Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6473
OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00 (https://dejure.org/2001,6473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2001 - 2 UF 195/00 (https://dejure.org/2001,6473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 2 UF 195/00 (https://dejure.org/2001,6473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Keine grobe Unbilligkeit bei erhöhtem Umfang der Sozialhilfebedürftigkeit des ausgleichspflichtigen Ehegatten; Keine Verjährung des Versorgungsausgleichsanspruchs; Verwirkung des Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 194; ; BGB § 242; ; BGB § 1587 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 194 § 242 § 1587 c
    Versorgungsausgleich, grobe Unbilligkeit, Verjährung, Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1633
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1994 - XII ZB 39/93

    Ehezeitende in einem Scheidungsverfahren nach gerichtlichem Trennungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Zweck der Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 EGBGB ist es, dass unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich etwa dadurch ergeben können, dass ein Ehegatten inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige Ehegatte nicht partizipieren kann (BGH, FamRZ 1994, 825, 826).

    Der Versorgungsausgleich ist auch nicht nach der hier allein in Betracht zu ziehenden Vorschrift des § 1587 c Nr. 1 BGB auszuschließen oder zu beschränken, wobei diese Prüfung durch die Prüfung des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht aufgrund des § 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nicht ausgeschlossen ist (BGH, FamRZ 1994, 825, 826).

  • BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98

    Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Abgesehen davon, dass ein solcher Sachverhalt hier nicht vorliegt, ist bei der Bewertung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien außerdem zu berücksichtigen, dass der Unterhalt des ausgleichspflichtigen Antragsgegners letztlich durch ergänzende Sozialhilfe gesichert ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2000, 418, 419).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerdeinstanz bedurfte es nicht, da den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt worden ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht ansteht (BGH, FamRZ 1983, 267, 268, NJW 1983, 824, 825).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Dies kann ebenso wenig eine grobe Unbilligkeit begründen (BGH, FamRZ 1981, 756), wie der Umstand, dass er im Falle der Abgabe von Versorgungsanwartschaften an die Antragstellerin in weitergehendem Umfang sozialhilfebedürftig wird, als er es ohnehin schon ist.
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 60/85

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Die bloße wirtschaftliche Besserstellung des Ausgleichsberechtigten reicht nicht zur Annahme einer groben Unbilligkeit aus (BGH, FamRZ 1987, 923).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2000 - 2 UF 188/99

    Ausgleichsbetrag gem. § 17 d II VBL-Satzung - schuldrechtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Dieser hat zu Recht ausgeführt, dass wegen Fehlens der Tabellenwerte für eine aufgeschobene Invaliditätsrente in der Barwertverordnung (die der Senat in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß hält, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 07.08.2000, 2 UF 188/99) wegen der Bindung des Familiengerichts an die Barwertverordnung nur die Möglichkeit besteht, den für die Antragstellerin maßgebenden Tabellenwert der Tabelle 1 der Barwertverordnung unter Zugrundelegen des frühestmöglichen Beginns der Altersrente zu ermitteln.
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Der Antragsgegner hat nicht vorgetragen, dass und auf welche Weise er sich darauf eingerichtet hat, von Versorgungsausgleichsansprüchen seiner geschiedenen Ehefrau verschont zu werden und z.B. anderweitige finanzielle Dispositionen getroffen oder unterlassen hat (BGH, NJW-RR 1995, 106, 109).
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 714 m.w.N.) findet nach § 1587 c Nr. 1 BGB ein Versorgungsausgleich nur ausnahmsweise ganz oder teilweise nicht statt.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1633 f. veröffentlicht ist, hat den vom Amtsgericht - Familiengericht - durchgeführten Versorgungsausgleich nicht beanstandet und hierzu ausgeführt: Da beide Parteien bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags die kroatische Staatsangehörigkeit gehabt und während der Ehezeit inländische Versorgungsanwartschaften erworben hätten, sei der Wertausgleich auf Antrag der geschiedenen Ehefrau nach deutschem Recht durchzuführen.
  • OLG Bremen, 26.04.2012 - 5 UF 107/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung nach österreichischem Recht

    Der Antrag nach Art. 17 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EGBGB ist im Übrigen an keine Frist gebunden und eine Verjährung ist nach § 194 Abs. 2 BGB ausgeschlossen (BGH, FamRZ 2007, 996 m. Anm. Borth; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1633, 1634).
  • OLG Bamberg, 23.08.2013 - 2 UF 34/81

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen wirtschaftlicher

    Bejaht man einen Anspruch, ist er jedenfalls nach § 194 Abs. 2 BGB unverjährbar, da er auf die Herstellung eines dem familienrechtlichen Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft (Palandt, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4,.7.2001 - 2 UF 195/00 - FamRZ 2002, 426; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 17.1.2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996, Randziffer 29).
  • OLG Bamberg, 30.08.2013 - 2 UF 34/81
    Bejaht man einen Anspruch, ist er jedenfalls nach § 194 Abs. 2 BGB unverjährbar, da er auf die Herstellung eines dem familienrechtlichen Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft (Palandt, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.7.2001 - 2 UF 195/00 - FamRZ 2002, 426 ; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 17.1.2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 , Randziffer 29).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2002 - 6 UF 247/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9828
OLG Hamm, 27.05.2002 - 6 UF 247/01 (https://dejure.org/2002,9828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2002 - 6 UF 247/01 (https://dejure.org/2002,9828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 6 UF 247/01 (https://dejure.org/2002,9828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung aufgrund des Vorliegens von Straftaten; Grundgedanke des Versorgungsausgleichs und ein Vorliegen eines unerträglichen Widerspruchs zu diesem

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1, 3
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringfügigkeit der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2002 - 6 UF 247/01
    Es soll eine Teilhabe an Vermögenswerten, die in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet und die wegen der Aufgabenverteilung in der Ehe einem von ihnen rechtlich zugeordnet worden sind, erfolgen (BGH, NJW 1990, 2745, 2746).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2002 - 6 UF 247/01
    Dabei liegt dem Versorgungsausgleich der Grundgedanke zu Grunde, eine Verbesserung der sozialen Lage des Ehegatten herbeizuführen, der wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen seiner Erwerbstätigkeit auf sich genommen hat und dadurch ehebedingte Nachteile erlitten hat (BGH, FamRZ 1979, 477).
  • OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines

    Der Senat hält daher nach Abwägung der gesamten Umstände einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs für die Zeit ab der Inhaftierung für geboten (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2002, 1633; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 116).
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