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   OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01   

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https://dejure.org/2001,8582
OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01 (https://dejure.org/2001,8582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2001 - 9 WF 70/01 (https://dejure.org/2001,8582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 9 WF 70/01 (https://dejure.org/2001,8582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung eines auf wiederkehrende Leistungen lautenden Titels an die wirtschaftlichen Verhältnisse; Statthaftigkeit einer Abänderungsklage; Anspruch auf Abänderung von Unterhaltsurkunden

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VIII § 59 Abs. 1 Nr. 4 § 60; ZPO § 323
    Abänderung eines Unterhaltstitels in Form einer Jugendamtsurkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01
    Ob bei Jugendamtsurkunden nur die Abänderungsklage oder wahlweise auch die Erst- bzw. Zusatzklage zur Verfügung steht, hat der BGH (a.a.O.) offen gelassen, wohl aber in der Entscheidung FamRZ 1980, 342, 343 bejaht.
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01
    Derartige Titel werden notariellen Urkunden gleichgestellt, so dass auf diese gemäß § 323 Abs. 4 ZPO die Vorschriften der Abänderungsklage entsprechende Anwendung finden (BGH FamRZ 1984, 997).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14

    Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen

    (2) Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass es sich vorliegend gar nicht um eine kollisionsrechtliche Beurteilung handele, weil die nachgeburtlich erfolgte Anerkennung wegen § 1594 Abs. 2 BGB schon nach deutschem Sachrecht unbeachtlich sei (OLG Köln, StAZ 2013, 319; OLG Hamm, FamRZ 2009, 126; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 676; jurisPK-BGB/Gärtner, 7. Aufl. EGBGB Art. 19 Rn. 69; Gaaz, StAZ 1998, 241, 250 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des

    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.2011 - 6 WF 207/10

    Kindesunterhalt: Klage auf zusätzlichen Unterhalt bei Vorliegen einer

    Die Obergerichte beantworten die Frage teilweise dahin, dass auch die Erstklage für zulässig erachtet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840; OLG Dresden FuR 1999, 479; BrandOLG FamRZ 2002, 676; einschränkend OLG Köln FamRZ 2001, 1716).
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