALTUNG; Luftsicherheitsbehörde; Privatpilot; …
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 100/04 B
Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung bei künstlicher Befruchtung, …
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 2269/11
Anspruch von Lebenspartnern auf Einreihung in eine Eheleuten gleiche …
- VGH Bayern, 21.05.2008 - 19 C 07.3398
Freistellung einer stillenden Mutter von der Teilnahme an einem Integrationskurs
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 26 K 6075/02
Besoldungsrechtliche Voraussetzungen eines Anspruch auf Gewährung eines …
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
- VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519
Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau
- VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
Zweitwohnungssteuerpflicht auch bei einer aus beruflichen Gründen gehaltenen …
- VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09
Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der …
- VG Köln, 16.04.2007 - 9 K 3114/06
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines gleichgeschlechtlichen …
- VG Freiburg, 16.06.2005 - 3 K 2512/04
Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs auf den Familienzuschlag nach dem …
- SG Oldenburg, 22.02.2005 - S 47 AS 29/05
- FG Düsseldorf, 01.12.2003 - 4 V 4529/03
Derzeit keine erbschaftsteuerliche Gleichstellung zwischen eingetragenen …
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2015 - L 9 R 3560/14
- VG Gießen, 01.02.2011 - 5 K 1336/09
Familienzuschlag der Stufe 1 für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11228/08
- SG Oldenburg, 03.05.2005 - S 47 AS 166/05
- SG Freiburg, 21.04.2021 - S 10 KR 3746/19
- VG Münster, 24.05.2016 - 4 L 421/16
Berücksichtigung einer Ehe nach islamischem Recht bei Befristung eines Einreise- …
- LG Hamburg, 16.02.2009 - 301 T 527/08
- VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05
Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente …
- BSG, 19.04.2007 - B 11b AS 21/06 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Oldenburg, 21.07.2005 - S 47 AS 268/05
- FG Niedersachsen, 04.06.2002 - 6 K 525/98
Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen; Ehegatten-Begriff des deutschen …
- SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
Vaterschaft, Witwenrente, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Ehe, Gerichtsbescheid, …
- VG Halle, 24.06.2015 - 5 A 26/14
Rückforderung von Ausbildungskosten bei einem Zeitsoldaten nach …
- VG Hamburg, 18.12.2006 - 21 A 311/05
Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, homosexuell, Irak, Kurden
- SG Oldenburg, 06.12.2005 - S 47 AS 366/05
- VG Schleswig, 25.08.2004 - 15 A 213/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2004 - 19 B 1823/04
Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Qualifizierung der Gültigkeit eines …
- SG Düsseldorf, 23.10.2003 - S 27 RA 99/02
Rentenversicherung
- VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 20 K 5312/06
Lebenspartner
- VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 20 K 5312/06
Lebenspartner
- SG Gelsenkirchen, 05.07.2005 - S 11 AS 64/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Sachsen, 30.08.2002 - L 3 AL 61/00
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; …
- VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 352/11
Rückforderung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis …
- VG Hannover, 20.11.2008 - 2 A 1057/07
Gewährung von Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen des Lebenspartners …
- VG Berlin, 30.01.2008 - 7 V 35.07
Behördliche Prüfung des Vorliegens einer beabsichtigten Scheinehe eines …
- VG Gelsenkirchen, 20.06.2007 - 1 K 1222/02
Ehe, Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag, Besoldung, Beamter
- FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/06
Doppelte Haushaltsführung
- VG Kassel, 07.10.2004 - 7 E 1454/03
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei nichtehelicher …
- VG Köln, 06.06.2012 - 23 K 4632/09
Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung gegenüber einem …
- SG Köln, 09.03.2012 - S 29 KR 152/11
Krankenversicherung
- VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09
Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung …
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Kürzung der Förderung; Beurlaubung eines Soldaten ohne Dienstbezüge; Studium an …
- SG Gelsenkirchen, 03.05.2005 - S 11 AS 38/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Arnsberg, 02.12.2004 - 14 K 1968/04
Eheähnliche Gemeinschaft
- VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
- VG Münster, 26.10.2006 - 11 K 1412/04
- SG Osnabrück, 03.03.2006 - S 22 AS 93/06
- SG Gelsenkirchen, 08.07.2005 - S 11 AS 16/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Lüneburg, 25.07.2002 - 1 B 41/02
Abschiebung; Ausgestaltungsfreiheit; Aussetzung; Begegnungsgemeinschaft; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 11 N 25.08
Ehegattennachzug: Visumsbegehren einer türkischen Ehefrau bei beabsichtigter …
- VG Köln, 30.08.2006 - 3 K 5811/04
- SG Osnabrück, 18.04.2006 - S 22 AS 251/06
- SG Osnabrück, 11.04.2006 - S 22 AS 134/06
- SG Osnabrück, 18.12.2006 - S 22 AS 553/05
- SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 22 AS 515/06
- SG Düsseldorf, 19.05.2005 - S 35 AS 112/05
- SG Berlin, 06.09.2005 - S 63 AS 2417/05
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Rechtsprechung
BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Eheschließungsfreiheit und Ebenbürtigkeitsklausel - verfassungsrechtliche Anforderungen an eine umfassende Abwägung der Testierfähigkeit einerseits und der Eheschließungsfreiheit andererseits unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls
