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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.02.2001 - 17 UF 411/00   

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https://dejure.org/2001,16565
OLG Stuttgart, 27.02.2001 - 17 UF 411/00 (https://dejure.org/2001,16565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2001 - 17 UF 411/00 (https://dejure.org/2001,16565)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 17 UF 411/00 (https://dejure.org/2001,16565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einmalige körperliche Misshandlung im Affekt aufgrund eines Streits rechtfertigt keine sofortige Scheidung - Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs zumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Körperliche Misshandlung als gravierendes eheliches Fehlverhalten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 15 AS 139/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    Nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung der Zivilgerichte in Familiensachen setzt das Getrenntleben von Ehegatten namentlich dann, wenn es in der gemeinsamen Ehewohnung stattfindet, eine konsequente Trennung der persönlichen Sphären voraus, die grundsätzlich alle Lebensbereiche durchziehen muss und nur in unbedeutenden oder unumgänglichen Einzelheiten der Lebensumstände ausnahmsweise durchbrochen werden darf (BGH, Urt. v. 14. Juni 1978, Az. IV ZR 164/77; OLG Stuttgart, Urt. v. 27. Februar 2001, Az. 17 UF 411/00; OLG München, Urt. v. 7. Juli 1997, Az. 26 UF 826/97; OLG Köln, Urt. v. 5. September 1978, Az. 21 UF 277/77; OLG Hamm, Urt. v. 5. Dezember 1977, Az. 4 UF 34/77; OLG Köln, Urt. v. 20. September 1977, Az. 21 U 27/77).
  • OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04

    Versorgungsausgleich: Bewertung von Versorgungsrechten der Ländernotar Leipzig

    Ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB erfordert weiter einen Trennungswillen, der nach außen erkennbar sein muss (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 239; Palandt/Brdermüller, BGB, 64. Auflage, § 1567, Rdrn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2001 - 25 WF 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13787
OLG Köln, 22.06.2001 - 25 WF 16/01 (https://dejure.org/2001,13787)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2001 - 25 WF 16/01 (https://dejure.org/2001,13787)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 25 WF 16/01 (https://dejure.org/2001,13787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 26.09.1996 - 14 UF 36/96

    Maßstab für die Feststellung der Zerrüttung einer Ehe; Annahme einer Zerrüttung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 25 WF 16/01
    Hierzu hat die Antragsgegnerin bislang widersprüchlich vorgetragen und infolgedessen ihrer Darlegungslast (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213) nicht genügt.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 3 UF 162/09

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe; Begriff des Versöhnungsversuchs

    Fehlen diese Voraussetzungen, reicht selbst regelmäßiger Geschlechtsverkehr für die Annahme eines Versöhnungsversuchs nicht aus (OLG Celle FamRZ 1996, 804; OLG Köln FamRZ 2002, 239).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2023 - 13 UF 125/22

    Vermögensverzeichnis über das Trennungsvermögen; Pflicht zur Auskunftserteilung

    Eine erfolgreiche Versöhnung setzt voraus, dass die Ehegatten einverständlich von ihrer Trennung Abstand nehmen, also die häusliche Gemeinschaft - bei fortdauernd getrennten Wohnsitzen jedenfalls zumindest zum Teil - wieder aufgenommen und den Willen zur Fortführung der Ehe gefasst haben (OLG Köln FamRZ 2002, 239; BeckOGK/S. Kappler § 1567 BGB Rn. 85).
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