Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98   

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https://dejure.org/1999,2997
OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98 (https://dejure.org/1999,2997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1999 - 6 UF 205/98 (https://dejure.org/1999,2997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1999 - 6 UF 205/98 (https://dejure.org/1999,2997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Sachentscheidung in einer Folgesache über die elterliche Sorge ohne eine in der Regel gebotene persönliche Anhörung der betroffenen Kinder; Anspruch auf Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge bei einer guten Beziehung des Kindes und ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1578 § 1671 § 1687
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Berücksichtigung von Unterhaltsbelastungen für ein nichteheliches Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1602
  • FamRZ 2000, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98
    Eine Herabsetzung des Kindesunterhalts im Hinblick auf die überdurchschnittliche Unterhaltslast des Antragstellers ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 97, 1919 ff.), gegen deren Anwendung auch die Antragsgegnerin im Berufungsverfahren keine Einwände erhebt, nicht gerechtfertigt.

    Für das nichteheliche Kind des Antragstellers ist dagegen der Tabellenunterhaltssatz zu berücksichtigen, da ansonsten das für jenes Kind gezahlte Kindergeld, das möglicherweise nicht dem Antragsteller sondern der Mutter des Kindes zufließt, entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 97, 1919) im Ergebnis teilweise als unterhaltspflichtiges Einkommen des Antragstellers behandelt werden würde.

    Billigt man sowohl dem Antragsteller als auch der Antragsgegnerin einen vom Antragsteller selbst in Anlehnung an die Entscheidung BGH NJW 1997, 1919 für richtig gehaltenen Erwerbstätigkeitsbonus von 1/9 zu, ergibt sich ein Aufstockungsbedarf der Antragsgegnerin von (1.517,00 DM - 176, 00 DM = 1.351,00 DM x 4/9 =) 596, 00 DM monatlich.

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98
    (Auf die durch Jugendamtsurkunden vom 09.05.1997 - Bl. 115 f. d.A. - titulierten abweichenden Zahlbeträge kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NJW 1992, 1624, nicht abgestellt werden.) Setzt man die vorstehend ermittelten Zahlbeträge sowie den Tabellenunterhalt des Kindes Xenia für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit vorweg von dem Einkommen des Antragstellers ab, was zulässig ist, da die Antragsgegnerin sich in der Berufungserwiderung ausdrücklich mit einem Vorwegabzug des Kindesunterhalts einverstanden erklärt hat, und berücksichtigt man ferner den dem Antragsteller zuzubilligenden Selbstbehalt von monatlich 1.500,00 DM (Nr. 20, 33 Abs. 1 der unerhaltsrechtlichen Leitllinien des Oberlandesgerichts Hamm), verbleiben für den Unterhalt der Antragsgegnerin noch (2.972,00 DM - 448, 00 DM - 359, 00 DM - 398, 00 DM - 1.500,00 DM =) 267, 00 DM monatlich.
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 139/92

    Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98
    Nach dieser Gruppe ergeben sich dem Alter der Kinder entsprechend für den vom Antragsteller zu leistenden Kindesunterhalt Tabellensätze von monatlich 573, 00 DM für die Tochter Rebecca, 484, 00 DM für den Sohn René und 398, 00 DM für die nichteheliche Tocher Xenia, die noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien geboren ist und deshalb die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat (BGH NJW 94, 130; 99, 717).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 6 UF 205/98
    Nach dieser Gruppe ergeben sich dem Alter der Kinder entsprechend für den vom Antragsteller zu leistenden Kindesunterhalt Tabellensätze von monatlich 573, 00 DM für die Tochter Rebecca, 484, 00 DM für den Sohn René und 398, 00 DM für die nichteheliche Tocher Xenia, die noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien geboren ist und deshalb die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat (BGH NJW 94, 130; 99, 717).
  • OLG Hamm, 25.01.2000 - 7 WF 439/99

    Ehegattenunterhalt - Anrechnung von Kindergeld - Billigkeitserwägungen

    Die obergerichtliche Rechtsprechung und- soweit ersichtlich das einhellige Schrifttum stehen hingegen auch nach der Gesetzesänderung weiter auf dem Standpunkt, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für den Ehegattenunterhalt nur die Zahlbeträge für die Kinder vom unterhaltsrelevanten Einkommen vorweg abzuziehen, der Kindergeldanteil des Pflichtigen also in die Verteilungsmasse einzubeziehen ist (so etwa OLG Hamm, FamRZ 2000, 26, 27 ohne weitere Begründung; Strauß, aaO., S. 999; Hoppenz, "Ehegattenbedarf im Mangelfall" in FamRZ 1999, 1474, 1475; Graba in: Anmerkung zu BGH, FamRZ 1999, 367, 372).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98   

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https://dejure.org/1998,7728
OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von nachehelichem Unterhalt gem. § 1571 BGB unter Berücksichtigung von Renteneinkünften des Berechtigten und durch den Vorteil des Wohnens im eigenen Haus; Höhe des anrechenbaren Mietwerts bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578 Abs. 1
    Berücksichtigung des Mietwerts eines Hausgrundstücks beim nachehelichen Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98
    Soweit der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1160 und 1998, 599)nicht den vollen Mietwert sondern lediglich einen Betrag in Höhe einer vom im Familienheim verbleibenden Ehegatten aufzuwenden Miete für eine kleinere angemessene Wohnung berücksichtigt, gilt dies allein für den Trennungsunterhalt und ist dies nur durch die Besonderheit der Trennung gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 6 UF 167/98   

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https://dejure.org/1999,11871
OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 6 UF 167/98 (https://dejure.org/1999,11871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.1999 - 6 UF 167/98 (https://dejure.org/1999,11871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - 6 UF 167/98 (https://dejure.org/1999,11871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 26
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.1999 - 12 UF 1739/98   

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https://dejure.org/1999,12630
OLG München, 08.03.1999 - 12 UF 1739/98 (https://dejure.org/1999,12630)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.1999 - 12 UF 1739/98 (https://dejure.org/1999,12630)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 1999 - 12 UF 1739/98 (https://dejure.org/1999,12630)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 26 (Ls.)
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