- Prof. Dr. Lorenz
Grundrechte und Privatrecht: Testierfreiheit und Sittenwidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen bei Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit (Erbausschluß bei nicht ebenbürtiger Ehe oder Abstammung - Fall Preußen); Prüfungsdichte des BVerfG bei Grundrechtsverstößen
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Ebenbürtigkeitsklausel im Erbvertrag; Verfassungskonforme Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln; Bedeutung und Reichweite des Grundrechts auf Eheschließungsfreiheit; Testierfreiheit des Erblassers als bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
GG Art. 6 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3; BGB § 138
Wirksamkeit der Ebenbürtigkeitsklausel in einem zwischen dem Kronprinzen Wilhelm von Preußen und seinem zweitältesten Sohn unter Beteiligung Wilhelms II. geschlossenen Erbvertrag - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit
- 123recht.net (Pressemeldung, 2.4.2004)
Urenkel von Kaiser Wilhelm II. hofft wieder auf Hohenzollern-Erbe //abschlägige Urteile aufgehoben
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Inhaltskontrolle von Testamenten
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 79/99
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 80/99
- LG Hechingen, 07.12.2000 - 3 T 15/96
- OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
- BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
- LG Hechingen, 14.12.2004 - 3 T 15/96
- OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05
- LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 112
- NJW 2004, 2008
- DNotZ 2004, 798
- FamRZ 2004, 765
- FPR 2005, 309
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 21.02.2000 - 1 BvR 1937/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwendung der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB beschränkt sich auf die Frage, ob die Gerichte Bedeutung und Reichweite des Grundrechts auf Eheschließungsfreiheit richtig erkannt und im Wege einer umfassenden Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls gegen die Testierfreiheit des Erblassers abgewogen haben (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2000 - 1 BvR 1937/97 -, FamRZ 2000, S. 945 ).Die Testierfreiheit umfasst auch die Freiheit, die Vermögensnachfolge nicht an den allgemeinen gesellschaftlichen Überzeugungen oder den Anschauungen der Mehrheit ausrichten zu müssen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2000 - 1 BvR 1937/97 -, FamRZ 2000, S. 945 ).
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
"Erbunfähigkeit" im Hause Preußen
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 -.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus eng mit der Garantie des Eigentums verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Insbesondere ist der Erblasser von Verfassungs wegen nicht zu einer Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge gezwungen (vgl. BVerfGE 67, 329 ).
- LG Hechingen, 07.12.2000 - 3 T 15/96
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
b) den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 -,.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -,.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Indem § 138 und § 242 BGB ganz allgemein auf die guten Sitten, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben verweisen, verlangen sie von den Gerichten eine Konkretisierung am Maßstab von Wertvorstellungen, die in erster Linie von den Grundsatzentscheidungen der Verfassung bestimmt werden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 89, 214 f.).Daher kann es einer zivilgerichtlichen Entscheidung nicht schon dann entgegentreten, wenn es selbst bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders gesetzt und daher anders entschieden hätte (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
- BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97
Erbrecht und fürstliches Hausgesetz
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Ebenfalls wurde im Rahmen der Abwägung nicht erörtert, ob der Ebenbürtigkeitsklausel im Gegensatz zu einer Heiratsklausel, wie sie der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. August 1999 - 1Z BR 187/97 - (vgl. FamRZ 2000, S. 380) zu Grunde lag, eine stärker beeinträchtigende Wirkung in Bezug auf die Eheschließungsfreiheit zukam. - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Da die Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG als grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft geschützt ist (vgl. BVerfGE 62, 323 ), liegt in der Ebenbürtigkeitsklausel ein mittelbar wirkender und fortdauernder Eingriff. - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen (vgl. BVerfGE 31, 58 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Von Bedeutung ist dabei namentlich die Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muss die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 163 ). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95
Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag: Unwirksamkeit einer …
Bei ihrer Auslegung und Anwendung können - im Wege der mittelbaren Drittwirkung - insbesondere die verfassungsrechtlich geschützten Werte der Grundrechte auf das Privatrecht Einfluss nehmen (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765;… Ellenberger in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 138 Rdn. 2-4).Die Entscheidung über erbrechtliche Zuwendungen ist eine höchstpersönliche und muss weder rational begründbar noch nach mehrheitlicher Einschätzung "gerecht" sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765; Horsch, Rpfleger 2005, 286, 289).
