Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.05.2003 - 7 UF 98/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage von Zeugnissen eines gemeinsamen Kindes durch den Sorgeberechtigten; Berechtigtes Interesse des anderen Ehegatten bei Kontaktverweigerung durch das Kind; Beurteilung des Kindeswohls bei einem der Vorlage entgegenstehenden Willen
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Der Vater, dessen (hier: 15-jährige) Tochter den Kontakt mit ihm ablehnt, hat gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die schulische Entwicklung des Kindes durch Vorlage von Zeugniskopien. Auf einen entgegenstehenden Willen des Kindes kommt es nicht an, sondern ...
- Judicialis
BGB § 1686
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1686
Vorlage von schulischen Leistungen bei entzogenem Sorgerecht des Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 02.04.2003 - 18 F 107/02
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 7 UF 98/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1583
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 16.05.2011 - M 3 K 09.4361
Zeugnisherausgabe
Zwar hatte die Klägerin wohl bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes grundsätzlich gegenüber dem ebenfalls sorgeberechtigten Vater, bei dem der Sohn lebt, einen Anspruch auf Herausgabe von Zeugniskopien des Sohnes gemäß § 1686 BGB (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.5.2003, Az. 7 UF 98/03), jedoch ist dieser Auskunftsanspruch eine Ergänzung des Umgangsrechts mit einem minderjährigen Kind, die Auskunftsverpflichtung trifft nur den ein minderjähriges Kind betreuenden Elternteil, nicht jedoch die Schule. - AG Heinsberg, 15.03.2023 - 30 F 22/23 Das Kindeswohl wirkt aber nicht positiv als Maßstab für das Auskunftsrecht, muss dem Kindeswohl also nicht dienlich sein.Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller sein Auskunftsrecht missbraucht, wurden im gegenständlichen Verfahren weder vorgetragen noch sind solche vorliegend ersichtlich.Die angehörten Kinder und die Mutter der Kinder haben in der Anhörung mitgeteilt, dass sie der begehrten Auskunft nicht zustimmen.Die Zustimmung des Kindes zur Erteilung der begehrten Auskunft ist grundsätzlich allerdings nicht erforderlich, vgl. OLG Hamm FamRZ 2003, 1583.Gleichwohl ist der Kindeswille im Rahmen der negativen Kindeswohlprüfung zu ermitteln und in die Abwägung miteinzubeziehen.
Rechtsprechung
AG Fürstenfeldbruck, 24.09.2002 - 003 F 299/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Übergegangener Unterhaltsanspruch nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Unterhaltsfähigkeit auf Grund vermieteter Wohnungen; Eigentumswohnungen trotz Grundbucheintragung nicht im Vermögen der Beklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1583