Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4563
OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99 (https://dejure.org/2000,4563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2000 - 9 UF 196/99 (https://dejure.org/2000,4563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2000 - 9 UF 196/99 (https://dejure.org/2000,4563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rückständiger Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung - Einwendungen gegen Unterhaltsklage des Kindes - Hemmung der Verjährung - Verwirkung von Ansprüchen nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1044
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
    Im Übrigen ist auch die bereits zuvor dargestellte Sperrwirkung des § 1600 d Abs. 4 BGB hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen vor rechtskräftiger Vaterschaftsfeststellung zu beachten, welche zur Folge hat, dass die Verjährungsfrist für Unterhaltsansprüche jedenfalls nicht vor der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft zu laufen beginnt (so zum alten Recht - § 1600 a Satz 2 BGB - BGH, FamRZ 1981, 763 ; siehe auch Soergel-Niedenführ, BGB , 13. Aufl. 1999, § 204 Rdn. 6).

    Nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, führt dies dazu, dass eine Verwirkung nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten kann; grundsätzlich muss die Hoffnung des Vaters, nicht als Vater in Anspruch genommen zu werden, hinter der Schutzwürdigkeit des klagenden Kindes zurückstehen (OLG München, FamRZ 1986, 504, 505; im Ergebnis auch Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1613 Rdn. 30; MünchKomm-Köhler, BGB , 3. Aufl. 1992, § 1615 d - a. F. - Rdn. 3 a; Erman-Holzhauser, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1615 f. - a. F. - Rdn. 4; unklar LG Aachen, FamRZ 1986, 1040, 1041; im Ergebnis wohl auch BGH, FamRZ 1981, 763, 764).

  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
    Nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, führt dies dazu, dass eine Verwirkung nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten kann; grundsätzlich muss die Hoffnung des Vaters, nicht als Vater in Anspruch genommen zu werden, hinter der Schutzwürdigkeit des klagenden Kindes zurückstehen (OLG München, FamRZ 1986, 504, 505; im Ergebnis auch Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1613 Rdn. 30; MünchKomm-Köhler, BGB , 3. Aufl. 1992, § 1615 d - a. F. - Rdn. 3 a; Erman-Holzhauser, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1615 f. - a. F. - Rdn. 4; unklar LG Aachen, FamRZ 1986, 1040, 1041; im Ergebnis wohl auch BGH, FamRZ 1981, 763, 764).
  • LG Aachen, 17.01.1986 - 3 S 238/85

    Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen; Ersatz von durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
    Nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, führt dies dazu, dass eine Verwirkung nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten kann; grundsätzlich muss die Hoffnung des Vaters, nicht als Vater in Anspruch genommen zu werden, hinter der Schutzwürdigkeit des klagenden Kindes zurückstehen (OLG München, FamRZ 1986, 504, 505; im Ergebnis auch Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1613 Rdn. 30; MünchKomm-Köhler, BGB , 3. Aufl. 1992, § 1615 d - a. F. - Rdn. 3 a; Erman-Holzhauser, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1615 f. - a. F. - Rdn. 4; unklar LG Aachen, FamRZ 1986, 1040, 1041; im Ergebnis wohl auch BGH, FamRZ 1981, 763, 764).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1993 - 2 W 1/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
    Einwendungen, die die Herauf- bzw. Herabsetzung des Unterhaltsanspruches betreffen und damit regelmäßig zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen können, sind deshalb dem Abänderungsverfahren nach § 654 ZPO vorzubehalten; insbesondere kann der Beklagte nicht seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder die mangelnde Bedürftigkeit des klagenden Kindes geltend machen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 653 Rdn. 2; Thomas/Putzo, ZPO , 22. Aufl. 1999, § 653 Rdn. 5 f.; Musielak, ZPO , 1998 , § 654 Rdn. 3; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, 1999, § 653 ZPO Rdn. 2; siehe auch Zöller-Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 653 Rdn. 3; zum alten Recht - § 643 ZPO a. F. - siehe OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 712 f.).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 9 UF 119/04

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung

    Der Vater kann insoweit nicht geltend machen, dass er zur Zahlung des Regelbetrages nicht in der Lage sei (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1044, 1045).

    Demgemäß kann auch der Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit im Verfahren nach § 653 ZPO nicht erhoben werden (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1044, 1045; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004 § 653 Rn. 6).

  • KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10

    Kindesunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsentscheidung nach erfolgter

    Indem er gemäß § 653 ZPO a. F. die Feststellung der Vaterschaft mit dem Antrag auf Gewährung des Mindestunterhalts in einem Verfahren verbunden hat, das dem Antragsteller gemäß § 653 Abs. 1 Satz 3 ZPO a. F. den Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit abschnitt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044 f. nach Juris Rn 5; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 653 ZPO Rn 3), hat er mit einer Abänderung rechnen müssen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 1 WF 145/06

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage im vereinfachten Unterhaltserfahren:

    Deshalb ist der Beklagte, der in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft zugleich auf Zahlung von Unterhalt in Höhe der Regelbeträge in Anspruch genommen wird, mit materiell-rechtlichen Einwendung, die zu einem Ausschluss oder einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führen sollen, insbesondere mit der Einwendung der fehlenden oder eingeschränkten Leistungsunfähigkeit ausgeschlossen (OLG Dresden, FamRZ 2003, 161; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1044; OLG Bremen, FamRZ 2000, 1164; OLG Hamm, FamRZ 2000, 902).
  • OLG München, 05.12.2014 - 33 UF 1738/14

    Vaterschaft, Unterhalt, Vaterschaft, Unterhaltsanspruch, Leistungsfähigkeit

    Die Geltendmachung bestehender Einwendungen und Einreden ist dem Korrekturverfahren nach § 240 FamFG vorbehalten (so auch ausdrücklich OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044 für den Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit und Keidel/Weber FamFG 17 Aufl. § 237 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.07.1999 - 140 F 14873/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,32230
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.07.1999 - 140 F 14873/98 (https://dejure.org/1999,32230)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29.07.1999 - 140 F 14873/98 (https://dejure.org/1999,32230)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 140 F 14873/98 (https://dejure.org/1999,32230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1044
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