Der Widerstreit zwischen der verfassungsmäßig durch Art. 14 GG geschützten Testierfreiheit einerseits, den Gewährleistungen des Art. 6 GG andererseits und den Auswirkungen der Letzteren auf die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts war Gegenstand der sog. Hohenzollern-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765).
Ob ein unzumutbarer, die Eheschließungsfreiheit "nachhaltig" im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu beeinflussen geeigneter Druck anzunehmen ist, bestimmt sich "unter Berücksichtigung der Lebensführung und der sonstigen Vermögensverhältnisse" des Bedachten (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765).
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06
Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6 …
Nach der Hausverfassung musste der angeheiratete Ehepartner aus einer dem Hause Preußen ebenbürtigen Familie stammen (vgl. zu den Einzelheiten BVerfGK 3, 112 ).Auf die Verfassungsbeschwerde des ältesten Bruders des Beschwerdeführers gegen die im Erbscheinsverfahren ergangenen Entscheidungen hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. März 2004 (- 1 BvR 2248/01 - BVerfGK 3, 112) unter anderem den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 auf.
Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht auch keine Veranlassung, mit der aufhebenden Entscheidung (BVerfGK 3, 112) der bei ihrem Erlass ebenfalls vorliegenden Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die Versagung des auf das Hausvermögen bezogenen Pflichtteils im Vorprozess stattzugeben.
Im Gegenteil: Die Kammer hat explizit darauf hingewiesen, dass die Frage, ob bei Annahme einer Sittenwidrigkeit der Ebenbürtigkeitsklausel auch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft unwirksam wäre, allein auf der Ebene des einfachen Rechts liegt und für die verfassungsrechtliche Prüfung irrelevant ist (vgl. BVerfGK 3, 112 ).
- OLG Celle, 09.01.2024 - 6 W 175/23
Umstandssittenwidrigkeit; Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten …
Die Testierfreiheit schützt das Recht des Erblassers, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (BVerfG, 1 BvR 2248/01, Beschluss vom 22. März 2004, juris).Diese Grundsätze finden Anwendung auch im Erbrecht (1 BvR 2248/01, Beschluss vom 22. März 2004, juris: "Hohenzollern": die "Ebenbürtigkeitsklausel" darf keinen unzumutbaren Druck bei Eingehung einer Ehe erzeugen).
- BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05
Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …
Aufgrund der Verfassungsbeschwerde eines anderen Sohnes des Erblassers hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings zuvor den Senatsbeschluss BGHZ 140, 118 ff. durch Kammerbeschluss vom 22. März 2004 aufgehoben (NJW 2004, 2008).c) Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2004 (NJW 2004, 2008, 2009 ff.) werden zwar über den Einzelfall hinaus allgemeine Maßstäbe zur Anwendung der zivilrechtlichen Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB auf solche letztwilligen Verfügungen gesetzt, die die Eheschließungsfreiheit der als Erben eingesetzten Abkömmlinge beeinflussen (Gaier, ZEV 2006, 2, 5).
- OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
Formwirksamkeit eines Nottestaments
Diese ist das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfG NJW 2004, 2008, 2010). - OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer …
Da die Vorschrift als wesentliches Element die Testierfreiheit des Erblassers (BVerfG NJW 2004, 2008, 2010), also die Befugnis seinen Nachlass durch eigene Willensentschließung zu regeln, schützt, ist sie hier nur berührt, wenn es tatsächlich zu einer Willensentschließung des Erblassers gekommen ist, die inhaltlich den Rechtsfolgen des ausländischen Rechts entspricht.Die Grenze der Gestaltungsfreiheit des Erblassers wird allenfalls dann überschritten, wenn durch die Gestaltung des Erblasserwillens in gänzlich unzumutbarer Weise in den Kernbereich von Grundrechten potentieller Erben eingegriffen wird (BVerfG NJW 2004, 2008ff).
- OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05
Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei …
Entgegen der Auffassung des Beteiligten 7 ist der Erbschein 27.2.2002 nicht schon aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.3.2004 (NJW 2004, 2008) einzuziehen. - BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 795/03
Verletzung des Kernbereichs der Eheschließungsfreiheit durch …
Nähere Ausführungen zu den konkreten, aus der Ebenbürtigkeitsklausel resultierenden Einflussfaktoren, die auf seine Entschließungsfreiheit bei der Eingehung einer Ehe eingewirkt und einen unzumutbaren Druck auf ihn ausgeübt haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2004 - 1 BvR 2248/01 -, Umdruck S. 13 f.), enthält die Beschwerdebegründung nicht. - BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 819/03
Verletzung des Kernbereichs der Eheschließungsfreiheit durch …
Nähere Ausführungen zu den konkreten, aus der Ebenbürtigkeitsklausel resultierenden Einflussfaktoren, die auf seine Entschließungsfreiheit bei der Eingehung einer Ehe eingewirkt und einen unzumutbaren Druck auf ihn ausgeübt haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2004 - 1 BvR 2248/01 -, Umdruck S. 13 f.), enthält die Beschwerdebegründung nicht. - OLG Zweibrücken, 14.03.2011 - 3 W 150/10
Grundbucheintragung: Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt
Im Anschluss an die Hohenzollern-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2008 = ZEV 2004, 241) ist hier die Frage aufzuwerfen, unter welchen Voraussetzungen Wiederverheiratungsklauseln nach § 138 BGB unter der Prämisse, dass der durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Testierfreiheit des erstversterbenden Ehegatten das Grundrecht des überlebenden Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 GG gegenübersteht, noch als wirksam erachtet werden können (vgl. auch Adam, MDR 2007, 68 bis 70; Scheuren_Brandes, ZEV 2005, 185 bis 188). - OLG Bremen, 10.12.2004 - 5 U 29/04
Prozessrechtliche und materielle Voraussetzungen einer erfolgreichen …
- OLG Hamm, 05.06.2012 - 10 U 109/11
Auslegung eines Stiftungsgeschäfts hinsichtlich der Personen der …
- LG Flensburg, 22.11.2019 - 3 O 18/19
Heimfall des Erbbaurechts: Sittenwidrigkeit einer kirchengemeindlichen …
- AG Bad Berleburg, 18.04.2019 - 2 Lw 3/17
Testamentsauslegung - Vorliegen einer adeligen Ehe als Sukzessionsvoraussetzung
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09
Zeitungsartikel über Auseinandersetzung um Erbfolge verletzt Privatsphäre
- AG Hamburg, 25.05.2005 - 46 C 126/04
Wohnraummiete: Keine fristlose Kündigung trotz nicht fristgerechter Erfüllung …
- VG Stuttgart, 19.02.2013 - A 11 K 1230/12
Rechtsprechung
BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01 |
Lebenspartnerschaftsgesetz (eA)
§§ 1 ff LPartG;
§ 32 BVerfGG, zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten eines Gesetzes
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Lebenspartnerschaften
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung der Anträge auf Erlass einer eA gegen das In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes: eindeutiges Überwiegen der Nachteile bei Erlass der eA durch endgültigen Verlust von Rechtspositionen bis zur Entscheidung in der Hauptsache bei allen durch das Gesetz ...
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl - Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) - Rechtlicher Rahmen für ...
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Lebenspartnerschaftsgesetz kann in Kraft treten - einstweilige Anordnung abgelehnt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Lebenspartnerschaftsgesetz kann in Kraft treten - einstweilige Anordnung abgelehnt
- IWW (Kurzinformation)
Erweiterter Gläubigerzugriff durch Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- notare-wuerttemberg.de , S. 23 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Lebenspartnerschaftsgesetz
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Lebenspartnerschaft und Ehe
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Keine Hürden mehr für Lebenspartnerschaftsgesetz
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Das Lebenspartnerschaftsgesetz (Dr. Herbert Trimbach; NJ 2001, 399)
- notare-wuerttemberg.de , S. 23 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Lebenspartnerschaftsgesetz
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01
Papierfundstellen
- BVerfGE 104, 51
- NJW 2001, 2457
- FamRZ 2001, 1057
- DVBl 2001, 1353
- FPR 2005, 309
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01
Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die durch …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
In den Verfahren über die Anträge 1. der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, - Bevollmächtigter: Professor Dr. Peter Badura, Am Rothenberg Süd 4, 82431 Kochel am See - - 1 BvQ 23/01 -, 2. der Sächsischen Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, 01095 Dresden, - Bevollmächtigte: 1. Professor Dr. Thomas Würtenberger, Beethovenstraße 9, 79100 Freiburg, 2. Professor Dr. Johann Braun, Bischof-Wolfger-Straße 38, 94032 Passau - - 1 BvQ 26/01 -, eine einstweilige Anordnung dahin gehend zu erlassen, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), geändert durch Artikel 25 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1046), bis zur Entscheidung über die Normenkontrollanträge der Antragstellerinnen nicht in Kraft tritt, hilfsweise außer Vollzug gesetzt wird, hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2001 durch Urteil für Recht erkannt:.Abweichende Meinung des Vizepräsidenten Papier, der Richterin Haas und des Richters Steiner zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01.
