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   BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06   

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BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 (https://dejure.org/2008,1651)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit ohne Verpflichtung des Betroffenen zur Duldung der Untersuchung; Anforderung an das Vorliegen eines Abweichungsfalls i.S.d. § 28 Abs. 2 Gesetz über die Angelegenheiten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschluss mit Auftrag zu Sachverständigengutachten zur Betreuungsbedürftigkeit, Beauftragung des Gutachters

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 68 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 § 68b
    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen Begutachtung über die Betreuungsbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Medizinisches Gutachten über Betreuungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschluss zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens ohne Begutachtungspflicht ist nicht anfechtbar!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Erstellung eines medizinischen Gutachtens ohne Untersuchung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 737
  • MDR 2008, 568
  • MDR 2008, 57
  • FGPrax 2008, 101 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 774
  • FPR 2008, 322
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Vielmehr hat der Senat die Beschwerde gegen eine solche Anordnung des Vormundschaftsgerichts dann für ausnahmsweise statthaft erklärt, wenn diese objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Art. 3 Abs. 1 (und - im entschiedenen Fall - auch des Art. 103 Abs. 1) GG nicht mehr vertretbar erscheint (Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002).

    Dieser generelle Ausschluss der Anfechtbarkeit erscheint, wie der Senat dargelegt hat (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002, 1004), schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil er dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich rechtzeitig und nicht erst nach der abschließenden Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung gegen die ihm aufgegebene und mit Zwangsmitteln durchsetzbare Pflicht zur Duldung der Untersuchung zu wenden; ein effektiver Grundrechtsschutz wird dadurch gefährdet.

    Auch die vom Senat in seiner Entscheidung vom 14. März 2007 (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002) für Fälle der Willkür als statthaft erachtete Beschwerde eröffnet ein solches Rechtsmittel nicht.

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Das Oberlandesgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung allerdings durch den Beschluss des Kammergerichts vom 11. Februar 2001 (FamRZ 2002, 970) gehindert.

    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 = FamRZ 1982, 44 und vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 - FamRZ 2001, 149).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 = FamRZ 1982, 44 und vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 - FamRZ 2001, 149).
  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Wie der Senat klargestellt hat (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2007 - XII ZB 92/06 - FamRZ 2007, 1315), ist auch in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für ein solches außerordentliches Rechtsmittel kein Raum; es widerspräche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet den Schutz durch den Richter, aber nicht vor dem Richter (BVerfGE 76, 93, 98; 87, 48, 61 und 107, 395, 402); deshalb begründet die Verfassung grundsätzlich keinen Anspruch auf Überprüfung jeder richterlichen Entscheidung durch eine höhere Instanz.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, die für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen sprechen, kann das Betreuungsgericht ein Gutachten nach § 280 FamFG einholen und gegebenenfalls gemäß § 283 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch eine Untersuchung des Betroffenen sowie dessen Vorführung anordnen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 209/06, FamRZ 2008, 774).

    Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

    In beiden Fällen ist entscheidend, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen sprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15

    Unzulässigkeit von Haaranalyse in Kindschaftsverfahren

    Denn die bloße Bestellung und Beauftragung eines Sachverständigen greift mangels Verpflichtung zur Duldung der Untersuchung bzw. zur Mitwirkung an dieser noch nicht in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten bzw. Betroffenen ein (vgl. BGH, FamRZ 2008, 774).
  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

    In diesem Fall hätte dem Betroffenen, solange keine Gefahr im Verzug bestand, rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt werden müssen (BGH NJW-RR 2008, 737, zitiert nach juris, Rn. 24).
  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

    Hieraus folgt, dass das Gericht, wenn es zum Zwecke einer Begutachtung gegen die betroffene Person eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung erlassen will, ausreichende Anhaltspunkte dafür haben muss, dass die betreuungsrechtlichen Maßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in Betracht kommen wird, dass also Anhaltspunkte für die Betreuungsbedürftigkeit sprechen müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 737).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Die Entscheidung des Landgerichts, die Beschwerde gegen den Beweisbeschluss als unzulässig zu verwerfen, weil die Zwischenentscheidung im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Notwendigkeit der Betreuung anzufechten ist, entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06, NJW-RR 2008, S. 737) und verletzt das Recht des Beschwerdeführers auf eine tatsächliche wirksame gerichtliche Kontrolle nicht.
  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

    Der Senat hat seine in der Vergangenheit vertretene Auffassung, eine solche Zwischenentscheidung sei mit der Beschwerde anfechtbar (Senat, a.a.O. und Beschluss vom 12. September 2000 - 1 W 6183/00 -, FGPrax 2000, 237, 238), inzwischen aufgegeben und sich der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (BGH, FamRZ 2008, 774).
  • VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22
    Der Verweis auf den Beschluss des BGH vom 23.01.2008 - XII ZB 209/06 - geht schon deswegen fehl, weil diesem die Erstellung eines medizinischen Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen zugrunde lag; dies ist mit der rechtlichen Situation des Antragstellers nicht im Ansatz vergleichbar.
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - 7 UF 297/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einer

  • KG, 06.02.2009 - 19 WF 2/09

    Sachverständige: Weitere Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung nur bei

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