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   KG, 04.10.1999 - 16 WF 7918/99   

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https://dejure.org/1999,15490
KG, 04.10.1999 - 16 WF 7918/99 (https://dejure.org/1999,15490)
KG, Entscheidung vom 04.10.1999 - 16 WF 7918/99 (https://dejure.org/1999,15490)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 1999 - 16 WF 7918/99 (https://dejure.org/1999,15490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstäbe für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstäbe für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 762
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von

    Auszug aus KG, 04.10.1999 - 16 WF 7918/99
    Jedenfalls ist im vorliegenden vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach §§ 645 ff. ZPO die Beiordnung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht geboten (§ 121 Abs. 2 ZPO ; OLG München MDR 1999, 301 ), weil es keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, die eine Beiordnung notwendig erscheinen lassen.
  • OLG Dresden, 04.09.2000 - 22 WF 244/00

    Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren

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  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber das amtliche Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags mit dem Hinweis auf anwaltliche Beratung versehen hat, ein Anwalt beizuordnen (OLG Schleswig, MDR 2000, 706; Schulz, FuR 1998, 385; Sommerfeldt, DAVorm 1999, 169, 184; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 274; a.A. KG, FamRZ 2000, 762 mit kritischer Anmerkung Kuhnigk; OLG München., FamRZ 1999, 1355 mit ablehnender Anmerkung van Els; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 121, Rz. 6; Zöller/Philippi, a.a.O., § 646, Rz. 1; Niepmann, MDR 2000, 613, 619; für eine Einzelfallprüfung OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1225 sowie OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).
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