Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98   

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OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98 (https://dejure.org/1998,3569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1998 - 8 WF 424/98 (https://dejure.org/1998,3569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1998 - 8 WF 424/98 (https://dejure.org/1998,3569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung mangels Nachweis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse; Ausschluss verspätet vorgebrachter Tatsachen und Beweise bzgl. eines Prozesskostenhilfeantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2 § 124 Nr. 2 § 570
    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen - Beachtlichkeit neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1225
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 30.04.1997 - 13 WF 455/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 03.12.1997 - 9 WF 152/97

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG München, 18.08.1992 - 12 WF 932/92

    Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Im Unterschied zum Bewilligungsverfahren nach § 118 ZPO geht es bei einem Prüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO um den Fortbestand einer bereits bewilligten PKH, d.h. um einen sozialstaatlich geschützten Besitzstand (so auch OLG Frankfurt, aaO.; OLG München, FamRZ 1993, 580 ; OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, aaO.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.1997 - 8 WF 23/96

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei Nichtbefolgung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Danach sind neue Tatsachen und Beweise beachtlich; es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, verspätetes Vorbringen als unbeachtlich zurückzuweisen (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 838 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 756 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1089 ).
  • OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 329/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1996 - 2 WF 64/96

    Prozeßkostenhilfe - PKH - Aufhebung - Zeitpunkt - Präklusion - Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98
    Danach sind neue Tatsachen und Beweise beachtlich; es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, verspätetes Vorbringen als unbeachtlich zurückzuweisen (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 838 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 756 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1089 ).
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    c) Folglich ist es für die Beurteilung der Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung im Beschwerdeverfahren unerheblich, ob die Partei die Fristversäumung verschuldet hat (OLG Koblenz 5. Oktober 2000 - 10 W 599/00 - FamRZ 2001, 635; 19. März 1999 - 1 W 167/99 - FamRZ 1999, 1354; OLG Düsseldorf 18. Dezember 1998 - 3 WF 205/98 - FamRZ 1999, 1357; OLG Hamm 4. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 124 Rn. 3; Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 124 Rn. 10a, alle mwN; aA OLG Bamberg 25. Mai 1998 - 7 WF 37/98 - FamRZ 1999, 1354; LG Koblenz 16. Februar 1999 - 3 O 246/95 - FamRZ 2000, 104).
  • OLG Hamm, 25.04.2014 - 2 WF 44/14

    Berücksichtigung nachgereichter Erklärungen und Belege im Beschwerdeverfahren

    Bringt der Beteiligte aber nach Aufhebung der Bewilligung die versäumte Erklärung oder fehlende Belege nach, so sind diese im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen, da gem. § 571 Abs. 2 ZPO die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - MDR 2004, 597; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 WF 24/08 (PKH) - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Januar 2008 - 9 WF 353/07 (PKH) - FamRZ 2008, 1356; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 19. Juni 2003 - 2 WF 97/03 - FamRZ 2004, 36; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. Oktober 2000 - 10 W 599/00 - FamRZ 2001, 635; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. März 1999 - 1 W 167/99 - FamRZ 1999, 1354; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 3 WF 205/98 - FamRZ 1999, 1357; OLG Hamm, Beschluss vom 04. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 8 WF 23/96 - FamRZ 1997, 1089; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Januar 1992 - 4 WF 109/91 - FamRZ 1992, 838; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 WF 64/96 - FamRZ 1997, 756; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 5 WF 71/98 - JurBüro 1999, 198; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. März 1994 - 7 WF 864/94 - Rpfleger 1994, 421; OLG München, Beschluss vom 18. August 1992 - 12 WF 932/92 - FamRZ 1993, 580; Kratz, in: Vorwerk/Wolf, Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 15.03.2014, § 120 Rn. 20; Motzer, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 120 Rn. 12).

    Hätte der Gesetzgeber nämlich für die nicht erfolgte Mitwirkung im Verfahren über den Entzug von Verfahrenskostenhilfe eine abweichende Regelung gewollt, hätte er dies zum Ausdruck bringen müssen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225).

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 7 W 5/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung; Nachholung im

    Hätte der Gesetzgeber nämlich für die nicht erfolgte Mitwirkung im Verfahren über den Entzug von Prozesskostenhilfe eine abweichende Regelung gewollt, hätte er dies zum Ausdruck bringen müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 1998 in FamRZ 2000, 1225).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2003 - 2 WF 97/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachreichen einer Erklärung

