Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30063
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 BGB, § 1908i BGB, § 1 VBVG, § 4 VBVG, § 5 VBVG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1908i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG §§ 15 Abs. 2 S. 2, 287
    Ungeachtet der Vermutung gem. § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG Bekanntgabe der Betreuerbestellung mit Zugang bei diesem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 15 Abs. 2 S. 2
    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bekanntgabe der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann gilt die Betreuerbestellung als bekannt gegeben?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamwerden der Betreuerbestellung durch Zugang des Gerichtsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1475
  • MDR 2012, 1377
  • FGPrax 2012, 280
  • FamRZ 2012, 1867
  • AnwBl 2013, 127
  • Rpfleger 2013, 23
  • FamRB 2012, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17

    Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt nach herrschender Ansicht regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380/381; OLG Hamm Rpfleger 2013, 23; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 122; siehe auch Senat vom 7.3.2016).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2012 - III R 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27963
BFH, 28.06.2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • openjur.de

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24b Abs 2 S 2
    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • Bundesfinanzhof

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24b Abs 2 S 2 EStG 2002
    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 24b Abs. 2 Satz 2
    Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn

  • datenbank.nwb.de

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Haushaltsgemeinschaft durch tatsächliche Entlastung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigen Sohn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 72
  • NJW 2013, 1184
  • FamRZ 2012, 1802
  • BStBl II 2012, 815
  • FamRB 2012, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.2007 - III R 104/06

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009  2 BvR 266/08, juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    a) Der mit Wirkung ab 2004 eingeführte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG a.F.) abgelöst, der nach dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998  2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91 und 2 BvR 980/91 (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) verfassungswidrig war, weil er zusammenlebenden unverheirateten Eltern gewährt, ehelichen Erziehungsgemeinschaften aber vorenthalten wurde.
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    § 24b EStG ist verfassungsgemäß, ohne dass es darauf ankäme, ob die Vorschrift einer tatsächlichen Mehrbelastung Rechnung trägt oder allein der sozialen Förderung dient (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, BFH/NV 2009, 1578 nur Leitsatz, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027).
  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 266/08

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Haushaltsgemeinschaft mit Kind - BVerfG

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009  2 BvR 266/08, juris).
  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 5 K 197/09

    Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende i.R.d.

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Das Finanzgericht (FG) entschied (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1035), eine Haushaltsgemeinschaft erfordere nicht, dass sich die zusammenwohnenden Personen an der Haushaltsführung beteiligten; es komme auch nicht darauf an, wer die Kosten des Haushalts trage.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Das Bundessozialgericht (z.B. Urteil vom 27. Januar 2009 B 14 AS 6/08 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 681) und Teile der steuerrechtlichen Literatur (z.B. Krömker in Herrmann/Heuer/Raupach, § 24b EStG Rz 12) vertreten die Ansicht, ein "gemeinsames Wirtschaften" setze ein "Wirtschaften aus einem Topf" voraus.
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2015 - 4 K 1624/15

    Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und

    Insoweit erübrigt sich eine Prüfung, ob bei der Frage einer ausreichenden einkommensteuerlichen Entlastung der Klägerin der ihr im Einkommensteuerbescheid für 2013 gewährte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe von 1.308 EUR (Bl. 53 PA) mit zu berücksichtigen wäre, wobei allerdings der Haushaltsfreibetrag - dies spräche gegen seine Einbeziehung - eine andere Zielrichtung hat, da er die höheren Kosten für die "eigene' Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abgelten soll (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 -, juris, Rdn. 12).
  • LSG Sachsen, 25.10.2012 - L 3 AL 200/10

    Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe; Notwendigkeit einer

    Denn Synergieeffekte infolge des Zusammenlebens könnten auch in anderer Weise als durch Kostenbeiträge erzielt werden, zum Beispiel durch die gemeinsame Erledigung der Hausarbeit, der Kinderbetreuung, der täglichen Einkäufe sowie der abwechselnden Anschaffung gemeinsam genutzter Gegenstände (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 - BFHE 238, 72 = DStR 2012, 2003 = JURIS-Dokument Rdnr. 15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 6 K 6205/19

    Abzug eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte

    Nach dem BFH (Urteil vom 28. Juni 2012 III R 26/10, BStBl. II 2012, 815) ist eine Haushaltsgemeinschaft mit einer in derselben Wohnung lebenden volljährigen Person hingegen nur dann abzulehnen, wenn der Volljährige einen vollständig getrennten Haushalt führt oder wenn - wie z. B. beim Zusammenleben mit einkommenslosen pflegebedürftigen Angehörigen - jedwede Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.
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