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   OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00   

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https://dejure.org/2000,7530
OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,7530)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2000 - 14 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,7530)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2000 - 14 WF 45/00 (https://dejure.org/2000,7530)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1601 ff., § 1613
    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1434
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 10 WF 29/02

    Verzicht auf Unterhaltsansprüche durch den gesetzlichen Vertreter;

    Ferner braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob besondere Umstände vorliegen, auf Grund deren sich der Kläger nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass die Beklagte ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen werde (vgl. auch OLG Köln, FamRZ 2000, 1434 zu den strengen Anforderungen, die an das Umstandsmoment bei der Verwirkung von Kindesunterhalt zu stellen seien).
  • OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07

    Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der

    dies gilt vor allem dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die titulierten Unterhaltsansprüche der Sicherstellung des reinen Existenzminimums dienen (OLG Hamm FuR 2003, 221, 222. OLG Köln FamRZ 2000, 1434 f.. OLG Dresden JAmt 2004, 337, 338. jurisPK/Viefhues BGB 3. Aufl. [Stand: März 2008] § 1613 Rdn. 119).
  • OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage; Hemmung der

    Die titulierten Unterhaltsansprüche dienten der Sicherung des Existenzminimums des Beklagten, weshalb der Kläger redlicherweise nicht annehmen durfte, der Beklagte sei auf den Unterhalt nicht angewiesen (zu diesem Aspekt: OLG Köln, FamRZ 2000, 1434, 1435; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltsrechts, 8. Auflage, Rnr. 1053).
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