Rechtsprechung
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB §§ 1908 i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG §§ 15 Abs. 2 Satz 2, 287
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1836 BGB, § 1908i BGB, § 1 VBVG, § 4 VBVG, § 5 VBVG
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1908i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG §§ 15 Abs. 2 S. 2, 287
Ungeachtet der Vermutung gem. § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG Bekanntgabe der Betreuerbestellung mit Zugang bei diesem - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang
- rewis.io
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 15 Abs. 2 S. 2
Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Bekanntgabe der Bestellung eines Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bekanntgabe einer Betreuerbestellung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann gilt die Betreuerbestellung als bekannt gegeben?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wirksamwerden der Betreuerbestellung durch Zugang des Gerichtsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Fritzlar, 10.06.2011 - 10 XVII 402/10
- LG Kassel, 22.12.2011 - 3 T 444/11
- BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1475
- MDR 2012, 1377
- FGPrax 2012, 280
- FamRZ 2012, 1867
- AnwBl 2013, 127
- Rpfleger 2013, 23
- FamRB 2012, 378
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments
Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157;… Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.). - OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16
Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins
Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt nach herrschender Ansicht regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380/381; OLG Hamm Rpfleger 2013, 23;… Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 122; siehe auch Senat vom 7.3.2016).
Rechtsprechung
BFH, 28.06.2012 - III R 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- openjur.de
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- Bundesfinanzhof
EStG § 24b Abs 2 S 2
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- Bundesfinanzhof
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24b Abs 2 S 2 EStG 2002
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt - IWW
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- ra.de
- rechtsportal.de
EStG § 24b Abs. 2 Satz 2
Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn - datenbank.nwb.de
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Haushaltsgemeinschaft durch tatsächliche Entlastung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigen Sohn
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Anspruchsberechtigte
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 5 K 197/09 1035
- BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
Papierfundstellen
- BFHE 238, 72
- NJW 2013, 1184
- FamRZ 2012, 1802
- BStBl II 2012, 815
- FamRB 2012, 378
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009 2 BvR 266/08, juris). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
a) Der mit Wirkung ab 2004 eingeführte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG a.F.) abgelöst, der nach dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91 und 2 BvR 980/91 (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) verfassungswidrig war, weil er zusammenlebenden unverheirateten Eltern gewährt, ehelichen Erziehungsgemeinschaften aber vorenthalten wurde. - BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
§ 24b EStG ist verfassungsgemäß, ohne dass es darauf ankäme, ob die Vorschrift einer tatsächlichen Mehrbelastung Rechnung trägt oder allein der sozialen Förderung dient (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009 2 BvR 310/07, BFH/NV 2009, 1578 nur Leitsatz, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027).
- BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 266/08
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Haushaltsgemeinschaft mit Kind - BVerfG …
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (…Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009 2 BvR 266/08, juris). - FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 5 K 197/09
Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende i.R.d. …
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
Das Finanzgericht (FG) entschied (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1035), eine Haushaltsgemeinschaft erfordere nicht, dass sich die zusammenwohnenden Personen an der Haushaltsführung beteiligten; es komme auch nicht darauf an, wer die Kosten des Haushalts trage. - BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei …
Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
Das Bundessozialgericht (z.B. Urteil vom 27. Januar 2009 B 14 AS 6/08 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 681) und Teile der steuerrechtlichen Literatur (z.B. Krömker in Herrmann/Heuer/Raupach, § 24b EStG Rz 12) vertreten die Ansicht, ein "gemeinsames Wirtschaften" setze ein "Wirtschaften aus einem Topf" voraus.
- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2015 - 4 K 1624/15
Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und …
Insoweit erübrigt sich eine Prüfung, ob bei der Frage einer ausreichenden einkommensteuerlichen Entlastung der Klägerin der ihr im Einkommensteuerbescheid für 2013 gewährte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe von 1.308 EUR (Bl. 53 PA) mit zu berücksichtigen wäre, wobei allerdings der Haushaltsfreibetrag - dies spräche gegen seine Einbeziehung - eine andere Zielrichtung hat, da er die höheren Kosten für die "eigene' Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abgelten soll (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 -, juris, Rdn. 12). - LSG Sachsen, 25.10.2012 - L 3 AL 200/10
Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe; Notwendigkeit einer …
Denn Synergieeffekte infolge des Zusammenlebens könnten auch in anderer Weise als durch Kostenbeiträge erzielt werden, zum Beispiel durch die gemeinsame Erledigung der Hausarbeit, der Kinderbetreuung, der täglichen Einkäufe sowie der abwechselnden Anschaffung gemeinsam genutzter Gegenstände (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 - BFHE 238, 72 = DStR 2012, 2003 = JURIS-Dokument Rdnr. 15). - FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 6 K 6205/19
Abzug eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte …
Nach dem BFH (Urteil vom 28. Juni 2012 III R 26/10, BStBl. II 2012, 815) ist eine Haushaltsgemeinschaft mit einer in derselben Wohnung lebenden volljährigen Person hingegen nur dann abzulehnen, wenn der Volljährige einen vollständig getrennten Haushalt führt oder wenn - wie z. B. beim Zusammenleben mit einkommenslosen pflegebedürftigen Angehörigen - jedwede Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.