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   OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 UF 68/01   

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https://dejure.org/2001,9556
OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,9556)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2001 - 9 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,9556)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2001 - 9 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,9556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungspflicht des Familienrichters bzgl. der maßgeblichen Daten sowie der Entwicklung der rentenrechtlich relevanten Verhältnisse im Falle eines Versorgungsausgleichsanspruchs

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587
    Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig aufklärbaren Versicherungsverläufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.02.1999 - 6 UF 132/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 UF 68/01
    In derartigen Fällen kann das Verfahren dadurch abgeschlossen werden, dass eine Entscheidung zurzeit nicht stattfindet (OLG Hamm FamRZ 2000, 673; Schael a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 4 UF 72/17

    Abänderungsverfahren bei vorausgehender Negativentscheidung

    In diesen Fällen kann eine Aussetzung (ggf verbunden mit einer Abtrennung) oder ein Ruhen des Verfahrens sinnvoll sein, sofern in absehbarer Zeit eine (ergänzende) Aufklärung und Sachentscheidung zu erwarten ist; diese Lösung eröffnet den Parteien die Möglichkeit einer Fortsetzung des Verfahrens unabhängig von den Voraussetzungen des § 10a VAHRG (in diesem Sinne etwa Friederici aaO; Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496; ferner ders FamRZ 1994, 904; 1986, 690, 691; ebenso wohl OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1122, 1123).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des

    Eine andere Auffassung befürwortet eine Lösung, die direkt oder mittelbar auf eine Aussetzung des Verfahrens (ggf. verbunden mit einer Abtrennung) hinausläuft (Friederici FamRZ 1986, 476, 477; im Ergebnis ebenso, aber nicht immer mit klaren prozessualen Aussagen: OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1122, 1123 ?Abschluss des Verfahrens dadurch, dass eine Entscheidung zur Zeit nicht stattfindet, aber mit der Möglichkeit der Parteien, das Verfahren, wobei wohl das Erstverfahren gemeint ist, weiter voranzutreiben?; ähnlich Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496 mit dem Hinweis, dass die Parteien unabhängig von § 10a VAHRG das Verfahren wieder aufnehmen könnten; vgl. auch Kemnade FamRZ 1994, 904; ferner FamRZ 1986, 690, 691 ?Verfahren für lange Zeit auf Frist legen und damit praktisch zum Ruhen bringen?).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2004 - 16 WF 72/04

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anordnung des persönlichen Erscheinens eines

    Sie ist vielmehr für eine Vielzahl von Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Literatur und Rechtsprechung anerkannt (zum Versorgungsausgleich Keidel/Weber, FGG, 15. Aufl., § 53 b Rn. 6; Johannsen/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 53 b Rn. 5 a.E.; Johannsen/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 11 VAHRG Rn. 2; Rahm/Künkel, Versorgungsausgleich - Verfahrensrecht, Rn. 575 - letztere beide jedoch gegen die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung - Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 909 a.E.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Dezember 1985 - 18 WF 472/85 - FamRZ 1986, 705; OLG Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2001 - 9 UF 68/01 - FamRZ 2002, 1122; allgemein: Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 Rn. 7 - allerdings unter Hinweis auf §§ 68 Abs. 3, 70 c S. 5 FGG; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33 Rn. 13 - allerdings unter Hinweis auf §§ 50 a, 50 b FGG; allgemein verneinend Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 12 Rnn.
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