    Hätte der Gesetzgeber nämlich für die nicht erfolgte Mitwirkung im Verfahren über den Entzug von Prozesskostenhilfe eine abweichende Regelung gewollt, hätte er dies zum Ausdruck bringen müssen (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1225).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 7 AS 752/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Frist gemäß § 124 Nr. 2 Alt. 2, § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, so dass die Erklärung auch noch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 02.03.2011 - L 7 AS 194/11 B Rn. 5 juris; Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Beschluss vom 04.11.1998 - 8 WF 424/98, FamRZ 2000, S. 1225).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 7 AS 194/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei dieser Frist handelte es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist, so dass die Erklärung im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 04.11.1998 - 8 WF 424/98, FamRZ 2000, S. 1225; Kothe/Busch in: jurisPR-ArbR 6/2003 Anm. 6 m.w.N.; ebenso Philippi in Zöller, ZPO-Kommentar, 23. Aufl. 2002, § 124 Rn. 10a m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 04.08.2008 - L 6 B 191/07

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Nachholung der Erklärung über die Änderung der

    Dies ist selbst bei schuldhaftem Versäumnis zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1999 - Az.: L 6 B 38/99 SF), denn § 124 ZPO hat keinen Strafcharakter (vgl. u.a. BAG, Beschluss vom 18. November 2003 - Az.: 5 AZB 46/03; OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 1998 - Az.: 8 WF 424/98, nach juris; Fischer in Musielak, a.a.O.; § 124 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren

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  • LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00   

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https://dejure.org/2000,8480
OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe im vereinfachten Kindschaftsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 2 § 645
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00
    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht geboten ist, weil der Antrag nur mit Hilfe eines eingeführten Vordrucks gestellt werden kann und das Formular so übersichtlich und eindeutig gestaltet ist, dass das Ausfüllen auch einer rechtlich ungewandten Person keine Schwierigkeiten bereitet (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 1355).
  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00
    Zum anderen wird die Meinung vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 792 ff.).
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 WF 176/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

    Letztlich wird vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 - EzFamR aktuell 2000, 218; OLG München, Beschluss vom 16. November 1998 - 12 WF 1302/98 - FamRZ 1999, 792).

    Soweit das Amtsgericht darauf verweist, dass eine Beratung durch die Jugendämter bzw. die Erlangung einer Beistandschaft der Antragstellerin offen gestanden hätten, ist beachtlich, dass eine Beratung durch die Jugendämter keineswegs mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt qualitativ vergleichbar ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 - EzFamR aktuell 2000, 218).

  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber das amtliche Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags mit dem Hinweis auf anwaltliche Beratung versehen hat, ein Anwalt beizuordnen (OLG Schleswig, MDR 2000, 706; Schulz, FuR 1998, 385; Sommerfeldt, DAVorm 1999, 169, 184; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 274; a.A. KG, FamRZ 2000, 762 mit kritischer Anmerkung Kuhnigk; OLG München., FamRZ 1999, 1355 mit ablehnender Anmerkung van Els; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 121, Rz. 6; Zöller/Philippi, a.a.O., § 646, Rz. 1; Niepmann, MDR 2000, 613, 619; für eine Einzelfallprüfung OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1225 sowie OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.02.2000 - 12 WF 572/00   

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OLG München, 02.02.2000 - 12 WF 572/00 (https://dejure.org/2000,12587)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2000 - 12 WF 572/00 (https://dejure.org/2000,12587)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 12 WF 572/00 (https://dejure.org/2000,12587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Das Oberlandesgericht hat es deshalb - im Ansatz zutreffend - abgelehnt, eine allgemeine Regel dahin aufzustellen, dass es sich bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren handele, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebiete (so aber OLG Nürnberg FamRZ 1997, 215 ; differenzierend OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2004 ; zur Beiordnung in Verfahren nach § 52 a FGG vgl. OLG München FamRZ 2000, 1225 ).
  • OLG Jena, 27.10.2004 - 1 WF 156/00

    Anwaltsbeiorndung, Umgangsverfahren

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist in einem gerichtlichen Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG jedoch grundsätzlich nicht geboten (vgl. FamRefK/Maurer, § 52a FGG, Rdn. 39; Keidel/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl. 2003; § 52a Rdn. 18; OLG Hamm, FamRZ 1998, 1303; im Ergebnis auch OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.1998, Az.: 2 WF 109/98; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, §. Aufl. 2003, Rdn. 555; OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225), da es bei diesem Verfahren nicht um rechtlich schwierige Probleme, sondern um die Ausräumung tatsächlicher Schwierigkeiten geht, ohne dass den Eltern die verfahrensmäßige Verfolgung ihrer Rechte genommen wird.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das sich unmittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Gebot der Waffengleichheit auch uneingeschränkt für das Vermittlungsverfahren gilt (so OLG Dresden, FamRZ 2004, 122; OLG München, FamRZ 2000, 1225; a.A. FamRefK/Maurer, § 52a FGG, Rdn. 39), da dieses zumindest dann eine Einschränkung erfährt, wenn es sich -wie oben dargestellt- um ein einfaches und überwiegend unstreitiges Verfahren handelt.

  • OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03

    Keine Beiordnung eines Anwalts bei erstmaliger Regelung des Umgangs des

    Es kann dahinstehen, ob für ein Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG zur Gestaltung eines bereits gerichtlich geregelten Umgangsrechts regelmäßig die Beiordnung eines Anwalts nötig ist (so im Regelfall OLG München FamRZ 2000, 1225 und Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003) Rn. 555; anders OLG Hamm FamRZ 1998, 1303 und Keidel/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl. (2003) § 52a Rn. 18), denn hier liegt noch gar keine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts vor, so dass aus den Schwierigkeiten mit der bisherigen Regelung nicht auf die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe geschlossen werden kann.
  • OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren

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  • OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 3 WF 234/06

    Umgangsrechtsregelung: Prozesskostenhilfe für ein Vermittlungsverfahren

    Ein Vermittlungsverfahren wird auch meistens nur dann erforderlich, wenn die Beteiligten erheblich zerstritten sind und deswegen zuvor schon eine gerichtliche Regelung erforderlich war (vgl. dazu OLG München, B.v. 2.2.2000, Az.: 12 WF 572/00; FamRZ 2000, 1225; nur LS.).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2008 - 10 WF 73/08

    Zurückweisung gesonderter Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

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  • OLG Köln, 01.10.2009 - 25 WF 214/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG

    Andererseits vermag der Senat nicht der umgekehrten Meinung zu folgen, wonach im Hinblick auf die regelmäßige Zerstrittenheit der Elternteile sowie die Bedeutung des Umgangsrechts für das Kind regelmäßig die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich sei (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1079, Brandenb.OLG FamRZ 2009, 1080; OLG Düsseldorf BeckRS 2009 16633; OLG München FamRZ 2000, 1225).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 5 WF 208/08

    Prozesskostenhilfebewilligung: Vermittlungsverfahren des Familiengerichts bei

    Außerdem ist regelmäßig von einer erheblichen Zerstrittenheit der Parteien auszugehen, da trotz Vorliegens einer gerichtlichen Umgangsregelung das Umgangsrecht nicht oder nur erschwert umgesetzt wird (Vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 566; OLG München, FamRZ 2000, 1225; OLG Brandenburg, NJ 2008, 418 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2008 - 6 WF 97/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren

    Ob in einem Vermittlungsverfahren nach § 52 a FGG die Beiordnung eines Rechtsanwalts grundsätzlich nicht geboten erscheint (so OLG Hamm, FamRZ 1998, 1303; OLG Thüringen, FamRZ 2005, 1578; OLG Sachsen-Anhalt, OLGR 2006, 364; Keidel/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 52 a Rn 18) oder ob sie regelmäßig als erforderlich zu betrachten ist (so OLG München, FamRZ 2000, 1225; OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2007, 566), ist umstritten.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 6 WF 165/05

    Keine Beiordnung eines Anwalts im Verfahren nach § 52a FGG

    Entgegen der von den Oberlandesgerichten München (FamRZ 2000, 1225) und Dresden (FamRZ 2004, 122 f. für den Fall, dass auch der Gegner anwaltlich vertreten ist) vertretenen Auffassung hält der Senat die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren nach § 52 a FGG grundsätzlich nicht für geboten, weil es lediglich um die Vermittlung bei einem elterlichen Konflikt anlässlich der Durchführung der Umgangsregelung geht.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 9 WF 202/08

    Gebotenheit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach §

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.08.1999 - 8 WF 220/99   

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https://dejure.org/1999,9449
OLG Naumburg, 16.08.1999 - 8 WF 220/99 (https://dejure.org/1999,9449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.08.1999 - 8 WF 220/99 (https://dejure.org/1999,9449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. August 1999 - 8 WF 220/99 (https://dejure.org/1999,9449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 120 Abs. 4 S. 3
    Prozesskostenhilfe - Abänderung zum Nachteil der armen Partei - Sperrfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 09.04.1996 - 8 WF 29/96

    Änderung des Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsbeschlusses - Vierjahresfrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.1999 - 8 WF 220/99
    Gemäß § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO ist eine Änderung des PKH-Bewilligungsbeschlusses zum Nachteil der Partei ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung vier Jahre vergangen sind (OLG Naumburg in FamRZ 1996, 1425 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2007 - 5 WF 42/07

    Prozesskostenhilfe: Ratenzahlungsanordnung im Prüfungsverfahren nach Ablauf der

    Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung vor Fristablauf nicht getroffen werden kann, weil die Partei auf Anfrage nicht fristgerecht antwortet (OLG Naumburg, FamRZ 2000, 1225; OLG Koblenz FamRZ 2002, 892).
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