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Ob die Einführung des neuen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit seinen der Ehe zum Teil nachgebildeten Rechtsfolgen einem aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleiteten Abstands- oder Differenzierungsgebot zuwiderläuft, ist eine verfassungsrechtliche Frage, die bei der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BVerfGE 3, 34 [37]). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 [389]; 97, 35 [48]; 98, 365 [402]).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
1. a) Die Sächsische und die Bayerische Staatsregierung begehren mit ihren Normenkontrollanträgen vom 15. Juni 2001 (1 BvF 1/01) und vom 2. Juli 2001 (1 BvF 2/01) die Feststellung, das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften sei insgesamt, hilfsweise seien einzelne seiner Vorschriften wegen Verstoßes gegen das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates sowie gegen Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig. - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71
Einigungsvertrag
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Dabei ist, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 83, 162 [171]; stRspr). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 [389]; 97, 35 [48]; 98, 365 [402]). - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Dabei ist, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 83, 162 [171]; stRspr). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das In-Kraft-Treten des Gesetzes verzögern können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, S. 8 f. des Umdrucks). - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Die gegen das In-Kraft-Treten des Gesetzes gerichteten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Staatsregierungen der Freistaaten Bayern und Sachsen blieben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos (vgl. Urteil vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01 und 1 BvQ 26/01 -, NJW 2001, S. 2457).Sämtliche Regelungen, die der Ehe einen rechtlichen Rahmen geben und das Institut mit Rechtsfolgen ausstatten, haben nach wie vor Bestand (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01 und 1 BvQ 26/01 -, NJW 2001, S. 2457 f.).
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …
Wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 140, 99 ; stRspr). - BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12;… Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr). - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
a) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; stRspr). - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 365 ; stRspr).Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; stRspr).
Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am In-Kraft-Treten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem In-Kraft-Treten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 64, 67 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 81, 53 ; 86, 390 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
Wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07
Tarifliche Kündigungsfristen
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen …
- BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 07.08.2018 - 1 BvR 1575/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den …
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
- BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des …
- BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04
Verfügungsverbot in Bezug auf ein Grundstück und Eintragung ins Grundbuch
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
Grundrechtsverletzung im Fall der Nichtentsprechung eines Antrags auf Beiladung …
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA, die Befugnis der Polizei zur …
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04
Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit …
- BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen das In- Kraft-Treten des …
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
- BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
Keine Aussetzung des Sofortvollzugs einer die weitere Nutzung eines Grundstücks …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
- BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen das In- Kraft-Treten des …
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines …
- BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05
Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- BVerfG, 28.07.2002 - 1 BvQ 25/02
Keine einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes zum …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 138/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14
Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden …
- VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946
Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis; …
- VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle …
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074
Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; …
- VGH Bayern, 29.12.2005 - 1 NE 05.2818
Bestimmung der maßgeblichen Tiefe von Abstandsflächen im Bebauungsplan
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 74/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 7/03
Keine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens einer eine Gemeinde auflösenden …
- VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 132/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 157/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 192/03
Kein Erlass einer eA zur Außervollzugsetzung der Verpflichtung zur Angabe der …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 131/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 41/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 191/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvQ 5/09
Ablehnung des Erlasses einer eA wegen feststehender Unbegründetheit der …
- VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 6/05
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 16/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
- VGH Bayern, 02.04.2008 - 1 NE 08.25
Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 11/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 117/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 106/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 25/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 35/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 37/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 181/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VG Minden, 22.02.2010 - 4 K 2026/08
Anspruch eines in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf …
- VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 215/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 219/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 146/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066
