Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachehelicher Unterhalt; Erwerbsunfähigkeit; Gesundheitliche Gründe; Geregelte Erwerbstätigkeit; Sachverständiger
- Judicialis
ZPO § 534 Abs. 1; ; ZPO § 93 a Abs. 1; ; ZPO § 93 a Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 1572 Nr. 1; ; BGB § 1579 Nr. 3; ; BGB § 1578 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung trennungsbedingter Vermögensumschichtung bei Trennungsunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hagen, 09.04.1998 - 59 F 74/95
- OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 611 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355).Dies hat der Bundesgerichtshof regelmäßig für den eheprägenden Wohnvorteil entschieden, der trotz Verkaufs des Familieneigenheims während der Trennungszeit bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt wird (vgl. z.B. BGH - FamRZ 1985, Seite 354 ff).
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355). - BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Dieser ist ohne Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte, d.h. auf der Basis von 1.317,00 DM (2.020,00 DM ./. 703, 00 DM) zu ermitteln, da diese ihr unabhängig von dem Erreichen der Altersgrenze weiter zufließen werden (vgl. BGH - FamRZ 1992, Seite 423, 425). - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Es entspricht gemäß § 1577 Abs. 2 BGB der Billigkeit, den Rentenversicherungsanteil, den die Antragsgegnerin durch ihre überobligationsmäßige Tätigkeit erzielt, aus denselben Erwägungen wie beim Elementarunterhalt hälftig zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH - FamRZ 1988, Seite 145 ff). - BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 UF 134/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nachehelicher Unterhalt: Unterhalts-und güterrechtliche Behandlung einer Arbeitnehmerabfindung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 611
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
So wäre es beispielsweise unbillig, einen Ehegatten auch güterrechtlich an einer dem anderen Ehegatten vor dem Stichtag ausgezahlten Arbeitnehmerabfindung teilhaben zu lassen, soweit er daran bereits durch die Gewährung des unter Einbeziehung dieser insoweit als Einkommen behandelten Abfindung bemessenen Unterhalts partizipiert (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2000, 611, 612; Klingelhöffer BB 1997, 2216, 2217). - BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99 So wäre es beispielsweise unbillig, einen Ehegatten auch güterrechtlich an einer dem anderen Ehegatten vor dem Stichtag ausgezahlten Arbeitnehmerabfindung teilhaben zu lassen, soweit er daran bereits durch die Gewährung des unter Einbeziehung dieser insoweit als Einkommen behandelten Abfindung bemessenen Unterhalts partizipiert (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2000, 611, 612; Klingelhöffer BB 1997, 2216, 2217).