DIN 18005 - Teil 1
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 232/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09
Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der …
- VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 NE 08.2704
Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Bebauungsplan; Abwägungsgebot; …
- VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1552/08
Beihilfe im Krankheitsfalle; Gleichstellung; Diskriminierung; Ehegatte; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09
Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 NE 10.2657
Festsetzung von Ein- und Ausfahrten, Parkplätzen und Anlieferzone; …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 15 NE 09.1216
Übereinstimmende Hauptsacheerledigung; Kostenverteilung nach billigem Ermessen
Rechtsprechung
BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01 |
Lebenspartnerschaften in Bayern
§§ 1 ff LPartG, Art. 2 GG, Art. 70, 83 GG, zu den Voraussetzungen eines grundrechtlichen Anspruchs auf Tätigwerden des Gesetzgebers eines Landes zur Umsetzung eines Bundesgesetzes
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Die bisher in Bayern nicht erfolgte Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes begründet noch keine evidente Pflichtverletzung des Landesgesetzgebers
- Wolters Kluwer
Lebenspartnerschaftsgesetz - Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften - Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de
LPartDisBG
Unterlassen der Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften im Freistaat Bayern - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Bayern in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz erfolglos
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Bayern in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz erfolglos
- 123recht.net (Pressemeldung)
"Homo-Ehe" // Keine Pflichtverletzung bei Umsetzung des Gesetzes
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3323
- FamRZ 2001, 1441
- FPR 2005, 309
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Ausnahmen hiervon bilden die Fälle, in denen sich ein Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 8, 1 ; 11, 255 ; 12, 139 ; 23, 242 ). - BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Die Träger hoheitlicher Gewalt sind zur Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte nur in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 76, 1 ; 79, 127 ). - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Das Bundesverfassungsgericht kann im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die auf eine aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Schutzpflicht gestützt wird, jedenfalls erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber diese Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 36, 321 ; 56, 54 ).
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64
Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Ausnahmen hiervon bilden die Fälle, in denen sich ein Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 8, 1 ; 11, 255 ; 12, 139 ; 23, 242 ). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Das Bundesverfassungsgericht kann im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die auf eine aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Schutzpflicht gestützt wird, jedenfalls erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber diese Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 36, 321 ; 56, 54 ). - BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61
Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Ausnahmen hiervon bilden die Fälle, in denen sich ein Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 8, 1 ; 11, 255 ; 12, 139 ; 23, 242 ). - BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Das Bundesverfassungsgericht kann im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die auf eine aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Schutzpflicht gestützt wird, jedenfalls erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber diese Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 36, 321 ; 56, 54 ). - BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer
- BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Ausnahmen hiervon bilden die Fälle, in denen sich ein Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 8, 1 ; 11, 255 ; 12, 139 ; 23, 242 ). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 09.08.2001 - 1 BvR 1262/01
Die Träger hoheitlicher Gewalt sind zur Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte nur in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 76, 1 ; 79, 127 ). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Diese Befugnis wäre aber Voraussetzung für einen möglichen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 151; Beschluss vom 9. August 2001 - 1 BvR 1262/01 -, juris Rn. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - 13 B 2338/02
Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung und Krankentransport ; Vorläufige …
Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 9.8.2001 - 1 BvR 1262/01 -, NJW 2001, 3324. - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Diese Befugnis wäre aber Voraussetzung für einen möglichen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 151; Beschluss vom 9. August 2001 - 1 BvR 1262/01 -, juris Rn. 16). - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17
Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …
Diese Befugnis wäre aber Voraussetzung für einen möglichen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 151; Beschluss vom 9. August 2001 - 1 BvR 1262/01 -, juris Rn. 16).
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.02.2004 - 16 Wx 16/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtlicher Antrag auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft; Eingehen einer Lebenspartnerschaft als höchstpersönlichste Entscheidung eines Menschen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erklärung der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft durch Betreuer
- Judicialis
LPartG § 15
- rewis.io
- rechtsportal.de
LPartG § 15
Keine Zwangsscheidung einer Lebenspartnerschaft durch den Betreuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuer kann Lebenspartnerschaft nicht aufheben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine "Zwangsscheidung" - Betreuer kann Auflösung einer homosexuellen Lebenspartnerschaft nicht durchsetzen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Keine "Zwangsscheidung" einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch den Betreuer eines der Lebenspartner
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.12.2003 - 1 T 433/03
- OLG Köln, 11.02.2004 - 16 Wx 16/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1724
- FPR 2005, 309